Einleitend möchte ich vor allem auch den Neuen in diesem Rat zu bedenken geben, dass die IV längst nicht auf gesunden Füssen steht, im Gegenteil, sie hat 10 Milliarden Franken Schulden bei der AHV. Deshalb sind auch Massnahmen, die wenigstens einen kleineren Beitrag zur Sanierung dieser Sozialversicherung leisten, notwendig, auch wenn wir natürlich besonders bei beeinträchtigten Personen grosszügig sein möchten. Doch schlussendlich haben wir den Grundauftrag, unsere Sozialwerke auch für kommende Generationen zu sichern.
Ich komme zu den Differenzen und damit zu einer Begrifflichkeit: Voraussetzung für das Verständnis in der Bevölkerung ist vorab auch Klarheit in den Begrifflichkeiten. Wenn schon eine Gesetzesberatung durchgeführt wird und Gesetzesänderungen vorgenommen werden, darf auch erwartet werden, dass Unklarheiten ausgeräumt werden. Ein unklarer, ja irreführender Begriff im Zusammenhang mit der IV und der AVH ist eben „Kinderrente“. So wird unter „Kinderrente“ fast von jedem, der nicht involviert ist, verstanden, dass es dabei um beeinträchtigte Kinder geht. Stattdessen handelt es sich korrekterweise um eine Zulage für Eltern, die entweder IV- oder AHV-berechtigt sind. Übrigens, in der französischen Sprache ist es noch irreführender: Im Französischen spricht man sogar explizit von „rente pour enfant“. Sie sehen, es besteht Handlungsbedarf. Wir sollten deshalb jetzt bei der Beratung dieses Gesetzes die Chance packen und den Begriff anpassen. Deshalb ist der Entscheid des Nationalrates richtig, in Artikel 38 den irreführenden Begriff „Kinderrente“ durch „Zulage für Eltern“ zu ersetzen.
Aus Überlegungen zur Sicherheit der Sozialwerke spricht sich die SVP-Fraktion dafür aus, bei der Höhe der Kinderrente auch weiterhin an 30 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Invalidenrente und somit am Entscheid des Nationalrates festzuhalten. Bis ins Jahr 2030 könnte dies nach Berechnung des BSV Einsparungen von 112 Millionen Franken jährlich ermöglichen.
Auch wenn von den Medien versucht wird, mit ergreifenden Lebensschicksalen emotional zu überzeugen, so muss in der Gesamtrechnung berücksichtigt werden, dass zur sogenannten Kinderrente noch eine Familienzulage, also mindestens 200 Franken pro Kind, oder eine Ausbildungszulage von 250 Franken hinzukommt, wenn ein Elternteil auch nur 10 Prozent erwerbstätig ist. Denn bei der Beratung des Familienzulagengesetzes wurde es unterlassen, die sogenannte Kinderrente um die Familienzulage zu reduzieren. Dies kann dazu führen, dass bei Familien mit mehreren Kindern und mit einer IV- oder AHV-Rente das verfügbare Einkommen grösser ist als bei einer Familie, die ihr Einkommen selbst erwirtschaftet.
Und nicht ganz unwichtig: Während bei der IV die Zahl der Kinderrenten eher zurückgegangen ist, ist diese bei der AHV gestiegen, da vermehrt auch ältere Herren noch Vater werden, die nun definitiv in den seltensten Fällen auf Zulagen für Eltern angewiesen sind. Mit Zulagen aus AHV, und BVG sowie Familienzulagen können nicht selten gegen 2000 Franken, das heisst bei drei Kindern 6000 Franken, erreicht werden. Das ist mehr, als ein Vater im unteren Mittelstand bei 100 Prozent Erwerbstätigkeit verdient.
Bedenken Sie: Sollen auch künftige Generationen noch auf eine leistungsfähige IV zählen können, müssen nebst strukturellen Verbesserungen der IV auch dringend Kosten eingespart werden. Deshalb bitte ich Sie sehr, der Mehrheit zu folgen. Bei den Übergangsbestimmungen Buchstaben a, b, c bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen, die ich anschliessend noch begründen werde. Der Minderheit Nantermod zu Artikel 44 Absatz 5 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts möchte eine Mehrheit der SVP-Fraktion zustimmen. Aus meiner Sicht sind jedoch Tonaufnahmen, wie sie die Mehrheit der Kommission fordert, verlässlicher als handschriftliche Notizen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre weitsichtigen Entscheide zugunsten der Betroffenen, aber auch zugunsten der Gesunden, damit auch kommende Generationen noch von unseren Sozialwerken profitieren können.