Anmassende Kompetenzerweiterung des Bundesgerichtes

Seit 2003 will das Bundesgericht den Gemeinden vorschreiben, nach welchen Verfahren einzubürgern sei. Damit erweitert das Bundesgericht einseitig seinen Kompetenzbereich, greift massiv in die Gemeindeautonomie und unterläuft somit gleichzeitig das föderalistische System der Schweiz. Die Gemeinde allein soll bestimmen, wem sie ihr Bürgerrecht erteilen will und wie! Heute wird der Volkswille nicht mehr respektiert. Die SVP-Initiative will die Wiederherstellung des über 150 jährigen Rechts und stösst damit bei der Bevölkerung auf grosse Sympathie! Die Menschen, welche mit den neuen Bürgerinnen und Bürgern leben müssen, sollen auch das Recht haben zu entscheiden, ob sie diese Menschen einbürgern wollen, oder nicht. Kein Anwalt und kein Gericht darf diesen Menschen einen Entscheid vorschreiben.

Unser direktdemokratisches Einbürgerungsverfahren entspricht der seit Generationen praktizierten Einbürgerungstradition und ist ein Bestandteil des schweizerischen direktdemokratischen Systems. Das Bürgerrecht ist kein Grundrecht, sondern ein politisches Recht. Entsprechend besteht nach schweizerischem Rechtverständnis auch kein Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts.

Fazit: Ja zu demokratischen Einbürgerungen

Mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort, sowohl beim Einbürgerungsverfahren als auch bei Einbürge-rungsentscheiden. Diese Stärkung der Volksrechte und Wiederherstellung des bewährten Systems hat höchste Priorität.

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