Fälschungssicheren elektronischen COVID-free Nachweis für Tests und Impfungen

– Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die gestaffelte Rückkehr in ein normales Leben ohne Corona-bedingte Einschränkungen, nur über einen einwandfrei funktionierenden, fälschungssicheren, elektronischen, auch im Ausland verwendbaren „COVID-free Nachweis“ (Tests und Impfungen) möglich ist?

– Wie muss eine solche Lösung nach Ansicht des Bundesrates aussehen und wer muss die Grundlagen dafür schaffen?

Antwort des Bundesrates vom 08.03.2021

Impfnachweise sind der Schweiz keine amtlichen Dokumente, sondern Dokumente im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses. Dies gilt auch für den bestehenden Impfausweis in Papierform und den elektronischen Impfausweis.

Gegenwärtig wird auf Bundesebene abgeklärt, ob im Hinblick auf eine mögliche Differenzierung von Massnahmen nach dem Impfstatus die Schaffung eines möglichst fälschungssicheren Impfnachweises erforderlich ist, und welche rechtlichen, ethischen und technischen Rahmenbedingungen dabei zu beachten wären. Für eine allfällige Einführung eines staatlichen Impfausweises oder einer staatlichen Zertifizierung des Impfausweises, als auch für die Kontrolle des Impfstatus mittels Zugang zu einem Impfregister, wäre eine formell-gesetzliche Grundlage notwendig.

Gleiches würde auch für einen allfälligen staatlichen Testnachweis gelten. Dem Bundesrat ist die Wiederherstellung der internationalen Reisefreiheit ein wichtiges Anliegen. Sie begrüsst dabei ein international koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf einen global anerkannten, elektronischen Impfnachweis, namentlich das WHO-Projekt Smart Vaccination Certificate.

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