Votum im Nationalrat: Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung

Sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – wer will das schon nicht? Der Titel dieser Volksinitiative ist äusserst verfänglich. Natürlich bestehen Unterschiede in der Beurteilung, was man selbst als gesunde Nahrung empfindet und was nicht.
Beim Trinkwasser ist es schon klarer. In der Schweiz können wir ja fast überall frisches Hahnenburger trinken, und dies bei bester Qualität. Wir können in fast allen Gewässern, sogar im Rhein in Basel, schwimmen gehen. Nur in wenigen anderen Ländern ist das bedenkenlos möglich. Doch wird die Wasserqualität untersucht, werden immer Spuren und Rückstände von allem Möglichen und Unmöglichen gefunden. Auf manches könnte verzichtet werden. So z. B. auf die vielen schädlichen Rückstände von Drogen wie Kokain, Amphetamin und Ecstasy, die in hohen Konzentrationen im Abwasser der Grossstädte gefunden werden. Doch wir haben ja Kläranlagen, höchstens die Aale werden „high“.
Und immer noch gelangen auch zu viele Pflanzenschutzmittel in die Gewässer, Nitrate ins Grundwasser und Phosphor in die Seen. Aber die Landwirtschaft, die mit diesen Initiativen weiter ans Gängelband genommen werden soll, ist auf gutem Wege. Wir haben es bereits gehört: In den letzten zehn Jahren wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 27 Prozent, der Einsatz von Herbiziden um 45 Prozent reduziert. Natürlich sollen diese Schadstoffe weiter reduziert werden. Da sind wir uns einig.
Sich dessen bewusst hat auch der Bundesrat bereits 2017 einen Aktionsplan mit 51 Massnahmen zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Rund die Hälfte der Massnahmen ist bereits umgesetzt oder in Bearbeitung. Eine weitere sinnvolle Reduktion der Pflanzenschutzmittel befürworten wir sicher alle, und sie wird auch eintreten. So produzieren immer mehr Bauern umweltschonend und sehr tiergerecht, zum Beispiel nach den Vorgaben von IP-Suisse. Immer mehr Bauern stellen ganz auf Bio um. Wir haben bereits ein sehr hohes Niveau erreicht.

Ich als Konsumentin kann den Markt mitbestimmen, indem ich vermehrt auch IP-Suisse- oder Bio-Produkte einkaufe. Allerdings, das wissen wir, ist der Biolabel-Salat ziemlich unübersichtlich. Am besten kauft man deshalb so oder so lokal und regional sowie saisonal ein. Dass die Initiative jedoch noch weitergeht als zum Beispiel die Richtlinien von Bio Suisse, gefährdet die Existenz der Bauern und des verarbeitenden Gewerbes, so wie auch unsere inländische Versorgungssicherheit. Im Gegenzug wird der Import aus dem Ausland, wo wir keine Kontrolle haben, gefördert. Wollen wir das? Das ist ja genau das Gegenteil dessen, was die Initianten beabsichtigen. Die Bauern, die für unsere Ernährungssicherheit und unsere Landschaft tagtäglich, bei jedem Wetter und Unwetter krampfen, sollen nicht noch mehr Regulierungen und Kollektivstrafen erhalten. Die zusätzliche Bürokratie und Reglementierungsflut bremst und verhindert dann sogar die dringend notwendige Innovation.

Fazit: Wir alle wollen weiterhin sauberes Trinkwasser und möglichst pflanzenschutzmittel- und antibiotikafreie Lebensmittel geniessen. Doch es wird bereits sehr viel gemacht, und das wollen wir jetzt nicht übersteuern mit extremen Initiativen. Zudem: Bevor wir die produzierende Landwirtschaft mit totalitären Forderungen drangsalieren, soll bitte jeder selbst in seinem Gärtchen kehren. Noch zu viele Herbizide und Pestizide werden vielleicht aus Unwissen, vielleicht aus Bequemlichkeit oder Perfektionismus in öffentlichen und privaten Gärten sorglos und häufig zu grossflächig versprüht. Bereits durch die Wahl der Pflanzen für einen geeigneten Standort und einen vernünftigen Umgang mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln kann jeder hier seinen eigenen Beitrag leisten. Auch aus diesen Gründen bitte ich Sie, sowohl die Trinkwasser-Initiative als auch die schädliche Volksinitiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide abzulehnen.

Zur ganzen Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=46563

Votum im Nationalrat: Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45837

Sprachförderung ist in der Bildung und in der Sozialpolitik ein Dauerthema. In den letzten Jahren ist sie zum politischen Mainstream geworden. Lag der Fokus früher über Jahre hinweg auf der Förderung und Integration von zwei- oder mehrsprachigen Kindern in der Primarschule, so ist er seit einiger Zeit auf den Vorschulbereich und ganz spezifisch auf Migrantenkinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien ausgerichtet. Ihr Anteil ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Solche Kinder sind oft auf den Schuleintritt ungenügend vorbereitet. Allerdings beschränkt sich dies nicht auf die Sprache, sondern gilt auch für ganz praktische Dinge. Es gibt Migrantenkinder, die beim Kindergarteneintritt zum Beispiel noch nie eine Schere in der Hand gehabt haben, geschweige damit umzugehen wissen. – Aber das ist ein anderes Thema.
Grundsätzlich fragt es sich einfach, wessen Aufgabe es denn ist, Kindern im jüngsten Alter die Landessprache beizubringen, wer dafür verantwortlich ist. Migrantenkinder, deren Eltern sich selbst bemühen, sich möglichst schnell zu integrieren, Deutschkurse besuchen, somit Vorbild sind und ihren Kindern auch den Kontakt mit Schweizer Kindern ermöglichen, leisten einen wichtigen und eigentlich zu erwartenden Beitrag. Das wäre der Aspekt der Eigenverantwortung, den wir nicht vernachlässigen dürfen.
Bedenklich ist jedoch, dass zum Beispiel in meiner Wohngemeinde Frauenfeld – das wird kein Einzelfall sein – mehr als 30 Prozent der Kinder, die zusätzlichen Deutschunterricht benötigen, einen Schweizer Pass besitzen. Diese Eltern, die ihren Kindern Deutsch beibringen könnten, es aber nicht tun, will der Grosse Rat des Kantons Thurgau in die Pflicht nehmen. Denn Angebote einerseits für subventionierte, günstige Deutschkurse für Eltern und andererseits für Kinder im Vorschulalter mit Sprachspielgruppen wie in Basel, an der sich die Eltern finanziell minimal beteiligen müssen, gibt es bei uns schon seit 2003.
Und damit komme ich zum Hauptproblem der Motion von Kollege Eymann: Die Sprachförderung von Kindern gehört nicht in die Kompetenz des Bundes, sondern sie muss adäquat in den einzelnen Kantonen und Gemeinden vorgenommen werden. Überall heisst es, dass entflechtet und dass die Subsidiarität gefördert werden müsse, aber hier soll genau das Gegenteil von dem passieren. Gut gemeint heisst oft nicht gut gemacht.
Finanziell beteiligt sich der Bund jedoch schon. Seit 2014 gibt es die sogenannten KIP-Gelder. Das sind Gelder für kantonale Integrationsprogramme, die zielgerichtet für eingereichte Projekte eingesetzt werden. Seit 2018 haben sich die Bundesbeiträge für Personen im Asylwesen von 6000 auf 18 000 Franken pro Person erhöht und damit sogar verdreifacht. Das scheint ein Fass ohne Boden zu sein.
Zu einem letzten Punkt: Man darf sich nicht ein X für ein U vormachen. Der grössere Teil unserer Migrantenfamilien arbeitet in Hilfsjobs und hat selber wenig Schulbildung genossen. Auch darum ist es oft schwierig, dass es ihre Kinder immer schaffen, einen Sek-II-Abschluss zu erlangen. Als Mitglied der Fachschaft Hauswirtschaft erlebe ich aus nächster Nähe, wie sich Berufsschullehrkräfte unter grösstem persönlichen Einsatz – z. B. in den sogenannten Brückenangeboten – um jugendliche Migranten bemühen. Dies mit dem Ziel, ihnen eine gute Grundlage zu ermöglichen, damit sie motiviert eine Arbeit finden, die sie mit ihren Fähigkeiten und dann meist auch mit Stolz ausführen können. Aber auch das ist Aufgabe der Kantone und nicht des Bundes.
Sie sehen: Die Motion braucht es nicht. Sie ist ein Eingriff in die Hoheit der Kantone, und ich bitte Sie, diese abzulehnen.

Votum im Nationalrat: Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45756

Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen: Das Thema sexuelle Belästigung soll keineswegs heruntergespielt werden. Sexuelle Übergriffe und Belästigungen sind ein No-go und sollen entsprechend geahndet werden. Die Haltung der SVP zu Sexualdelikten ist klar und deutlich. Die SVP-Fraktion hat sich schon vermehrt selber zu diesem Thema geäussert und den Bundesrat befragt.
Die Statistiken zeigen eine eindeutige Sprache. Das Problem hat sich mit der Zuwanderung massgeblich verschärft. Vor dieser Tatsache dürfen wir die Augen nicht verschliessen. Ein kleines Beispiel: Ausländer wurden 2017 dreimal häufiger der sexuellen Nötigung beschuldigt als Schweizer. Das gleiche Muster zeigt sich auch bei den rund tausend Fällen von sexueller Belästigung. Noch frappanter sind die Relationen bei Vergewaltigungen. Hier gelten fünfmal häufiger Ausländer als Täter. Die Fakten und Statistiken liegen also auf dem Tisch. Es braucht keine weiteren Studien und keine neuen Verwaltungsberichte.
Die Aussage, dass letztmals vor mehr als zehn Jahren eine Studie dazu durchgeführt wurde, ist falsch. 2013 führte HR Today mit der Universität Lausanne und mit der finanziellen Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds eine Befragung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz durch. Es gibt eine Studie des Meinungsforschungsinstituts GfK von 2017, in der es um die Zahl der Belästigungen an den Schweizer Arbeitsplätzen ging. Die aktuelleren internationalen Studien, die im Postulat genannt sind, liegen ebenfalls auf dem Tisch. Die Befunde sind überall in etwa identisch.
Sexuelle Belästigung ist beim Seco ein Thema und natürlich beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Kantone, Hochschulen, Städte und auch zahlreiche gesellschaftliche Akteure befassen sich mit dem Problem. Der Medienhype um Me Too war ebenfalls beträchtlich. Aktuelles Zahlenmaterial ist zudem beim BFS erhältlich.
Die falsche Behauptung führt mich zur Annahme, dass es hier um Alarmismus und Profilierung geht und nicht so sehr um die Sache. Es ist derselbe übertriebene Alarmismus, der Ende 2017 zu diesem seltsamen Merkblatt der Verwaltungsdelegation zuhanden von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern zur Thematik sexuelle Belästigung geführt hat. Das Merkblatt wurde dann als „Realsatire“ bezeichnet. Und auch von linker Seite gab es Kritik an dieser Hysterie. Die Zeitungen titelten: „Flirten leichtgemacht: Merkblatt sorgt für Spott und Ärger“. Kollege Reynard hat zum Thema sexuelle Belästigung ja schon x Vorstösse eingereicht. Es stellt sich die Frage, ob womöglich im Wallis ein akutes und offensichtlicheres Problem besteht. Die Frage lasse ich unbeantwortet.
Mit diesem Alarmismus laufen wir einerseits Gefahr, dass der ganz normale Umgang zwischen Mann und Frau – der auch gegenseitig mal ein Kompliment erlaubt, vielleicht auch erwünscht oder mal auch weniger erwünscht – mit solchen Diskussionen strapaziert und sogar gefährdet wird. Aber noch viel schlimmer ist die Tatsache, dass andererseits mit diesen Nebelpetarden die wirklichen Opfer sexueller Übergriffe eigentlich vergessen gehen. Sie haben leider nichts von neuen Studien und Verwaltungsberichten.
Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.

Votum im Nationalrat: Heilmittelgesetz. Neue Medizinprodukte-Regulierung – Differenzen 2

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45751

Wir sind in der Differenzbereinigung. Konkret geht es um die Deklaration von Interessenbindungen. Dieser steht – habe ich feststellen müssen – das Schreckgespenst der Transparenz gegenüber.
Vorerst zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Mitinhaberin und administrative Geschäftsleiterin einer kieferorthopädischen Praxis. Auch wir würden damit verpflichtet, unser Interessenbindungen z. B. auf unserer Webseite zu deklarieren, was wir bereits heute zum grössten Teil umgesetzt haben. Dieser kleine Aufwand zugunsten der besseren Information der Patienten – die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will keine zusätzlichen Register, sondern nur eine einfache Deklarationspflicht – ist nicht nur korrekt, sondern offensichtlich auch notwendig. Die unglaublichen Vorfälle im Ausland, aber auch bei uns in der Schweiz zeigen, dass Handlungsbedarf besteht.
Die Selbstregulation in diesem für die Patienten, Operateure und auch Spitäler hochsensiblen Bereich hat mindestens in einigen Fällen schlicht und einfach versagt. Über das Leid und die Folgekosten für die geschädigten Patienten und schlussendlich auch für die Prämienzahler haben wir noch gar nie gesprochen – aber darum geht es! Auch wenn Ärzte einen hippokratischen Eid leisten, ist es im Sinne der Patientensicherheit, wenn Interessenbindungen, z. B. von Ärzten, offengelegt werden, wie wir dies übrigens als Parlamentarier ja auch tun.
Der Bundesrat verspricht sich durch die Übernahme der neuen EU-Richtlinien eine Verbesserung. Doch auch dadurch sind die grundlegenden Probleme nicht gelöst. Auch weiterhin profitieren Zulassungsstellen wirtschaftlich, wenn sie mehr Zulassungen vornehmen, auch weiterhin ist ein Produkt zugelassen, wenn es irgendwo in der EU zugelassen ist, und auch weiterhin bestehen Korruptionsrisiken bei Zulassungsstellen und Ärzten. Und deshalb ist halt eben dieser Swiss Finish notwendig.
Es braucht diese Transparenzpflicht nach Artikel 87 Absatz 1 Buchstabe h. Ich bitte Sie folglich als Fraktionssprecherin, dem Antrag, dem die SGK-NR heute in der Differenzbereinigung mit 14 zu 10 Stimmen zugestimmt hat, zu folgen und den Antrag der Minderheit Sauter abzulehnen.

Bundesgesetz über die Familienzulagen. Änderung

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45745

Die SVP-Fraktion unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen grossmehrheitlich. Es sind dies:
1. die Herabsetzung des Zeitpunkts der Umstellung auf die Ausbildungszulagen;
2. der Anspruch auf Familienzulagen auch für alleinstehende arbeitslose Mütter; dadurch wird eine Lücke sinnvoll geschlossen;
3. die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für Subventionen an Familienorganisationen, die schon seit Jahren ausgerichtet werden, aber gesetzlich nicht verankert sind.
Besonders in der heutigen Zeit, in der die Einflussnahmen, zum Beispiel durch die sozialen Medien, grosse Herausforderungen für Eltern bedeuten, können Elternorganisationen durch sinnvolle Elternbildung einen wertvollen Beitrag leisten. Dabei ist der SVP-Fraktion allerdings wichtig, dass die Subventionen zwar beibehalten, aber nicht weiter erhöht werden.
Während die zweite und dritte Forderung in unserer Fraktion also mehr oder weniger unbestritten sind, möchte ich mich gleich im Eintretensvotum der Herabsetzung des Zeitpunkts, ab dem die Ausbildungszulagen für Jugendliche ausgerichtet werden können, widmen. Grundsätzlich sind wir damit einverstanden, dass der Fokus weniger aufs Alter, sondern mehr auf die effektive Ausbildungssituation gelegt werden soll. Jugendliche in Ausbildung generieren für Familien meistens höhere Kosten als Jugendliche in der Schulzeit. Diese Änderung greift die Entwicklung auf, wonach Jugendliche die Ausbildung vermehrt früher beginnen.
Eine Klammerbemerkung: Ob die immer noch frühere Einschulung und damit auch die noch frühere Berufswahl sinnvoll oder eher eine Erschwernis und ungünstig für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist, steht hier nicht zur Debatte, muss aber genau beobachtet werden. Erste Erfahrungen zeigen leider eine deutliche Überforderung eines grösseren Teils der Kinder und Jugendlichen, einerseits bei dem so wichtigen Start in die Schulzeit und andererseits bei dem dadurch noch früher einsetzenden Entscheidungsprozess für die Berufswahl. Klammer geschlossen.
Die SVP-Fraktion bevorzugt jedoch aus verschiedenen Gründen, die ich gleich noch darlegen werde, bei Artikel 3 Absatz 1b die Variante Bundesrat, der die Ausbildungszulage ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung, jedoch frühestens ab Beginn des Monats, in dem das 15. und nicht, wie von der Mehrheit der SGK-NR beantragt, bereits das 14. Altersjahr einsetzt. Dazu hat Nationalrat Thomas Aeschi einen Einzelantrag eingereicht, den unsere SVP-Fraktion aus den folgenden Überlegungen unterstützen wird:
Nach den bisherigen Abklärungen wurde davon ausgegangen, dass die Senkung der Altersgrenze in der Schweiz kaum Auswirkungen hat. Weniger als rund ein Prozent aller in der Schweiz lebenden Kinder würden von einer solchen Regelung profitieren.
Es würden also nur ganz wenige Eltern von einer grosszügigeren Regelung profitieren; zum Beispiel diejenigen, die ihre Kinder eine Klasse überspringen liessen, welche damit vor Abschluss der regulären Schulzeit eine nachobligatorische Ausbildung beginnen.
Anders sieht die Frage im grenzüberschreitenden Verhältnis aus: Familienzulagen müssen in den ganzen EU-/Efta-Raum exportiert werden. Und diese Länder kennen durchaus frühere Schuleintritte und somit auch frühere Wechsel in die nachobligatorische Ausbildung. Durch eine Senkung auf 14 Jahre würden somit in erster Linie zu einem grossen Teil die im Ausland wohnenden Kinder bzw. deren Eltern profitieren. Folglich müssten relativ viele zusätzliche Ausbildungszulagen ins Ausland exportiert werden. Gerade in diesem Alterssegment bestehen oft Unklarheiten bezüglich der Abgrenzung von obligatorischer und nachobligatorischer Ausbildung.
Eine Senkung der Altersgrenze auf 14 Jahre würde somit einerseits eine relativ grosse Zahl von zusätzlichen Ausbildungszulagen für Kinder im Ausland bedeuten. Ausserdem würde sie einen deutlich höheren administrativen Aufwand bei den Familienausgleichskassen und Arbeitgebern bedeuten, welche die Abgrenzung von obligatorisch und nachobligatorisch abklären und prüfen müssten.
Der administrative Mehraufwand würde die Arbeitgeber in dreifacher Hinsicht belasten:
1. Die höheren Leistungen müssen durch die Arbeitgeber getragen werden.
2. Bei ihnen selbst fällt administrativer Mehraufwand an.
3. Schliesslich haben auch die Familienausgleichskassen Mehraufwand, und dieser Aufwand muss letztlich auch wieder von den Arbeitgebern finanziert werden.
Auf der anderen Seite würden nur sehr wenige Eltern mit Kindern in der Schweiz von einer Senkung auf 14 Jahre profitieren.
Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb mit Überzeugung, dem Antrag Aeschi Thomas zuzustimmen, und wir sind für Eintreten.

Votum im Nationalrat: Heilmittelgesetz. Neue Medizinprodukte-Regulierung – Differenzen 1

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45594

Auch wenn wir bereits in der Differenzbereinigung des Heilmittelgesetzes sind, möchte ich doch nochmals wiederholen, worum es geht. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung wollen wir die Sicherheit für den behandelten Menschen und auch für den Operateur verbessern. Beide müssen darauf vertrauen können, dass das neue künstliche Hüftgelenk, das neue Brustimplantat oder das neue Wirbelsäulenimplantat, das eingesetzt wird, qualitativ hochwertig ist und keine Folgeschäden verursacht.
Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass gemäss heutigen Medikamentenstandards keine minderwertigen Produkte an Patienten verabreicht respektive implantiert werden. Wir alle haben auf der Website des Parlamentes unsere Interessen offen deklariert. Das ist gut so. Die Bevölkerung kann unsere Tätigkeit entsprechend einordnen. Der Vorschlag der Verwaltung, welche den erfolgreichen Antrag aus der ersten Lesung ablöst, möchte nun etwas Ähnliches für Ärzte, die Heilmittel verabreichen. Würden Sie sich einem Hüfteingriff unterziehen wollen, wenn Sie nicht wissen, ob der Operateur gleichzeitig noch an einer Firma beteiligt ist und Sie quasi als Versuchskaninchen fungieren?
Es ist richtig und wichtig, dass Spitzenärzte gute Beziehungen zur Industrie unterhalten und neue Produkte entwickeln. Es ist aber auch wichtig, dass allfällige Interessen sauber deklariert sind. Der Fall eines angesehenen Star-Orthopäden in Bern, welcher mangelhafte Wirbelsäulenimplantate einsetzte, obwohl er Kenntnis von den mutmasslichen Mängeln hatte, zeigt die Problematik: Ist ein Produkt in einem EU-Land zugelassen, darf es in der Schweiz einfach auch zugelassen werden. Die Transparenz ist im Interesse von Patienten, Spitälern, Haftpflichtversicherungen und im Interesse der Ärzte selber. Alle möchten, dass nur qualitativ hochwertige und sichere Produkte eingesetzt werden. Die Qualität z. B. eines Implantats muss im Vordergrund stehen und nicht der finanzielle Profit eines Leistungserbringers.
Unsere Fraktion wird dieser Gesetzesanpassung deshalb grossmehrheitlich zustimmen, so bei Artikel 75 Absätze 2 und 3. Es macht Sinn, dass der Bundesrat gewisse Kategorien von Medizinprodukten ausnehmen kann, denn selbstverständlich sind nicht alle 500 000 auf dem Markt befindlichen Medizinprodukte gleichermassen betroffen. Schon gar nicht wollen wir eine Überregulierung. Es geht weniger um die Sicherheit bei Gehstöcken, Brillen und Krankenbetten, sondern es geht vor allem um die Sicherheit bei der Implantation von zugelassenen Medizinprodukten in den menschlichen Körper. Auf diese Produkte muss sich der Mensch verlassen können. Der neue Artikel 56a, „Deklaration von Interessenbindungen“, ermöglicht die erforderliche Transparenz. Das kostenintensive Führen eines Registers ist nicht notwendig, aber der Arzt soll bei massgeblicher Beteiligung an einem Unternehmen, das Heilmittel herstellt oder in Verkehr bringt, verpflichtet sein, seine Patienten darüber zu informieren.
Ich bitte Sie, bei Artikel 87 Absatz 1 Buchstabe h zugunsten der Sicherheit des Patienten der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die künftigen Patientinnen und Patienten werden es Ihnen danken.

Fragestunde: Kehrichtverbrennungsanlagen. Anpacken statt demonstrieren!

Eingereichte Frage:
Die Herausforderungen des Klimawechsels und die steigenden CO2-Emissionen sind einer von sieben Megatrends, die die Welt bis ins Jahr 2030 stark verändern sollen. 7 Prozent des Ausstosses von Treibhausgasen, d. h. 1,85 Millionen Tonnen, gehen auf das Konto der 30 Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA).
Mit dem CO2-Recycling könnten 90 Prozent des gesamten CO2-Ausstosses aus dem Rauchgas von KVA herausgefiltert und wiederverwendet werden.
1. Wäre es möglich, sämtliche KVA mit solchen Anlagen auszurüsten?
2. Wie viel CO2 könnte damit herausgefiltert werden?
 
Antwort des Bundesrates vom 18.03.2019
1. Grundsätzlich sind Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) für den Einsatz von CO2-Abscheidetechnologien geeignet, insbesondere auch deshalb, weil die Potenziale für die direkte Emissionsreduktion bei KVA begrenzt sind. Der Einsatz solcher Technologien unterliegt jedoch verschiedenen Restriktionen, die im Einzelfall vertieft zu prüfen wären. Dazu gehören die Potenziale zur Speicherung bzw. zur Wiederverwendung des abgeschiedenen CO2, die ökonomischen Rahmenbedingungen, der zusätzliche Energiebedarf sowie die räumlichen Verhältnisse vor Ort. Zu all diesen Parametern liegen aktuell noch wenig belastbare Informationen vor. Der Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) führt jedoch aktuell gemeinsam mit der ETH Zürich ein Projekt durch, das sich genau diesen Fragen widmet. Erste Ergebnisse belegen die technische Machbarkeit der CO2-Abscheidung, zeigen aber gleichzeitig auch, dass Kosten und Energieverbrauch beträchtlich sein können. Der Bund verfolgt diese Arbeiten und beteiligt sich auch an weiteren Forschungsaktivitäten in diesem Themenbereich.
2. Gemäss heutigem Kenntnisstand entsprechen Rückgewinnungsraten von 90 bis 95 Prozent dem technischen Potenzial. Der fossile CO2-Ausstoss aller KVA in der Schweiz beträgt aktuell rund 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Theoretisch liessen sich also 1,8 bis 1,9 Millionen Tonnen CO2 abscheiden. Unter Einbezug der obenerwähnten Restriktionen dürften die realisierbaren Potenziale je nach Anlage einiges tiefer sein. Limitierende Faktoren sind vor allem die Kosten, der notwendige Energieeinsatz und die Verwendungsmöglichkeiten. Die laufenden Arbeiten werden dazu genauere Erkenntnisse liefern.
Zur Frage auf parlament.ch