Festansprache Bundesfeier 2011 in Homburg

Zusammenfassung der Rede im Bote am Untersee:

Nationalratskandidatin Verena Herzog hielt in Homburg die 1.-August-Rede.

Homburg. An der Bundesfeier der Politischen Gemeinde Homburg führte Gemeinderätin Clara Andrés durch das diesjährige Programm. Die Festansprache hielt Verena Herzog, Gemeinderätin in Frauenfeld, Kantonsrätin, SVP-Nationalratskandidatin und – nicht zu vergessen – Bürgerin von Homburg. Sie erinnerte daran, dass der Kerngedanke von 1291 «mir hebed zäme und stönd ii fürenand» auch in der heutigen Zeit noch Gültigkeit habe. «Im Jahr 2011 hat das Gmeinsami, s Mitenand und s Fürenand mehr denn je Bedeutung, ist es doch auch das Jahr der Freiwilligenarbeit.» Mit 700 Millionen Stunden Freiwilligenarbeit pro Jahr engagiere sich jede vierte Person ehrenamtlich zugunsten der Allgemeinheit.

«Gerade in der heutigen Zeit mit einem kriselnden Euro sollten wir uns zudem auf unsere Stärke besinnen», sagte Herzog: Ein stabiles politisches System, eine gut laufende und rasch reagierende Wirtschaft und keine masslose Verschuldung. «Wir sollten selbstbewusst in die Zukunft blicken, unsere Zukunft weiterhin selbst bestimmen und uns nicht fremd bestimmen lassen.»

Ein abschliessender Appell speziell an die Jungbürger, sich mit der Schweizergeschichte auseinanderzusetzen, Politik mitzugestalten der eigenen Zukunft willen und vor allem auch sein Können und seine Begabungen im Laufe des Lebens auch für die Allgemeinheit in der Freiwilligenarbeit einzusetzen, schloss Verena Herzog ihre Ansprache. (sl)

Medienkonferenz SVP Thurgau

Bildung und Familienförderung: Was will die SVP?
Von Verena Herzog, Kantonsrätin, Frauenfeld  21.Juli 2011

Wie können wir den von Generationen erschaffenen Wohlstand erhalten oder vermehren? Zwei wesentliche Grundvoraussetzungen dazu sind:

  1. eine gut funktionierende, leistungsfähige Gesellschaft und 
  2. eine gesunde, konkurrenzfähige Wirtschaft mit einem starken Werkplatz Schweiz.

Das Fundament für diese Voraussetzungen liegt in der Bildung der jetzigen jungen Generation und in der Verantwortung der Familie. Die Bildungs- und Familienpolitik von heute ist somit auch Wirtschaftspolitik von morgen. Durch dieses Bewusstsein haben heute die Bildungs- und Familienpolitik auch für die SVP, als starke Gewerbe- und Wirtschaftspartei, einen hohen Stellenwert.

Grundsätzlich verfügt die Schweiz über ein gutes Bildungssystem. Vor allem das duale Bildungssystem ermöglicht den Jugendlichen weite Perspektiven. Viele Lehrmeister und auch weiterführende Schulen beklagen sich jedoch, dass die Lücken bei den mathematischen Grundlagen, im sprachlichen Ausdruck und der Rechtschreibung gross sind und zu wenig brauchbare Allgemeinbildung vorhanden ist. Zudem fehle es bei den Schulabgängern oft an einer guten Arbeitshaltung. – Für die SVP ist deshalb zentral, dass die Qualität und der Inhalt der Ausbildung unserer Jugend besser auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Gewerbe und Wirtschaft ausgerichtet werden müssen. Gefragt sind mehr Arbeits- und Lernsystematik und ein solides Fundament in den Grundkompetenzen Mathematik, den Naturwissenschaften, Deutsch und auch den handwerklichen Fertigkeiten. Dazu muss der Lehrplan dringend entschlackt und die Schule nicht andauernd mit neuen Aufgaben, die eigentlich in der Verantwortung der Eltern liegen, zusätzlich befrachtet werden. Durch die unzähligen Reformen wurde das Mass aller guten Dinge überfüllt.

Einerseits wurden z.B. durch die Einführung der zweiten Fremdsprache in der Primarschule die Anforderungen an die Kinder erhöht, andererseits wurde durch die Integration möglichst aller Kinder mit Verhaltens- und Schulschwierigkeiten die Schule mehr belastet und das Niveau gesenkt. Diese Voraussetzungen erschweren den Unterricht und erfordern starke Lehrerpersönlichkeiten, die als solche Allrounder gar nicht mehr ausgebildet werden. Um die Schüler besser auf ihr Berufleben vorzubereiten, sollte den Sek-G Lehrern (frühere Reallehrer) durch eine spezifische Ausbildung das Werken wieder vermittelt werden. Diese Ausbildungen müssen dahingehend in den Pädagogischen Hochschulen dringend angepasst werden.

 

Die Basis für  den Erfolg  der Kinder sind in erster Linie die Eltern. Die SVP will die Familie als wichtigstes soziales Netz unserer Gesellschaft stärken. Die Hausfrau und Mutter – oder auch der Hausmann und Vater – darf in unserer Gesellschaft nicht weiter als minderwertig abgestempelt werden, sondern verdient Wertschätzung. – Junge Familien sollen motiviert werden, ihre schönste und zugleich wichtigste Aufgabe im Leben, die Erziehung und Begleitung ihrer Kinder, wenn immer möglich in Eigenverantwortung wahrzunehmen. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen, dürfen nicht weiter diskriminiert und steuerlich benachteiligt werden. Deshalb setzt sich die SVP aus familienpolitischen und volks-wirtschaftlichen Gründen für die steuerliche Begünstigung aller Eltern mit Kindern ein, egal ob sie in Eigenverantwortung oder fremd betreut werden.

Zusammenfassend: Damit das Gewerbe und die Wirtschaft weiterhin über genügend und gut ausgebildete Schweizer Arbeitskräfte verfügen und der Wohlstand beibehalten werden kann, ist die Politik gefordert, die Weichen in der Bildung wieder in die richtige Richtung zu stellen. Gleichzeitig ist die Politik auf-gefordert, die Familien ohne Wenn und Aber  zu stärken, als Basis für eine gesunde Entwicklung der Kinder und der Jugendlichen.

Deshalb ist es wichtig, dass sich auch bürgerliche Politikerinnen und Politiker in Bern in Bildungs- und Familienfragen engagieren. Denn die Bildungs- und Familienpolitik von heute ist die Wirtschaftspolitik von morgen.

 

 

Leserbrief: Analysen und Massnahmen gefordert

Durch die ungebremste Einwanderung als Folge der Personenfreizügigkeit steigt die Zahl der Zuwanderer auch im Kanton Thurgau unverhältnismässig. Durch die grosse Nachfrage von Arbeitskräften und die Grenzlage wird die Zuwanderung aus Deutschland zusätzlich angekurbelt. Die Regionen Kreuzlingen und Frauenfeld erreichen eine ähnliche Dynamik wie die grossen städtischen Zentren der Schweiz. Nachdem im Grossraum Zürich – Zug – Aargau kaum mehr Wohnungen zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen, verlagert sich dieser Boom zusehends auch in Richtung Thurgau. Welche Konsequenzen hat dies für die Siedlungsentwicklung, den Wohnungsbau und die Mietpreise? Die Thurgauerzeitung hat bereits am 4.Juni festgestellt:" Die Politik tut gut daran, die Bedenken der Bevölkerung ernst zu nehmen und die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit wo möglich zu minimieren." Verschiedene Indikatoren weisen jedoch auch darauf hin, dass diese zur Überhitzung neigende Boomphase ein jähes Ende erfahren könnte. Die kommende Zahlungsunfähigkeit Griechenlands, die viel zu hohe Verschuldung weiterer Euro-Staaten und der USA und die daraus resultierende Steigerung zu hohen Inflationsraten kann die Konjunktur empfindlich bremsen oder gar abwürgen. Was für Konsequenzen hätte  das für unsere Schweizer Arbeitnehmer, welche für die zugewanderten Arbeitnehmer? Der Regierungsrat ist aufgefordert, Analysen durchzuführen und Massnahmen sowohl für die Überhitzung als auch für den unaufhaltbaren Einbruch des Marktes vorzubereiten. Wohnen soll im Thurgau bezahlbar bleiben. Die Sozialwerke dürfen nicht noch mehr strapaziert werden. Gleichzeitig müssen auf Bundesebene Nachverhandlungen der bestehenden bilateralen Verträge ins Auge gefasst werden.

Abstimmung 15. Mai: Abschaffung der Pauschalsteuerung

Ich setze mich nicht für die Pauschalbesteuerten ein, sondern für den Thurgau, für Arbeitsplätze im Gewerbe und für einen gesunden Staatshaushalt.
Mit dem ausgewognen Gegenvorschlag kann der Thurgau auf faire Weise mehr Steuergelder von den pauschalbesteuerten Personen generieren, ohne die Bedingungen ehrlos zu ändern. Sicher wollen wir nicht die Pauschalbesteuerten vertreiben und somit ganz auf die Steuereinkommen und ihre persönlichen Investitionen verzichten, von welchen das lokale Gewerbe und somit auch viele Arbeitnehmer profitieren.
Die anderen Kantone würden sich freuen, wenn wir unseren Standortvorteil so leichtfertig aufs Spiel setze würden. Durch Beibehaltung und Erhöhung der Pauschalsteuer bleibt unser Steuersubstrat erhalten und ermöglicht, dass allenfalls weitere Pauschalbesteuerte zuziehen, wenn andere Kantone die Pauschalsteuer abschaffen sollten.
Pauschalbesteuerte zählen, auch wenn sie besondere Bedingun- gen geniessen, in unserem Kanton zu den sehr guten Steuer- zahlern. Mit Neidpolitik schaden wir uns selber! Wer rechnen kann, ist für den ausgewogenen Gegenvoranschlag!

Jahresrechnung 2010 Kanton Thurgau

Erfreulich, dass der Kanton Thurgau keine Schulden macht. Doch ein hoher Überschuss ist ebenso bedenklich! Es wurden rund 10% zuviel Steuern einkassiert. Auch wenn der Kanton nicht mit diesen Mehreinnahmen gerechnet hat, erfordert dies dringende Massnahmen, sofern die Begründungen für den markanten Überschuss als richtig erachtet werden. Mehr neue gute Steuerzahler im Kanton? Dann sollten trotz allen geplanten und künftigen Begehrlichkeiten die Steuern weiter gesenkt werden.

Zudem stimmen die stark erhöhten Ausgaben sehr bedenklich:

  • 22,5% mehr für Straf- und Massnahmenvollzug !!!
  • 21,9% mehr für KK- Prämienverbilligungen !!!
  •  7,4 % mehr für  den Öffentlichen Verkehr
  •  6,7 % mehr für Ergänzungsleistungen an AHV und IV !!!

Ein Ausbau des Angebotes im Bereiche Öffentlicher Verkehr kostet, doch ist auch ein Gegenwert erkennbar. Es ist ein zusätzlicher Komfort und er trägt  umweltschonend zur Entwicklung unserer Region bei. Doch wie werden die anderen Ausgabeposten begründet? Sind sie wirklich nichtbeeinflüssbarer Aufwand? Weshalb werden sie der Bevölkerung in den Medien nicht dargelegt? Lieber widmet man einige Zeilen der einbalsamierenden Begründung der "widererwartet" hohen Steuer- einnahmen. Es gilt dringend die Hintergründe der krassen Ansteigens dieser Staatsausgaben zu analysieren, sie zu veröffentlichen und geeignete Massnahmen dagegen zu treffen. Für den Staat gilt in diesem Falle das gleiche wie für jedes Unternehmen: Wer die Ausgaben nicht im Griff hat, wird früher oder später straucheln.

Durch die Waffeninitiative keine Verminderung der „Häuslichen Gewalt“

Sicherheit ist ein zentrales Bedürfnis – eine gewaltfreie Gesellschaft ein nicht erfüllbarer Wunsch von uns allen. Auch müssen weitere Schritte unternommen werden, um die häusliche Gewalt zur reduzieren. Doch dazu ist diese Initiative der falsche Weg, ich will Ihnen gerne erläutern, warum dies so ist.

Gemäss Untersuchungen erfährt jede fünfte Frau in der Schweiz mindestens einmal im Leben körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner. Meist beginnt Häusliche Gewalt im Kleinen. Mit der Zeit häufen sich die gewalttätigen Vorfälle.

Wie Erfahrungen zeigen wird jedoch bei häuslicher Gewalt sowie Beziehungsdelikten das zur Waffe, was eigentlich nicht als Waffe vorgesehen ist. Im Affekt wird benutz, was gerade in greifbarer Nähe ist wie Messer, schwere Gegenstände oder die blossen Hände. In den allerseltensten Fällen wird jedoch eine Schusswaffe verwendet. Diese Tatsache wurde auch von der Fachstelle Häusliche Gewalt des Knt. TG bestätigt,

Eine Polizistin kam im letzten Jahr zwar wöchentlich mindestens einmal wegen häuslicher Gewalt in Einsatz, aber nie, in keinem Fall wurde mit einer Schusswaffe gedroht. – Auch sie ist überzeugt, dass die sogenannte „Waffenschutzinitiative“ rein gar nichts nützt und unnötig ist.

Wenn Initianten argumentieren, dass ein zentrales Waffenregister der Polizei die Arbeit erleichtere, und so die Beamtinnen und Beamten eher wüssten, was auf sie zukomme, wenn sie bei häuslicher Gewalt einschreiten müssten, muss entgegen gehalten werden, dass schon heute alle Kantone solche Waffenregister führen und die Daten schon heute bei Bedarf weitergeleitet werden..

Die Häusliche Gewalt und Beziehungsdelikte müssen ganz anders und von Grund auf angegangen werden.

– Einerseits präventiv durch die Vermittlung von Werten und einer bewussten Erziehung schon in der frühen Kindheit. Gegenseitige Achtung und Respekt, dass Probleme angesprochen und nicht nur verdrängt werden, müssen von klein auf den Kindern vorgelebt, vermittelt und dadurch verinnerlicht werden. Menschen brauchen wieder mehr gegen-seitige Achtung und Respekt voreinander und das schon bevor sie eine Partnerschaft eingehen.

– Andererseits müssen Grundkonflikte erkannt und angegangen werden. Das Opfer muss geschützt werden, der oder die Täterin muss zur Verantwortung gezogen werden, d.h., die bestehenden Gesetze müssen richtig umgesetzt werden.

Der Kanton Thurgau hat zur Bekämpfung der „Häuslichen Gewalt“ seit 2003 eine Fachstelle und eine Fachgruppe „Häusliche Gewalt“ eingesetzt, die sehr wertvolle Arbeit leistet.  Anderseits gilt es zu überlegen, was die Hintergründe von „Häuslicher Gewalt“ sind, wo und wann Konfliktpotential entsteht. – Denn Gewalt kommt nicht von den Waffen, sondern von der Gewaltbereitschaft des Menschen.

Deshalb ist die Initiative ein Missbrauch eines Themas, die bei Annahme dazu führen würde, dass die wirklichen Probleme nicht ernsthaft gelöst werden. Ernüchterndes Fazit: Mit dem Wegsperren der Waffen lässt sich häusliche Gewalt nicht verhindern. – Aber Armeegegner wollen unter dem Deckmantel von Scheinargumenten der Armee eins auswischen und erreichen damit genau das Gegenteil von dem, was sie begründen, nämlich ein weiteres Stück Abbau der Sicherheit.

Leserbrief: Waffenverbannungsinitiative zielt daneben

Sicherheit ist ein zentrales Bedürfnis, eine gewaltfreie Gesellschaft ein nicht erfüllbarer Wunsch von uns allen. – Waffen lösen vor allem bei Frauen mulmige Gefühle aus, welche die Initianten der Waffenverbannungsinitiative nutzen. Fakt ist, dass diese Initiative eine gefährliche Scheinsicherheit vortäuscht und an den tatsächlichen Problemen vorbeizielt. Durch die Initiative wird die Anzahl Verbrechen kaum reduziert, denn Verbrechen werden fast ausschliesslich mit illegal erworbenen Schusswaffen vollzogen. Wer diese Probleme lösen will, bekämpft den illegalen Waffenbesitz. Leider würden durch die Initiative auch nicht weniger Selbstmorde begangen, denn wie verschiedene internationale Untersuchungen zeigen, senkt selbst ein Waffenverbot die Selbstmordrate nicht. Wer sich umbringt hat diesen Entschluss meist lange vor der Tat gefällt und findet immer ein Mittel. Um die tragischen Suizide zu reduzieren müssten Hintergründe der Betroffenen besser analysiert und die vielseitigen Ursachen präventiv angegangen werden, eine ehrenvolle Aufgabe für Kirche und Gesellschaft. Bei häuslicher Gewalt sowie Beziehungsdelikten wird oft das zur Waffe, was eigentlich nicht als Waffe vorgesehen ist. Im Affekt wird benutz, was gerade in greifbarer Nähe ist wie Messer, schwere Gegenstände oder die blossen Hände. Häusliche Gewalt beinhaltet zudem nicht nur physische sondern auch psychische oder sexuelle Gewalt. In den allerseltesten Fällen wird jedoch eine Schusswaffe verwendet. Gewalt kommt nicht von den Waffen, sondern von der Gewaltbereitschaft des Menschen. Ernüchterndes Fazit: Mit dem Wegsperren der Waffen lassen sich weder Kriminalität noch Suizide oder häusliche Gewalt verhindern. Offensichtlich fehlt den Armeewaffengegnern die Übung das richtige Ziel zu erkennen, denn sie wollen ein Waffenmonopol für Verbrecher und illegale Waffenbesitzer und gefährden dadurch unsere Sicherheit. Deshalb NEIN zur trügerischen Waffenverbannungsinitiative!

Neid macht blind: Nein zur SP Steuerinitiative

Alte Sprichwörter haben viel Substanz und einen hohen Wahrheitsgehalt. Das über Jahrzehnte ausgezeichnete Finanzmanagement einiger erfolgreicher Kantone macht zweifellos neidisch. Darum soll es jetzt blind für grössere, volkswirtschaftliche Zusammenhänge unterbunden werden. Doch besser sollte es Vorbild und Ansporn sein. Wer nicht von Vorbildern lernt, sondern sie verteufeln und massregeln will, schadet auch der Entwicklungsmöglichkeit seines eigenen Kantons. Die massiven Einschränkungen des Wettbewerbs führen zu Trägheit und zur schnellen Selbstgefälligkeit manch politischer Entscheidungsträger, was unweigerlich zu höheren Steuern für alle führt! Dadurch wird den vielen kleinen KMU`s die notwendige Liquidität entzogen und Arbeitplätze gefährdet. Dank dem Steuerwettbewerb wurden die Leistungen und Strukturen bisher schlank gehalten. Die beabsichtigte Gleichschaltung, sprich kollektive Ausschaltung der Ausgabendisziplin ist eine verkappte Restanz von kommunistischem Gedankengut, welche immer noch in unbelehrbaren Köpfen herumgeistert. Doch Vorsicht, die Unverbesserlichen haben gelernt ihr Gedankengut in schöne und marketinggerechte Worte zu verpacken. Lassen wir uns nicht davon verführen und stimmen NEIN zur irreführenden SP-Steuerinitiative!

Sollen Steuerzahler individuelle Sonderwünsche bezahlen?

zu Abstimmung „Freie Schulwahl“, 7.März 2010

Kinder in unserem Land haben das Privileg, dass mindestens die Primarschule im eigenen Quartier oder Dorf gemeinsam mit den „Quartiergschpänli“ absolviert werden kann. Die „Freie Schulwahl“ erzwingt einen Systemwechsel und torpediert das bewährte Quartierschulsystem. Eltern mit individuellen Sonderwünschen entwurzeln ihr Kind aus der vertrauten Umgebung. Zurück blieben ganz sicher diejenigen Kinder, die ohnehin schon schlechtere Startchancen haben, die Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien, die weder den zusätzlichen zeitlichen, noch finanziellen Aufwand für den Transport und das auswärtige Mittagessen auf sich nehmen könnten. Die Gettoisierung  wie Erfahrungen in Ländern mit „Freier Schulwahl“ zeigen, würde noch verstärkt, die Chancengleichheit noch mehr gefährdet.  Schlimmstenfalls müssten aber durch die Abwanderung nur einer weniger Kinder, aus betriebswirtschaftlichen Gründen sogar Klassen reduziert oder ganze Schulen geschlossen werden. Denn bereits als Folge der Demografie sind sinkende Schülerzahlen feststellbar. Dadurch wären mit einem Schlag durch individuelle Wünsche einer Weniger, alle Kinder und Eltern betroffen. Noch mehr Kinder müssten auf ihren erlebnisreichen, kurzen und sicheren Schulweg verzichten und würden herumchauffiert. Das Schulsystem wäre kaum mehr planbar und würde erheblich verteuert. – Für Kinder in schwierigen Situationen ist übrigens bereits nach dem heutigen Volksschulgesetz der Wechsel in eine andere Klasse oder Schule möglich (auch sinnvoll) und wird auch praktiziert. Übrigens: „Freie Schulwahl“ heisst nicht „freie Lehrerwahl“. Es könnte nur das Schulhaus oder die Privatschule ausgesucht – und vom Steuerzahler auch noch subventioniert werden! Dies dürfte kaum im Sinne der Mehrheit von Familien und Steuerzahlenden sein. Einzelinteressen sollen nicht vor das Allgemeinwohl gestellt werden.

Die Forderung, dass Eltern die Schule ihrer Kinder frei wählen können, verunmöglicht eine sinnvolle Schulplanung. Dass der Staat den Besuch von Privatschulen in der ganzen Schweiz finanziert, führt über kurz oder lang zu einem Zweiklassensystem. Die Chancengerechtigkeit wird gefährdet. Unsere Wirtschafts- und Staatsform lebt aber nicht nur von Tellerwäschern und Millionären, sondern von einem allgemein guten Bildungsniveau mit tüchtigen Berufsleuten. Mit der Unterstützung des Besuchs von Privatschulen in der ganzen Schweiz werden teure Parallelstrukturen geschaffen, die nichts zur allgemeinen Verbesserung der Schulqualität beitragen. Im Gegenteil: die Aufteilung der vorhandenen staatlichen Mittel schwächt die öffentliche Schule, weil sie ihr die notwendigen Finanzen entzieht. Die Aufwendungen für die Privatschulen und der Verwaltungsaufwand müssten durch Einsparungen bei der öffentlichen Schule kompensiert oder die höheren Bildungsausgaben durch mehr Steuereinnahmen gedeckt werden. Eine wichtige Errungenschaft der Schweiz, das öffentliche Bildungssystem mit seinen demokratischen Strukturen wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Dies dürfte kaum im Sinne der Mehrheit von Familien und Steuerzahlenden sein. Einzelinteressen sollen nicht vor das Allgemeinwohl gestellt werden.

Was auf den ersten Blick so verlockend tönt, zeigt auf den zweiten Blick gravierende Konsequenzen. Die Initiative „Freie Schulwahl“ ist undurchdacht und kontraproduktiv. Sie entzieht der öffentlichen Schule Gelder, gefährdet Quartier- und Dorfschulen und führt zwangsläufig zu einem Zweiklassensystem für Schulkinder.

Abstimmung Flat Rate Tax: Die Chance jetzt anpacken!

Der Thurgau mit seiner wunderschönen Landschaft, schönen Wohnlagen, freundlicher Bevölkerung, schnellen öffentlichen Verkehrsanschlüssen, Flughafennähe und anderen Standortvorteilen hat grosses Potential! – Trotzdem steht der Thurgau bezüglich Steuerkraft von 26 Kantonen auf Platz 21und nimmt Finanz-Ausgleichszahlungen vom Bund dankbar entgegen. Doch die meisten Thurgauer bevorzugten wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen. Denn erst in dem Augenblick, wo wir auf Finanzausgleichzahlungen verzichten können, beginnt der wirtschaftliche Aufschwung eines Kantons. Die Steuergesetzrevision gibt eine nie wiederkehrende Chance dazu, die jetzt und nicht erst in ein paar Jahren angepackt werden muss. Sie wird die Abwanderung guter Steuerzahler in steuergünstigere Kantone verringern und neue Steuerzahler animieren bei uns zu investieren. Mehr kräftige Steuerzahler im Kanton helfen allen Bürgerinnen und Bürgern weniger Steuern zahlen zu müssen. So profitieren alle und dies nicht nur im Moment sondern langfristig. Jeder hat dadurch mehr Kaufkraft. und  die Wirtschaft wird angekurbelt. Neue Steuerzahler werden nicht nur Ausfälle ausgleichen, sondern endlich direkt mehr Geld dem Kanton für seine Aufgaben und seine Entwicklung zur Verfügung stellen. Der Beweis, dass Steuergesetzrevisionen funktionieren, liefern alle Kantone, die mutig diesen Weg beschritten haben!