Einfache Anfrage: "Verdeckte Ermittlungen gegen Pädophile im Internet"

Seit Januar 2011 wird durch die neue Strafprozessordnung die verdeckte Ermittlung im Verdachtsfall verunmöglicht. Dieser Freipass für Pädophile im Internet muss unverzüglich und rigoros bekämpft werden. Was unternimmt die Thurgauer Regierung diesbezüglich?
Im vergangenen Jahr konnten allein im Kanton Zürich neun Pädophile in Chatrooms durch verdeckte Ermittlung der Polizei gefasst werden. Das ist nun nicht mehr möglich. Denn ab 1. Januar 2011 ist die neue eidgenössische Strafprozessordnung in Kraft. Sie regelt unter anderem die Ermittlungskompetenzen der Polizei bei Straftaten oder einem konkreten Verdacht. Durch diese neue Regelung fehlt eine explizite Rechtsgrundlage dafür, dass sich verdeckte Ermittler der Polizei im Internet als Kinder ausgeben dürfen, um nach Pädophilen zu fahnden. Viele Experten sind der Auffassung, dass es für die Polizei dadurch schwieriger wird, im Internet verdeckt zu ermitteln. Nach Aussagen von Bundesrätin Somaruga gelte es, die Rechtsprechung abzuwarten. Die Gerichte sollen beurteilen, ob verdeckte Ermittlung zulässig sei. Zudem teilte die Bundesrätin mit, dass unabhängig davon der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür sorge, dass keine Lücke entstehe, die sich pädophile Straftäter zunutze machen könnten. Die meisten Kantone hätten ihre Polizeigesetze bereits angepasst oder seien im Begriff, dies zu tun. Die nötigen Massnahmen seien eingeleitet.
Im Kanton Thurgau wird die Gesetzeslücke voraussichtlich ein Jahr bestehen. Im Entwurf des neuen Polizeigesetztes sieht der Regierungsrat vor, dass die Kantonspolizei Vorermittlungen ausserhalb von Strafuntersuchungen führen darf, um Straftaten zu verhindern. Auch in der Zwischenzeit muss jedoch alles unternommen werden, um Pädophile im Chatrooms aufspüren zu können. Denn jeder Pädophiliefall ist einer zuviel!
Ich bitte deshalb den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was wurde im Kanton Thurgau in den letzten Jahren gegen die Internetpädophilie unternommen?
  2. Wie hat bisher die Zusammenarbeit in der Ostschweiz, respektive national und international funktioniert?
  3. Wurden im Kanton Thurgau und in der Ostschweiz Fälle von Internetpädophilie frühzeitig entdeckt? Wenn ja, wie viele in den letzten zehn Jahren?
  4. Was gedenkt der Regierungsrat im laufenden Jahr, bis zur Inkraftsetzung des diesbezüglich überarbeiteten Polizeigesetzes, zur Bekämpfung der Internetpädophilie zu tun?
  5. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass die Internetpädophilie wirksamer mindestens auf nationaler Ebene bekämpft werden müsste?
  6. Wenn ja, setzt er sich dafür ein, dass die neue Straffprozessordnung diesbezüglich wieder geändert wird? 

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich dem Regierungsrat.
Frauenfeld, 16.Februar, 2011
Verena Herzog

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