Einfache Anfrage: „Konsequenzen für die weitere Schulentwicklung und die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Thurgau im Bereich Basisstufe“

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat diesen Herbst der optionalen Basisstufe nur bedingt zugestimmt. Nach dem Volksschulgesetz l .1.§ 11a kann nur bei besonderen strukturellen Verhältnissen und nur bei Bewilligung eines Gesuchs der betreffenden Schulgemeinde, bearbeitet durch das Departement, eine Basisstufe eingerichtet werden. Die Bewilligungsvoraussetzungen werden durch den Regierungsrat geregelt.
Nach dem ernüchternden Ergebnis des Projektschlussberichts der EDK Ost hatte der Kantonsrat des Kantons StGallen den Schulversuch Basisstufe bereits auf Ende des Schuljahres 2011/12 konsequent und kostenbewusst beendet, da Aufwand und Ertrag Weit auseinander klaffen würden. ln der Zusammenfassung des Projektschlussberichts der EDK Ost S/12 u. 13 ist ebenfalls festgehalten, dass die Wirkung der Basis- oder Grundstufe nicht nachhaltig sei. Nach vier Jahren hätten sich die Leistungen der Kinder in Lesen und Mathematik wieder angeglichen. ln keinem der Modelle gelinge es, Kinder aus benachteiligten Familien genügend zu unterstützen. Und das Hauptargument der Basis- oder Grundstufe, der einfachere Übertritt in die Regelklasse, gelinge unabhängig vom Modell unterschiedlich und sei abhängig von der Kooperationsbereitschaft der Lehrpersonen.
Unterdessen wurden auch im Kanton Zürich die Gesetzesvorlagen zur Einführung des flächendeckenden Grundstufenmodells mit 71% und die optionale Basisstufe mit 54% vom Souverän deutlich abgelehnt. Folglich muss im Kanton Zürich der Schulversuch Basis- respektive Grundstufe im Sommer 2014 endgültig beendet werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Inwiefern kann sich die Regierung durch das klare Abstimmungsresultat in Zürich Konsequenzen für die Basisstufe und die Ausbildung zur Basisstufenlehrperson schweizweit und im Kanton Thurgau vorstellen?
2. Gedenkt der Regierungsrat, die Ausbildung der Kindergärtnerin an der Pädagogischen Hochschule Thurgau dementsprechend anzupassen?
3. Wird das Profil „Bildung und Entwicklung 4- bis 8-jähriger Kinder“ weiterhin angeboten, obwohl im Kanton Thurgau nur noch wenige Absolventinnen mit diesem Profil benötigt werden, oder wird nur noch das Profil „Fachdidaktische Vertiefung im Kindergarten“ angeboten?
4. Welche Anpassungen gedenkt der Regierungsrat in der Ausbildung zur Kindergärtnerin vorzunehmen, damit die Ausbildung den Namen wieder verdient?
5. Was passiert mit den im Thurgau bereits bestehen den Basis­, respektive Grundstufenkindergärten und ihren Lehrpersonen?
6. Wie lange ist die Übergangsfrist, wie wird diese geregelt?
7. ln der Broschüre des Amtes für Volksschule „Schulentwicklung konkret – Schulen geben Einblick, 9. Tagungsreihen 2013“ ist die „Basisstufe Kurzdorf“ der Primarschulgemeinde Frauenfeld aufgeführt. Welchen Zweck verfolgt diese Weiterbildung, nachdem das Projekt Basisstufe beendet ist, die Basisstufe im Kanton Thurgau vom Regierungsrat nur noch im Ausnahmefall bewilligt werden kann und bereits in zwei Nachbarkantonen die Basisstufe ebenfalls nicht mehr angeboten wird?
8. Wie wird dem Kindergartenlehrplan des Kantons Thurgau im Lehrplan 21 Rechnung getragen?
9. Das Zürcher Abstimmungsergebnis zeigt, dass das Volk von der grossen Reformitis im Bildungsbereich schlicht genug hat. Inwiefern trägt der Regierungsrat dieser Situation künftig Rechnung?
Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.
Frauenfeld, Wuppenau, Arbon
Verena Herzog / Hanspeter Gantenbein / Andrea Vonlanthen

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