Betäubungsmittelgesetz. Änderung

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat sich an drei Sitzungen mit der Vorlage für einen Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz auseinandergesetzt. Mit der Vorlage soll die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich, zeitlich und sachlich begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen von Cannabiskonsum zu Genusszwecken geschaffen werden. Im Rahmen dieser Pilotversuche sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen eines geregelten Umgangs mit Cannabis gewonnen werden. Auch erhoffen sich einige, dadurch den Schwarzmarkt eindämmen zu können.
Einig war sich die Kommission, dass es ein gesundheitspolitisches Problem ist, wenn rund 200 000 Menschen regelmässig illegal Cannabis konsumieren, dessen Qualität zudem keiner Kontrolle unterliegt. Eine Mehrheit der Kommission wollte deshalb neue Wege in der Cannabispolitik prüfen. Die Minderheit kritisierte, dass solche Studien nicht die Drogenabstinenz zum Ziel hätten, sondern einem ersten Schritt hin zur Liberalisierung gleichkämen. Zudem seien solche Menschenversuche nicht verantwortbar, weil Cannabis in verschiedener Weise schädlich sei für die Gesundheit, weil er gefährlicher sei als Tabak, weil das Psychose- und Schizophrenierisiko vor allem bei jungen Menschen zu gross sei und weil jede künftige Prävention für Jugendliche unglaubwürdig erscheine, wenn von offizieller Stelle Cannabis abgegeben werde. Auch würden weltweit bereits genügend wissenschaftliche Arbeiten zur Thematik existieren.
Weil aber eine Mehrheit der SGK-N Pilotversuche mit Cannabis durchführen wollte, wurde nach dem Eintreten die Detailberatung durchgeführt. Leider wurden in der Kommission fast sämtliche Anträge, die sowohl zum Schutz der Probanden als auch zum Schutz von deren Umfeld beigetragen hätten, in der Kommission abgelehnt: So wurde die Senkung des THC-Gehalts von 25 auf 10 Prozent – in früheren Zeiten rauchte man Hasch mit 1 bis 3 Prozent THC-Gehalt -, die zum Schutz des Cannabiskonsumenten wie auch seiner Arbeitskollegen dringende Information des Arbeitgebers oder auch die Verpflichtung zur Abgabe des Führerausweises zum Schutz des Konsumenten wie auch der anderen Verkehrsteilnehmer abgelehnt.
In einem war sich die Kommission jedoch einig: Der Jugendschutz muss gewährleistet sein. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, einen Bericht über den Jugendschutz im Bereich des Cannabiskonsums zu erstellen. Dass nur Über-18-Jährige teilnehmen könnten – das bedeutete, dass genau der problematische Teil, der am meisten kifft, ausgeschlossen würde, weil dessen Teilnahme ja nicht verantwortbar wäre – und dass der Cannabis schon kindersicher verpackt würde, vermochte nicht sonderlich zu überzeugen. Ernüchternd war zudem folgende Aussage des BAG: „Da sich die vorgeschlagene Gesetzesänderung nur auf Erwachsene bezieht, muss die Problematik des Cannabiskonsums bei Jugendlichen ausserhalb dieser Vorlage angegangen werden.“
Deshalb war ein Teil der SGK-N überzeugt, dass die enormen finanziellen Mittel, die man für Pilotversuche mit Tausenden von Probanden einsetzen möchte, besser gezielt und wirkungsvoll für eine umfassende Drogenprävention zugunsten einer gesunden Jugend genutzt werden sollen. Vielleicht als Folge der gescheiterten Gesetzesberatung und der Kenntnisnahme der unbefriedigenden Ergebnisse des Berichtes, der im Übrigen öffentlich ist und sehr breit angelegt und sorgfältig abgefasst wurde, hat die SGK-N die Vorlage in der Gesamtabstimmung an ihrer letzten Novembersitzung mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt, und sie empfiehlt dem Rat, dasselbe zu tun.

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