Interpellation: "Stärkung der Berufsbildung angesichts des Rückgangs von Schulabgängern – Keine Maturandenquotenerhöhung auf Kosten von Lehrstellenplätzen"

ln den vergangenen Jahren wurde mit grossem Aufwand unser Gewerbe motiviert zusätzliche Lehrstellen zu schaffen um so dem erhöhten Bedarf der Schulabgängern gerecht zu werden. ln den kommenden Jahren werden diese Schulabgänger-Jahrgänge abnehmen und der „Kampf“ um die Schulabgänger, insbesondere mit guten Schulleistungen, werden zunehmen.  Wir sind der Überzeugung, dass in den folgenden Jahren alle, die gewerblichen Lehr- wie auch die Maturitätsausbildungen am gleichen Strick ziehen müssen und im gleichen Ausmass Abstriche in Kauf nehmen müssen. Die ersten in der Selektionskette von Schulabgängern sind die Maturitäts-Aufnahmeprüfungen. Wir erwarten deshalb die entsprechende Fairness, dass zur gegebenen Zeit die aktuelle Maturitätsquote nicht künstlich erhöht wird. Es ist Wichtig, dass das Gewerbe motiviert bleibt, vielfältige Lehrstellen anzubieten und Lehrstellen während den kommenden Jahren zu erhalten.
Fragen
1. Wo sieht die Regierung die Vorzüge der beruflichen Ausbildung besonders für unseren Kanton?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat das heutige Lehrstellenangebot im Kanton Thurgau?
3. Wie wird sich die Zahl der Schulabgänger in den kommenden Jahren im Vergleich zu den letzten zehn Jahren entwickeln?
4. Wie hat sich die Maturitätsquote in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie viele Berufslehren wurden in diesem Zeitraum jährlich abgeschlossen?
5. Was wird unternommen, damit die Prüfungsanforderungen an den Maturitätsschulen nicht abgebaut werden und die Aufnahmequote, im Verhältnis zu den Schulabgängem, nicht zunimmt?
6. Erfolgt die Beurteilung der Aufnahmeprüfungen durch die Mittelschullehrer selber? Falls Ja, ist dies korrekt vor allem im Hinblick auf die abnehmenden Schulabgänger und die eigenen Arbeitsstellen?
7. Wie strikte werden während der Probezeit die Rückstufungen bei ungeeignete Gymnasiasten gehandhabt? Wie viele Gymnasiasten haben in den letzten Jahren die Probezeit nicht bestanden?
8. Wäre, in Anbetracht dieser ganzen Entwicklung und der Finanzlage des Kantons, eine Zusammenführung der beiden Kreuzlinger Mittelschulen jetzt nicht angebracht?
9. Wie viel Lehrerstellen müssen in Anbetracht der sinkenden Bestände an Schulabgängern an den Berufsschulen und an den Maturitätsschulen in den kommenden Jahren abgebaut werden?
10. Welche Massnahmen werden ergriffen, damit die mit grossem Aufwand zusätzlich, geschaffenen Lehrstellen erhalten bleiben; auch wenn einige davon in Zukunft nicht mehr besetzt werden können?
11. Wie fördert der Kanton das Ansehen der dualen Berufslehre ln der Gesellschaft weiter?
12. Es ist erwiesen, dass heute fast 30% der Medizinstudierenden (trotz Eignungstest) das Studium nicht bestehen. Wie viel kostet den Kanton ein Medizin-Studienjahr?
13. Was kostet den Kanton die Ausbildung eines Primariehrers und was gibt der Kanton aus für die Ausbildung eines Schreinermeisters?
Begründung
Vor Jahren wurden Gewerbe und lndustrie dringend gebeten mehr Lehrstellen zu schaffen. Was unternimmt der Kanton nun heute im Gegenzug damit die Thurgauer Wirtschaft genügend motivierte Lernende bekommt?
„Ich hätte lieber etwas Weniger, dafür bessere Maturanden.“ Mit diesem Satz hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann als Bildungs- und Wirtschaftsminister die Grundhaltung in der Wirtschaft wiedergegeben und auch bei uns im Thurgau breite
Unterstützung gefunden. Er hat in seiner Rede vom Oktober 2012 an der Uni Zürich im Besonderen das „Duale Bildungssystem“ als Erfolgsfaktor hervorgehoben und betont, dass die Gewichtung zwischen Berufsbildung und Gymnasium keinesfalls zu ungunsten des bewährten dualen Berufssystems verschoben werden darf. Er hat dann auch aufgezeigt, dass sich die Einsicht durchgesetzt hat, dass Länder die noch über einen starken industriellen und gewerblichen Kern verfügten, strategisch viel besser gerüstet seien. Die Schweiz und insbesondere unser Kanton Thurgau gehören dazu.
Diesen Zustand gilt es zu halten und dazu braucht es eine besondere Förderung des Nachwuchses in naturwissenschaftlichen, den technischen Fächern und in allen gewerblichen Belangen. Eine hängige Motion im Nationalrat (NR Aebischer) möchte u.a. eine prestigemässige Aufwertung der Titel der höheren Berufsbildungen, im Vergleich zu den vollschulischen und akademischen Abschlüssen, anstreben.
Es ist deshalb wichtig, dass wir allen Ausbildungen gebührenden Respekt und unsere Unterstützung geben und angesichts des Rückgangs von Schulabgängern Fairness anwenden. Auf keinen Fall darf im jetzigen Zeitpunkt die Maturitätsquote
erhöht werden.
Wir bedanken uns beim Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.
Wuppenau, Frauenfeld, 13. Februar 2013
Hanspeter Gantenbein / Verena Herzog

Motion: Französisch erst auf der Sekundarstufe

Der Regierungsrat wird beauftragt, das aktuelle Fremdsprachenkonzept zu überarbeiten. Der obligatorische Französischunterricht ist aus dem Lehrplan der Primarstufe zu streichen. Nötige Anpassungen sind möglichst bald, spätestens mit der Einführung des Lehrplans 21 vorzunehmen. Zusätzlich kann ab der 5.Primarklasse Französisch als Freifach angeboten werden.
Begründung
Französisch ab der fünften Klasse ist schon seit 1991 Standart. Anfänglich war man vom Nutzen des spielerischen Lernens des Frühfranzösisch überzeugt. lm Schuljahr 1999/2000 wurden neue Lehrmittel, das Envol 5 und 6 eingeführt, das 2003 unter der Leitung von Dr. Karin Lüdi-Knecht im Auftrag der Pädagogischen Hochschule Zürich evaluiert wurde. Die 92 seitige Auswertung war schon damals sehr ernüchternd und wurde vermutlich deshalb ohne Gegenmassnahmen zu ergreifen „schubladisiert“.
2006 wurde die initiative „nur eine Fremdsprache in der Primarschule“ vom Souverän abgelehnt. Man war von der Chance des frühen Fremdsprachen Lernens überzeugt.
Ab Sommer 2009 wurde in allen Primarklassen das Frühenglisch eingeführt.
Seit dem Schuljahr 2011/12 werden in den Thurgauer Primarschulen neu alle 5.Klässerinnen und 5.Klässler in zwei Fremdsprachen unterrichtet. Das Fazit der betroffenen Mittelstufenlehrpersonen nach einem Jahr, Zitat Thurgauerzeitung, vom 17. Juli, 2012: „Viele Primarschüler sind mit zwei Fremdsprachen überfordert. Die Stundentafel als Ganzes sei zudem zu einseitig auf die kopflastigen Fächer ausgerichtet und lasse für den musischen Bereich zu wenig Raum. In der Ostschweiz sollen Kinder deshalb nicht mehr ab der 5.Klasse, sondern erst in der Sekundarstufe in Französisch unterrichtet werden,“ Dies forderten die Mittelstufenkonferenzen aus sechs Kantonen in einem Schreiben an die Erziehungsdirektorenkonferenz zum Lehrplan 21. Erste Erfahrungen zeigen, dass mit zwei Fremdsprachen in der Primarschule noch mehr Kinder Stütz- und Förderunterricht benötigen und noch weniger Kinder den schulischen Anforderungen genügen. Migrantenkinder, die Deutsch und Mundart lernen müssen, sind nebst Englisch meist nicht in der Lage gleichzeitig auch noch eine vierte oder fünfte Sprache zu lernen. Auch einheimische Kinder sind mit zwei Fremdsprachen oft überfordert.“ (Zitat von Beat Zemp, NZZ am Sonntag, 18.11.2012). Immer mehr Jugendliche wählen in der Sekundarstufe G die Fremdsprachenfächer ab. Viele Lehrmeister und weiterführende Schulen bemängeln zudem die schlechten Deutschkenntnisse der Jugendlichen und fordern von der Volksschule eine Stärkung von Deutsch und den naturwissenschaftlichen Fächern, Lehrmeister wünschten auch eine bessere handwerkliche Vorbildung ihrer Lehrlinge. Exaktes Arbeiten und handwerkliche Grundkenntnisse werden vermisst.
Der frühe schulische Fremdsprachenunterricht wurde bereits in mehreren Studien in verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen Methoden überprüft, zB. von Carmen Munoz, Universität Barcelona oder dem Linguistiker Urs Kalberer, Zürich. Er untersuchte den Effekt von Frühenglisch und verglich Schulklassen, welche Englisch schon in der 3.Klasse erlernten mit solchen, in denen Englisch erst nach der 5.Klasse angeboten wurde. Seine Forschung ergab, dass auf Sekundarstufe keinerlei Vorsprung in der Sprachkompetenz nachzuweisen ist. Die Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Möglichkeiten des frühen schulischen Fremdsprachenunterrichts überschätzt werden. Ähnliches wurde auch in Deutschland festgestellt. lm Juni 2009 wurde im „Spiegel“ unter dem Titel „Effekt gleich Null“ darüber berichtet. Verschiedene wichtige Promotoren haben ihre ursprüngliche Begeisterung relativiert oder ganz abgelegt. Mit den Bedingungen wie sie in der Schweiz gelten, ist der Fremdsprachenunterricht zudem kaum erfolgreich. Dazu müssten drei Bedingungen erfüllt sein: 1. Muttersprachliche Kompetenzen der Lehrkräfte, 2. kleine Lerngruppen von 6-10 Kindern und 3. mindestens eine Lektion pro Tag. Noch keine Studie existiert, welche nachweisen könnte, dass frühe Lerner eine Fremdsprache besser beherrschen als späte Beginner. Ein Grund für die Überlegenheit der älteren Lerner liegt
in der kognitiven Entwicklung, dh. das Gehirn kann schneller arbeiten. Zudem können bei älteren Kindern effizientere Lernmethoden eingesetzt werden.
2013 ist eine erste Evaluation der Englischkenntnisse der 6. und 8.Klässler geplant. Diese Ergebnisse sind jedoch erst aussagekräftig bei der Wiederholung der Evaluation in zwei Jahren. Ebenso sind nochmals Weiterbildungen in Französisch für die Mittelstufenlehrpersonen geplant. Diese finanziellen und zeitlichen Ressourcen können aus obengenannten Gründen besser anderswo eingesetzt werden.
Weshalb soll als Erstsprache Englisch gelehrt werden?

  • Kinder hören täglich englischen Redewendungen und sind motiviert, diese Weltsprache zu lernen.
  • Die Westschweizer sind noch weniger motiviert Deutsch zu lernen als die Deutschschweizer Französisch. Deshalb wird meist Englisch miteinander kommuniziert, auch in Gewerbebetrieben und vor allem unter Fachleuten.
  • Vorlesungen an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen werden immer häufiger in Englisch abgehalten, nur im französischen Sprachraum auch in Französisch.
  • Die Literatur in den meisten Fachgebieten ist in Englisch abgefasst.
  • Englisch ist die Weltsprache.
  • Für viele Knaben ist der Französischunterricht sehr unbeliebt. Das führt dazu, dass noch weniger Knaben die Aufnahmeprüfung in die Kantonsschule wagen und sich der Knabenanteil an Gymnasien weiter rückläufig entwickelt. lm Kanton Zürich zählt Französisch an der Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium nicht mehr, bei der Aufnahmeprüfung ins Kurzzeitgymnasium nur noch 20%.
  • Der Zusammenhalt der Schweiz hat sich durch die Einführung von Frühfranzösisch kaum verbessert!
  • Der regelmässige Austausch zwischen Deutsch- und Französisch sprechenden Schulklassen soll jedoch vor allem auf der Sekundarstufe gefördert werden.

Frauenfeld, 12. Februar 2013
Verena Herzog / Hanspeter Gantenbein / Urs Schrepfer / Katharina Winiger / Daniel Wittwer / Hans Feuz

Einfache Anfrage: „Konsequenzen für die weitere Schulentwicklung und die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Thurgau im Bereich Basisstufe“

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat diesen Herbst der optionalen Basisstufe nur bedingt zugestimmt. Nach dem Volksschulgesetz l .1.§ 11a kann nur bei besonderen strukturellen Verhältnissen und nur bei Bewilligung eines Gesuchs der betreffenden Schulgemeinde, bearbeitet durch das Departement, eine Basisstufe eingerichtet werden. Die Bewilligungsvoraussetzungen werden durch den Regierungsrat geregelt.
Nach dem ernüchternden Ergebnis des Projektschlussberichts der EDK Ost hatte der Kantonsrat des Kantons StGallen den Schulversuch Basisstufe bereits auf Ende des Schuljahres 2011/12 konsequent und kostenbewusst beendet, da Aufwand und Ertrag Weit auseinander klaffen würden. ln der Zusammenfassung des Projektschlussberichts der EDK Ost S/12 u. 13 ist ebenfalls festgehalten, dass die Wirkung der Basis- oder Grundstufe nicht nachhaltig sei. Nach vier Jahren hätten sich die Leistungen der Kinder in Lesen und Mathematik wieder angeglichen. ln keinem der Modelle gelinge es, Kinder aus benachteiligten Familien genügend zu unterstützen. Und das Hauptargument der Basis- oder Grundstufe, der einfachere Übertritt in die Regelklasse, gelinge unabhängig vom Modell unterschiedlich und sei abhängig von der Kooperationsbereitschaft der Lehrpersonen.
Unterdessen wurden auch im Kanton Zürich die Gesetzesvorlagen zur Einführung des flächendeckenden Grundstufenmodells mit 71% und die optionale Basisstufe mit 54% vom Souverän deutlich abgelehnt. Folglich muss im Kanton Zürich der Schulversuch Basis- respektive Grundstufe im Sommer 2014 endgültig beendet werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Inwiefern kann sich die Regierung durch das klare Abstimmungsresultat in Zürich Konsequenzen für die Basisstufe und die Ausbildung zur Basisstufenlehrperson schweizweit und im Kanton Thurgau vorstellen?
2. Gedenkt der Regierungsrat, die Ausbildung der Kindergärtnerin an der Pädagogischen Hochschule Thurgau dementsprechend anzupassen?
3. Wird das Profil „Bildung und Entwicklung 4- bis 8-jähriger Kinder“ weiterhin angeboten, obwohl im Kanton Thurgau nur noch wenige Absolventinnen mit diesem Profil benötigt werden, oder wird nur noch das Profil „Fachdidaktische Vertiefung im Kindergarten“ angeboten?
4. Welche Anpassungen gedenkt der Regierungsrat in der Ausbildung zur Kindergärtnerin vorzunehmen, damit die Ausbildung den Namen wieder verdient?
5. Was passiert mit den im Thurgau bereits bestehen den Basis­, respektive Grundstufenkindergärten und ihren Lehrpersonen?
6. Wie lange ist die Übergangsfrist, wie wird diese geregelt?
7. ln der Broschüre des Amtes für Volksschule „Schulentwicklung konkret – Schulen geben Einblick, 9. Tagungsreihen 2013“ ist die „Basisstufe Kurzdorf“ der Primarschulgemeinde Frauenfeld aufgeführt. Welchen Zweck verfolgt diese Weiterbildung, nachdem das Projekt Basisstufe beendet ist, die Basisstufe im Kanton Thurgau vom Regierungsrat nur noch im Ausnahmefall bewilligt werden kann und bereits in zwei Nachbarkantonen die Basisstufe ebenfalls nicht mehr angeboten wird?
8. Wie wird dem Kindergartenlehrplan des Kantons Thurgau im Lehrplan 21 Rechnung getragen?
9. Das Zürcher Abstimmungsergebnis zeigt, dass das Volk von der grossen Reformitis im Bildungsbereich schlicht genug hat. Inwiefern trägt der Regierungsrat dieser Situation künftig Rechnung?
Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.
Frauenfeld, Wuppenau, Arbon
Verena Herzog / Hanspeter Gantenbein / Andrea Vonlanthen

Grosser Rat: Motion "Massvolle TKB Löhne"

Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, geschätzte Damen und Herren der Regierung und des Grossrats
Ich spreche für die grösst mögliche Minderheit der SVP Fraktion. – Wir alle sind uns einig, wie von Grossrat Lei erwähnt, so auch Bundesrat Schneider-Amman und andere Persönlichkeiten: Was auf nationaler Ebene mit den exorbitanten Spitzengehältern und Boni von UBS und auch CS abgelaufen ist und abläuft, ist jenseits und völlig überrissen! Dagegen hätte der Bundesrat und die Verwaltungsräte dieser Unternehmen längst einschreiten müssen!
Dass die Lohnfrage auch der TKB-Spitze genau beobachtet und diskutiert wird, ist absolut zu unterstützen. Nur ist diese Motion klar der falsche Weg. Verschiedene Gründe haben wir bereits gehört. Wenn der Grossrat mit der TKB-Entlöhnung nicht einverstanden ist, hat er es in der Hand, die Bankräte dazu zu bringen, nötige Massnahmen zu ergreifen, im schlimmsten Fall Bankräte abzuwählen. Zur Zeit besteht allerdings absolut kein Handlungsbedarf. Die TKB arbeitet ausgezeichnet. Wir müssen jedoch differenzieren zwischen erwirtschafteten Löhnen und Löhnen von politischen Führungspersonen, die von Steuergeldern bezahlt werden.
Meine Damen und Herren: In einer Region wie dem Kanton Thurgau kennt jeder den Unterschied zwischen Äpfel und Birnen. Genau der gleiche Unterschied besteht zwischen einer vom Volk gewählten und vom Steuerzahler entlöhnten Führungsperson in der Politik einerseits und einer Führungsperson, eines im Markt operierenden Betriebes, der seinen Gewinn oder Verlust selber erwirtschaftet andererseits. Zweifellos haben Thurgauer Äpfel und Birnen eine hohe Qualität.
Während ich als Mitglied des Bund des Steuerzahlers aktuell damit beschäftigt bin, das vom Steuerzahler finanzierte, überbordende Gehalt der Frauenfelder Stadträte mittels einer Volksabstimmung zur Diskussion zu stellen, erachte ich es als falsch, Löhne von Angestellten, auch von kantonalen Angestellten mit Löhnen von gewählten Personen zu koppeln.
In der vorliegenden Motion ist es genau so falsch, Löhne der Führungskräfte der Kantonalbank in irgend welchem prozentualem Verhältnis an die Löhne des Regierungsrates zu knüpfen. Die beiden Gehälter stehen so wenig miteinander im Zusammenhang wie der Kilopreis für Äpfel mit dem Kilopreis für Birnen. Und eine parallele oder prozentuale Entwicklung ist rein zufälliger Natur. Da die Angestellten der TKB ihr Geld am Markt selber erwirtschaften und zuverlässig über die letzten Jahrzehnte das Risiko tief gehalten haben und dank der seriösen Arbeit des Kaders die Risikostruktur auch tief bleiben wird, sind die Verantwortlichen marktgerecht zu entlöhnen. Wenn wir dieser Motion zustimmen, tragen wir die Verantwortung dafür, dass wir uns plötzlich mit der vierten und fünften Garde der Bänker in Führungspositionen der TKB begnügen müssten und dadurch das Risiko eines künftigen Verlustes, der ein Vielfaches der möglichen Lohneinsparungen übersteigt, uns plötzlich überraschen könnte. Eine Führungsposition in der Bank kann nicht einfach durch irgendjemanden besetzt werden. Solche Führungspositionen sind Spezialisten mit Fachwissen und ausgewiesener Erfahrung vorbehalten. Auch politisches Couleur spielt dabei keine Rolle.
Zusammenfassend gilt der Merksatz: Kopple nie das Gehalt von gewählten Politikern an das Gehalt ausgewiesener und erfahrener Fachkräften in Führungspositionen. Lassen Sie hochwertige Äpfel hochwertige Äpfel und hochwertige Birnen hochwertige Birnen bleiben. Darum bitte ich Sie zusammen mit der grösst möglichen Minderheit der SVP-Fraktion, Verantwortung zu tragen und die Motion für nicht erheblich zu erklären.

Votum im Kantonsrat: Gemeindepräsident oder Gemeindeammann?

Sehr geehrter Herr Grossratspräsident
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Bei dieses ganzen Diskussion frage ich mich: Müssen nun als nächstes auch die
Nachnamen der Frauen angepasst werden? Frau Bruggmann, Frau Wiesmann,
Frau Kaufmann und Frau Hartmann müssen sich mit ihren männlichen Namen ja
völlig diskriminiert fühlen…Müssten sie dann bald heissen: Frau Bruggfrau, Frau
Wiesfrau, Frau Kauffrau und Frau Hartfrau? Tönt doch logisch…Aus meiner Sicht
grenzen solche Diskussionen an patalogische Probleme, die es eigentlich nicht
verdienen soviel Zeit unserer Regierung und unseres Parlaments zu beanspruchen.
Ich denke, wir hätten tatsächlich wichtigere Probelme im Rat zu diskutieren. Deshalb empfehle ich ganz locker, diese Motion abzulehnen.
Verena Herzog, 01.10.2012

Antrag im Grossen Rat betreffend Basisstufe

Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, geschätzte Damen und Herren der Regierung und des Grossrats
Wie in meinem Eintrittsvotum angekündet, stelle ich nun folgenden Antrag: Der neue § 11a soll folgendermassen formuliert werden:
"Bei besonderen strukturellen Verhältnissen (zu kleine Schülerzahlen) können der Kindergarten und die erste Primarklasse als dreijährige Grundstufe oder der Kindergarten und die ersten beiden Primarschulklassen als vierjährige Basisstufe geführt werden. Ein entsprechend begründetes Gesuch ist von der Schulgemeinde an das Departement einzureichen."
Dank dieser Formulierung wird verhindert, dass im Kanton Thurgau jede Gemeinde eine andere Eingangsstufe führen kann und Kinder bei einem Umzug ins Nachbardorf nicht nur die Lehrerin oder den Lehrer und die Mitschülerinnen und Mitschüler, sondern ev. auch noch das Schulmodell wechseln müssten. Bei strukturellen Schwierigkeiten einer Schulgemeinde kann durch den ergänzten, neu formulierten § 11a eine geeignete Lösung gefunden werden, damit die Kinder in ihrem Dorf oder in ihrem Quartier die Volksschule besuchen können.
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, vielen Dank!

Referat im Kantonsrat betreffende Mundart im Kindergarten

Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, geschätzte Damen und Herren der Regierung und des Grossrats
In rund zwei Monaten ist es wieder soweit: Vielen kleinen Knirpsen schlägt das Herz höher, sie dürfen das erste Mal in den Kindergarten. Einige haben trotz allem ein mulmiges Gefühl. Was erwartet mich wohl in dieser neuen Umgebung? – Da ist es hilfreich, die Kinder möglichst natürlich abzuholen, mit einfachsten Hilfsmitteln, mit Versen, Liedern und Geschichten in der vertrauten Sprache, um ihnen möglichst schnell Sicherheit und Geborgenheit zu geben.
Auch aus sprachlicher Sicht ist die Pflege der Muttersprache, bei uns ist es die Schweizer Mundart, die entscheidende Basis für jede andere Sprache. Auch wenn die Muttersprache bei den Vierjährigen im Grundsatz zwar weitgehend abgeschlossen ist, muss sie unbedingt weiter gefestigt und differenziert werden. Hier hat der KG eine wichtige Funktion, denn in vielen Familien kommt heutzutage die verbale Kommunikation zu kurz und damit natürlich auch unser Kulturgut!
Aber auch fremdsprachige Kinder müssen unbedingt Gelegenheit haben unsere Umgangssprache zu lernen. Wie sollen sie sich sonst je integrieren und ein Gefühl der Dazugehörigkeit entwickeln? Wenn Kinder von sich aus in Rollenspielen Hochdeutsch sprechen, wie sie es z.B. vom Fernsehen her kennen, schadet das sicher nicht, das war schon immer so. – Aber wenn die Regierung bereits im Kindergarten nur von "Mundartinseln" spricht, so finde ich das bedenklich. Ich sehe das umgekehrt; im Kindergarten dürfen zwar durchaus Hochdeutschinseln eingeschaltet werden – so wie in der Schule auch noch Mundartinseln gepflegt werden sollen. – Aber vielleicht war das in der Beantwortung nur ein Schreibfehler.
Der Pisa-Schock hat auf den Volksschulämtern schweizweit Betriebsamkeit ausgelöst. Aber auch Lehrmeister und weiterführende Schulen beklagen zu Recht die mangelnde Deutschkompetenz der Schulabgänger. Sinnvolle Massnahmen wie das Projekt "Leseförderung" ,die konsequente Anwendung von Hochdeutsch ab der Primarschule und auch Training im sprachlichen Ausdruck und der Rechtschreibung, dürfen nicht tabu sein, sondern sind dringend nötig. Wer aber meint, durch die Vorverlegung des Hochdeutschen in den Kindergarten sei eine Besserung zu erreichen, der liegt schlicht
falsch. Zuerst braucht das Kind eine gute Basis und differenzierten Umgang in der Muttersprache. Denn das Schweizerdeutsch ist nicht ein Hindernis, sondern der Schlüssel zu mehr Sprachkompetenz.
Wie fast in allen Bildungsbereichen, wird in der Beantwortung einmal mehr auf die Wunderkiste Lehrplan 21 verwiesen. Es lasse sich im Bereich Sprache noch nichts zum Gebrauch und Stellenwert der Mundart sagen. Gegebenenfalls könne der zukünftige Lehrplan 21 aber mit entsprechenden Bestimmungen ergänzt werden, heisst es in der Beantwortung. – Das haben wir gehört! Also hätten wir auch jetzt durchaus die Möglichkeit, Nägel mit Köpfen zu schlagen und ein für allemal gesetzlich festzulegen, dass im Kindergarten in erster Linie, es heisst ja nicht ausschliesslich!, Mundart gesprochen werden soll. – Was spricht denn da dagegen?
Danke für die Ermöglichung der wichtigen Sprachbasis für unsere Kinder, danke für die Pflege unserer Schweizer Werte und damit danke für die Zustimmung zur Motion.

Referat im Kantonsrat betreffend IP Gesamtsprachenkonzept

Herr Grossratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren der Regierung und des Grossrates
Ich danke den Interpellanten für die wichtigen, gestellten Fragen zum Gesamtsprachenkonzept des Kantons Thurgau. Auch die SVP Fraktion dankt der Regierung für die sorgfältige Beantwortung.
Im Schuljahr 2011/12 werden erstmals alle 5.Klässler in zwei FSP unterrichtet. – Wir wissen, eine Auswertung der Auswirkungen von zwei FSP auf die Schulleistungen der Kinder ist noch zu früh. – Eine umfassende Evaluation ist für 2013 geplant. Wichtig ist jetzt, dass eine Lernstanderfassung der jetzigen Schülerinnen und Schüler in Englisch, Französisch und Deutsch am Ende der zweiten und der dritten Sekundarklasse erhoben wird, damit in den Folgejahren ein relevanter, aussagekräftiger Vergleich mit der Zielgruppe, die ab der dritten Primarklasse mit Frühenglisch und somit ab der fünften Klasse mit zwei Fremdsprachen unterrichtet wurde, überhaupt möglich ist.
Deshalb möchte ich heute eine verbindliche Zusage unserer Bildungsdirektorin zur schnellst möglichen und sorgfältigen Durchführung einer Lernstandserfassung der Jugendlichen in den Sprachfächern am Ende der zweiten und der dritten Sekundarklasse. Dabei soll nicht nur das Sprachverständnis, die Rechtschreibung, der Satzbau, der Wortschatz und der sprachliche Ausdruck etc. geprüft werden. Bereits 2014/ 2015 sind die Jugendlichen, die mit zwei FSP unterrichtet wurden in der 8. und 9. Klasse. Die Zeit drängt deshalb tatsächlich für die Lernstandserfassung der Schülerinnen und Schüler, die nur mit einer FSP in der PS unterrichtet wurden.
Ausgewertet werden können derzeit – die Aufnahme des Frühenglischen bei Kindern, Lehrpersonen und Eltern und erste Erfahrungen mit dem Frühenglisch, mit den Lehrmitteln und dem Unterrichtsmaterial bei allen Mitbeteiligten. Ebenfalls kann beurteilt werden, ob die Lehrpersonen genügend auf die Englischunterrichterteilung vorbereitet wurden. Diese Fragen beantwortet die Regierung mehrheitlich positiv.
Die Schwierigkeiten und Herausforderungen von Frühenglisch und zwei Fremdsprachen liegen jedoch bei der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler, bezüglich ihrer Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeit. Die Schule hat die Aufgabe, dieser Heterogenität Rechnung zu tragen Trotzdem, so in der Beantwortung der IP "könne die Regierung kein Mindestmass an Leistung garantieren, weil die Unterschiede zwischen den Kindern zu gross sind".
Deshalb und das finde ich bedenklich, werden nun nochmals mehr Stütz- und Fördermassnahmen angeordnet und sonderpädago-gische Massnahmen ergriffen, nochmals mehr Kinder genügen den schulischen Anforderungen nicht!
Abgestützt auf §42a des Volksschulgesetzes werden zwar Lernzielbefreiungen bewilligt. Auch ist nach einer Weisung des AV vom 30.August 2011 eine Dispensation vom Fremdsprachenunterricht möglich. Wichtig dabei wäre aus meiner Sicht, dass eine Dispensation vom Fremdsprachenunterricht an Auflagen geknüpft ist, wonach das Kind in dieser Zeit an individuellen Lernzielen in Deutsch oder Mathematik arbeitet. Hier interessiert mich, wie viel Spielraum die Schule heute denn tatsächlich hat, um die Kinder individuell zu fördern? Genügt es, wenn eine Schülerin in Deutsch oder Mathematik ungenügend ist, damit sie von der zweiten Fremdsprache dispensiert werden kann? Dies natürlich immer auch in Absprache mit den Eltern. Oder braucht es komplizierte Bewilligungsverfahren?
In der Sekundarschule Typ G kann im Thurgau mit schriftlicher Zustimmung der Eltern ab dem 8. Schuljahr, d.h. der 2.Sekundarklasse eine FSP zu Gunsten anderer Fächer abgewählt werden. – Da fragt sich einfach, hätte nicht besser schon in der 5.Klasse gar nicht erst mit der zweiten FSP angefangen werden sollen – und schon in der 5.Klasse besser Zeit und Energie z.B. in Deutsch oder Mathematik investiert werden sollen? – Zu Recht wird allerdings bei Dispensationen von Grundfächern schon in der Primarschule befürchtet, dass dadurch für betroffene Schüler die Weichen zu früh gestellt werden.
Diese Tatsache und da mehrere Studien zum frühkindlichen Lernen z.B. span. Studie von Carmen Munoz, 2006 immer wieder zum gleichen Schluss kommen, dass es zwar möglich und in bestimmten Bereichen für Kinder ideal ist, Fertigkeiten früh zu erwerben, ganz wesentlich z.B. in der Grobmotorik, dass aber bei Fremdsprachen, wie Erfahrungen beim Frühfranzösisch oder beim Frühenglisch zeigen, bei späterem Beginn dieser Vorsprung nach kurzer Zeit wieder eingeholt wird. (z.B. in der Masterarbeit des Linguistikers Urs Kalberer, Zürich), muss die Frage des Kosten-, / Nutzeneffekts von zwei Fremdsprachen in der PS, nicht nur im monetären Sinn, sondern auch aus Sicht des Schülers, gestellt werden. Spätestens nach gründlicher Evaluation von zwei FSP in der PS in unserem Kanton, muss diese Frage abschliessend zu Gunsten einer bestmöglichen, auf das Berufsleben vorbereitenden Bildung der Schülerinnen und Schüler beantwortet und müssen die notwendigen Konsequenzen ergriffen werden.
Die Fraktion der SVP ist sich einig, wir wollen im TG ein für das Kind gewinnbringendes Sprachenkonzept, indem nicht nur die Fremdsprachen, sondern auch die Grundfertigkeiten in Deutsch viel stärker gewichtet werden. Es kann ja nicht sein, dass selbst bei Schulabgänger der Sek A bei jedem zweiten Satz Rechtschreibefehler korrigiert werden müssen, wie es Lehrmeistern und abnehmenden Schulen beklagen und ich leider auch in unserem Betrieb persönlich feststellen muss.
Ebenso müssen Mathematik, Naturwissenschaften und Werken wieder einen höheren Stellenwert in der Bildung erreichen, um die Kinder vielseitig und nicht nur sprachlastig für ihr Leben zu rüsten.