Votum im Nationalrat: IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV) – Fortsetzung 3

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Bei Artikel 68sexies geht es um die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat und den Dachverbänden der Arbeitswelt. Selbstverständlich unterstützen wir diese Zusammenarbeit. Sie ist ganz wichtig für die Eingliederung und Wiedereingliederung der Menschen mit einer Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Vor allem der Verbleib in diesem ist ganz in unserem Sinne. Wir sind aber überzeugt, dass der Antrag des Bundesrates, gesetzliche Grundlagen für die Vereinbarung mit Dachverbänden zu schaffen, an der Realität vorbeizielt und unnötig ist.
Wir unterstützen die Durchführung einer nationalen Konferenz, an der weitere Optimierungspotenziale benannt und die Zusammenarbeit weiterentwickelt werden kann. Wir sind jedoch der Meinung, dass für die Durchführung einer nationalen Konferenz keine zusätzlichen gesetzlichen Unterlagen erforderlich sind. Wie wir das auch in der Kommission bereits gehört haben, funktioniert die Zusammenarbeit – das wurde uns von Herrn Direktor Brechbühl erklärt – zwischen der Versicherung und den Sozialpartnern schon sehr gut.
Ich bitte Sie deshalb, den Entwurf des Bundesrates zu Artikel 68sexies abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Votum im Nationalrat: IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV) – Fortsetzung 2

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Mit meiner Minderheit zu Artikel 14ter Absatz 2 und Absatz 4 unterstützen wir die Fassung des Bundesrates. Die Bestimmung gemäss Absatz 2 soll dem Bundesrat die notwendigen Kompetenzen für die Regelung der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten von Untersuchungen, Behandlungen, Mitteln oder Gegenständen und so weiter übertragen, die im Rahmen der medizinischen Massnahmen im Sinne der Artikel 12 und 13 IVG dienlich sind. Diese Leistungen haben dem in Artikel 14 Absatz 2 genannten Kriterium der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen. Das ist uns wichtig. Durch diese Bestimmung erhält der Bundesrat die Kompetenz, eine Liste mit denjenigen Leistungen zu erstellen, die nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen von der IV übernommen werden. Mit Absatz 4 wird dem Bundesrat ermöglicht, die in den Absätzen 1 bis 3bis genannten Aufgaben an das EDI oder das BSV zu übertragen.
Die andere Minderheit betrifft die Neuregelung der Reisekosten. Dieses Thema gab ja in den Medien bereits viel zu reden. Für uns ist es selbstverständlich, dass ausserordentliche Kosten für Reisen, zum Beispiel mit einem Rollstuhl, die spezielle Mittel erfordern, nach wie vor abgegolten werden. Aber es kann nicht sein, dass auch die Kosten für Reisen, zum Beispiel zu einem Arzt oder in ein Spital, der IV angerechnet werden können, wenn man diesen Weg, diese Zeit auch nutzen kann, um Einkäufe oder sonst irgendwas zu erledigen. Wir wissen ja alle, es braucht nicht nur strukturelle Änderungen, sondern es braucht einfach auch ein paar Massnahmen, um die IV irgendwie wieder auf gesunde Beine stellen zu können.
Ich bitte Sie deshalb, meine Minderheit zur Neuregelung der Reisekosten zu unterstützen.

Votum im Nationalrat: IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV) – Fortsetzung 1

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Im Folgenden werde ich für die SVP-Fraktion zu diesem Block 1 sprechen und auch gleich meine beiden Minderheitsanträge begründen.
In diesem Block beraten wir den weiteren Ausbau der Früherfassung, der beruflichen Beratung und Begleitung sowie der beruflichen Eingliederung. Das sind zweifellos alles wichtige Massnahmen zur Unterstützung eines Menschen. Die körperliche und psychische Gesundheit ist das höchste Gut für jeden Menschen. Je jünger der Mensch, desto wichtiger ist eine stabile Konstitution, da noch das ganze Leben bevorsteht. Der Invalidenversicherung ist es mit dem Ziel der verstärkten Ausrichtung auf Eingliederung vor allem in den letzten zehn Jahren und ganz besonders durch die 5. IV-Revision gelungen, die Anzahl der Neuberentungen deutlich zu senken. Viele Unternehmen sind sensibilisiert auf dieses Thema. Aber natürlich ist es vor allem für kleine Unternehmen schwierig, dem Zeit- und Arbeitsdruck standzuhalten und gleichzeitig die Betreuung eines beeinträchtigten Jugendlichen zu bewältigen. Doch der Wille und das Wissen sind da.
Leider hat die Anzahl der Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen in den letzten Jahren stetig zugenommen. Seit 1995 hat sich diese Anzahl verdreifacht. Die stetige Zunahme der Zahl von jungen psychisch kranken IV-Rentnerinnen und -Rentnern wirft viele Fragen auf, erstens zu den Ursachen und zweitens zu möglichen Lösungsansätzen. Ganz sicher sollen die bisherigen Massnahmen weitergeführt werden. Ganz sicher müssen auch Fehlanreize ausgemerzt werden.
Nun, mit IV-Rente und Ergänzungsleistungen kann heute ein Einkommen erzielt werden, das für junge Beeinträchtigte im Arbeitsmarkt kaum erreicht werden kann. Ein lineares Rentensystem würde diesbezüglich Abhilfe schaffen. Deshalb ist der bundesrätliche Entwurf sinnvoll, gemäss den Artikeln 24ter und 24quater das Taggeld dem Arbeitgeber auszurichten und dem beeinträchtigten Lernenden den branchenüblichen Lohn vom Arbeitgeber ausbezahlen zu lassen. Damit werden behinderungsbedingte Mehrkosten direkt dem Arbeitgeber vergütet und der Anreiz, Lehrstellen für Personen mit Behinderungen anzubieten, erhöht.
Die wichtigste Massnahme, um jungen Beeinträchtigten einen besseren Start ins Berufsleben zu ermöglichen, ist die Ausschöpfung der vorhandenen IV-Eingliederungsmassnahmen. Es braucht aber keine neuen Massnahmen. Deshalb habe ich auch meinen Minderheitsantrag zu Artikel 3abis Absatz 1bis eingereicht, um diese zu streichen.
Die bisher eingeleiteten Massnahmen greifen. Ein weiterer Leistungsausbau ist nicht sinnvoll. Denn wenn bereits 13-jährige Jugendliche der IV gemeldet werden können, besteht die Gefahr, dass bald jeder Jugendliche, der eine besonders intensive pubertäre Phase durchmacht, in die IV abgeschoben wird. Ich sage das bewusst etwas krass, denn ich empfinde das als verletzend für sein Selbstwertgefühl. Ist ein Jugendlicher erst einmal in diesem System, ist es sehr schwierig für ihn, wieder herauszukommen – vor allem, wenn dafür gar keine Anreize bestehen.
Auch mein zweiter Minderheitsantrag geht in diese Richtung. Unterstützen Sie deshalb meine Minderheitsanträge. Ansonsten folgen wir von der SVP-Fraktion in diesem Block 1 der Mehrheit.

Votum im Nationalrat: IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV)

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Der Reformbedarf bei der Invalidenversicherung ist unbestritten. Ziel der Weiterentwicklung der IV muss jedoch nebst der Verbesserung des Systems zugunsten des beeinträchtigten Menschen auch die Sanierung und damit die längerfristige Sicherung der IV auch für nächste Generationen sein. Denn obwohl in der Botschaft des Bundesrates die finanzielle Situation der IV als stabil dargestellt wird, sind die Kosten der IV zwischen 2010 und 2014 um weitere 30 Millionen Franken angestiegen. Zudem muss, auch wenn die IV 2017 einen Überschuss von 700 Millionen Franken ausgewiesen hat, beachtet werden, dass seit 2018 die 1,1 Milliarden Franken aus der Mehrwertsteuer nicht mehr zur Verfügung stehen. Ende 2016 hatte die IV bei der AHV Schulden in der Höhe von 11,4 Milliarden Franken. Jetzt sind es noch etwa 10 Milliarden Franken. Wir fragen uns, wie die IV unter diesen Bedingungen, wenn man noch alles andere anschaut, bis 2030 saniert werden soll.
Deshalb ist die SVP-Fraktion überzeugt, dass im Rahmen der Reform sicher kein Leistungsausbau angestrebt werden darf. Um die IV zu sichern, sind vielmehr strukturelle Massnahmen notwendig, auch um Fehlanreize zu minimieren. Ausserdem müsste ein verstärktes Augenmerk auf die Verwaltungskosten gerichtet werden. Denn trotz rückgängiger Rentenzahlen sind die Zahlungen zwischen 2012 und 2016 um 35 Millionen Franken angestiegen. Der Bundesrat schlägt jedoch in seinem Gesetzentwurf vor allem den Ausbau von Leistungen vor, etwa im Bereich der 13- bis 25-Jährigen. Dies ist jedoch schlicht ein falscher Ansatz. Jugendliche sollen möglichst für eine Arbeit motiviert, begleitet, betreut und vor einer lebenslangen IV-Karriere bewahrt werden. Das ist vor allem für das Selbstwertgefühl der Jungen ganz entscheidend. Wenn man einmal in der IV-Mühle ist, kommt man sehr schwer wieder heraus. Das sind nicht die Perspektiven, die wir wollen.
Die Gesamtzahl von IV-Bezügern ist ja erfreulicherweise auch durch die Massnahmen der 5. und 6. IV-Revision, durch die vermehrten Anstrengungen der Betriebe zur Eingliederung und durch die Einzelfallbetreuung junger Erwachsener im Case Management zurückgegangen. Bedenklich ist jedoch die Tatsache, dass sich die Anzahl der jungen IV-Bezüger mit psychiatrischen Diagnosen mit 1300 pro Jahr seit 1995 fast verdreifacht hat. Die Begründungen sind unterschiedlich. Jugendliche erleiden bei genetischer Veranlagung nach Cannabiskonsum Psychosen, an denen sie ihr Leben lang leiden. Eine andere Problematik ist die starke Zunahme der Jugendlichen mit Aufmerksamkeitsdefizitstörungen, und laut einem Bericht der OECD können auch Negativanreize für die Zunahme junger IV-Bezügerinnen und -Bezüger verantwortlich sein. In ihrem Bericht von 2014 empfiehlt sie, bei jungen Personen mit einer leichten Einschränkung ohne Arbeitsmarkterfahrung die Negativanreize abzuschaffen, die sich aufgrund der im Vergleich zu den üblichen Lehrlingslöhnen zu hohen IV-Renten ergeben. Arbeiten kann krank machen, aber keine Arbeit zu haben macht noch mehr krank.
Da die IV weit davon entfernt ist, finanziell auf gesunden Beinen zu stehen, sind zwingend minimale Entlastungsmassnahmen in dieser Reform einzubauen. So wollen wir in dieser Vorlage die Senkung der Kinderrenten und auch eine differenzierte Auszahlung der Reisekosten berücksichtigen. Die Senkung dieser Renten von 40 auf neu 30 Prozent macht immerhin 200 Millionen Franken aus, die jährlich eingespart werden können. Es darf einfach nicht sein, dass eine Durchschnittsfamilie ohne IV-Renten am Schluss schlechter dasteht als eine Familie mit IV-Renten und vielleicht noch Ergänzungsleistungen. Wer heute eine IV-Rente bezieht, erhält für jedes Kind einen Rentenaufschlag von 40 Prozent einer IV-Rente, sofern kein Kürzungsgrund vorliegt. Ein IV-Rentner mit zwei Kindern erhält folglich 1,8 IV-Renten, und mit fünf Kindern sind es gar 3 volle Renten. Die durchschnittlich pro Kind und Monat ausbezahlte Summe beläuft sich auf 518 Franken. Die normale Kinderzulage für ein Kind eines Erwerbstätigen beträgt durchschnittlich 200 Franken pro Monat. Ein IV-Bezüger erhält heute also mehr als das Doppelte einer Kinderzulage eines Nicht-IV-Bezügers, im Einzelfall kann der Unterschied bis zum Fünffachen ausmachen. Auch wenn solche Vergleiche nicht immer ganz fair sein können – sie sind halt einfach real. Mir ist klar: Es ist nicht angenehm und mit sehr vielen Erschwernissen verbunden, wenn man tatsächlich IV-Rentner ist.
Nun zu den Reisekosten: Auch hier wollen wir, dass nur noch jene Kosten vergütet werden, die auch zusätzlich durch einen benötigten Transport entstehen. Wenn zum Beispiel eine Person im Rollstuhl transportiert werden muss, ist das selbstverständlich zu bezahlen. Aber wenn eine Mutter mit einem Kind ins Spital fährt, kann sie dabei auch noch andere Verrichtungen wahrnehmen und ist deshalb nicht auf das Fahrgeld angewiesen. Ich denke einfach, wir müssen uns überlegen, wo die Leute Unterstützung brauchen und wo wir diese etwas einschränken können.
Wir werden des Weiteren ein stufenloses Rentensystem unterstützen, und zwar vor allem – das haben mir IV-Bezüger persönlich gesagt -, weil die Arbeitsmöglichkeiten für Behinderte so verbessert werden können.
Die SVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein, wird sich mehrheitlich den Anträgen der Mehrheiten anschliessen und ihre Minderheitsanträge in den einzelnen Blöcken vertreten.

Votum im Nationalrat: Heilmittelgesetz. Neue Medizinprodukte-Regulierung

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45369

Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass alle erbrachten Leistungen wirksam und zweckmässig sein müssen. Die Recherchen eines internationalen Journalistenkonsortiums zeigen, dass verschiedenen Patienten in der Schweiz schlechte Implantate eingesetzt wurden, obwohl die Produkte korrekt gekennzeichnet waren. Teilweise leiden die Patienten unter irreversiblen Folgeschäden. Während die Zulassung von Medikamenten sicherstellt, dass in der Schweiz keine qualitativ schlechten Produkte zu den Patienten gelangen, besteht bei der Zulassung von Implantaten massiver Nachholbedarf. Der Bundesrat hat die Problematik erkannt. In seiner Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes vom November 2018 zeigt er sich davon überzeugt, die Lücken hinsichtlich Qualität und Sicherheit von Medizinalprodukten schliessen zu können.
Ich spreche nun zum Minderheitsantrag Ruiz Rebecca zu Artikel 60a betreffend die Deklaration der Interessenbindungen und in diesem Zusammenhang auch zu meinem Einzelantrag, der mit dem Minderheitsantrag Ruiz Rebecca praktisch identisch ist. Der Unterschied ist folgender: Von der Minderheit werden nur die Ärzte und Spitäler explizit aufgeführt. Mein Einzelantrag umfasst die Leistungserbringer als Ganzes.
Nun zur Begründung der einzelnen Anträge: Auch nach der Übernahme der revidierten EU-Richtlinien für Medizinalprodukte bleibt das Problem bestehen, dass die Industrie Ärzte mit materiellen Vorteilen für sich gewinnen möchte. So kommt es immer wieder vor, dass Ärzte, welche Implantate eines Start-ups einsetzen, gleichzeitig an diesem beteiligt sind. Teilweise sitzen Ärzte gar in Beiräten oder Verwaltungsräten, ohne dies transparent zu machen. Während die Pharmaindustrie mit der Einführung des Pharma-Kooperations-Kodex erheblich dazu beigetragen hat, solche Missstände zu verhindern, ist das Problem bei den Medtech-Produkten nach wie vor virulent; dies umso mehr, als die Zulassungsstellen dort davon profitieren, wenn sie mehr Zulassungen durchführen. Ich fordere aber kein Verbot von Aktivitäten und Industrie; ich fordere wie auch Kollegin Ruiz Rebecca nur die Herstellung von Transparenz. Was sich bei Parlamentariern seit Jahren bewährt, soll auch für Leistungserbringer gelten. Nur so können Patienten in Kenntnis der Fakten entscheiden, ob sie ein Produkt wollen oder nicht.
Ich bitte Sie deshalb, zum Wohle der Patienten den Minderheitsantrag Ruiz Rebecca abzulehnen und meinen Einzelantrag zu unterstützen. Wir haben, wie gesagt, das gleiche Ziel, mein Antrag ist einfach noch etwas umfassender.

Votum im Nationalrat: ELG. Änderung (EL-Reform)

Zur gesamten Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45364

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Dieses soziale System hat sich im Grundsatz bewährt. Bei der heutigen Differenzbereinigung möchte ich im Namen der SVP-Fraktion nochmals in Erinnerung rufen, dass, wie bei allen sozialen Einrichtungen, auch bei den Ergänzungsleistungen in den letzten zehn Jahren ein hohes Kostenwachstum feststellbar ist. Bereits 5 Milliarden Franken pro Jahr werden für Ergänzungsleistungen benötigt. Aufgrund der demografischen Alterung und auch der Zuwanderung werden diese Kosten weiter steigen, gemäss Bundesrat bis 2030 um weitere 2 Milliarden auf 7 Milliarden Franken pro Jahr, wenn wir nicht Fehlanreize beseitigen, das System optimieren und verkraftbare Einsparungen ermöglichen.
Die SVP-Fraktion und, ich hoffe, auch die anderen bürgerlichen Parteien nehmen ihre Verantwortung wahr und wollen, dass auch nächste Generationen auf Ergänzungsleistungen zählen können. Allerdings sind wir aufgrund der vergangenen Beratungen nicht mehr sehr zuversichtlich, dieses Ziel wirklich erreichen zu können. Durch die übermässige statt nur auf das Notwendige beschränkte Anpassung der Mietzinsmaxima droht der Revision der Ergänzungsleistungen sogar ein Rückschritt. Wenn Familien mit IV und Ergänzungsleistungen finanziell besser dastehen als erwerbstätige Familien, hat dies mit dem Verfassungsauftrag der Existenzsicherung kaum mehr etwas zu tun. Es ist deshalb dringend notwendig, zum Beispiel bei den Kinderpauschalen an der ursprünglichen Version des Nationalrates festzuhalten. Aus den Berechnungen des Büros Bass geht hervor, dass bei den Kinderpauschalen Handlungsbedarf besteht und die Abstufung nach Anzahl und Alter der Kinder sinnvoll ist.
Auch bei der Vermögensschwelle von 100 000 Franken bei alleinstehenden Personen und 200 000 Franken bei Ehepaaren in Artikel 9a wird die SVP-Fraktion am Antrag der Mehrheit der SGK-NR festhalten. Es kann nicht sein, dass trotz vorhandenem beträchtlichem Vermögen, das kann auch eine Million Franken sein, noch Ergänzungsleistungen bezogen und die Sozialwerke weiter belastet werden.
Dasselbe gilt auch bei der notwendigen Anpassung der Vermögensfreibeträge. Im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung wurden die Vermögensfreibeträge gegen den Willen des Bundesrates durch das Parlament erhöht, was sich als ein wahrer Kostentreiber in den Ergänzungsleistungen entpuppte. Die SVP-Fraktion wird an den bisherigen Positionen des Nationalrates festhalten.
Nun komme ich zum umstrittensten Punkt der Gesetzesanpassung, zu den 10-prozentigen Kürzungen der Ergänzungsleistungen bei früherem Kapitalbezug. Dabei möchte ich betonen, dass sich die SVP schon in der Vernehmlassung zu den Ergänzungsleistungen klar für die Option des Kapitalbezugs beim BVG geäussert hat. Es muss möglich sein, zum Beispiel für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, einen BVG-Vorbezug zu machen. Aber konsequenterweise gilt: Wer frei über seinen Kapitalbezug entscheiden kann, der muss auch Verantwortung dafür übernehmen. Deshalb bitte ich Sie, auch in diesem Punkt an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten.
Auch bei den übrigen Differenzen werden wir immer die Anträge der Mehrheit der SGK-NR unterstützen. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun, nicht für mich, sondern zur Gesundung der bedarfsorientierten Ergänzungsleistungen und zur Sicherung auch dieses wichtigen Sozialwerkes. Die nächsten Generationen werden es uns danken.

Votum im Nationalrat: Heilmittelgesetz


Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass alle erbrachten Leistungen wirksam und zweckmässig sein müssen. Die Recherchen eines internationalen Journalistenkonsortiums zeigen, dass verschiedenen Patienten in der Schweiz schlechte Implantate eingesetzt wurden, obwohl die Produkte korrekt gekennzeichnet waren. Teilweise leiden die Patienten unter irreversiblen Folgeschäden. Während die Zulassung von Medikamenten sicherstellt, dass in der Schweiz keine qualitativ schlechten Produkte zu den Patienten gelangen, besteht bei der Zulassung von Implantaten massiver Nachholbedarf. Der Bundesrat hat die Problematik erkannt. In seiner Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes vom November 2018 zeigt er sich davon überzeugt, die Lücken hinsichtlich Qualität und Sicherheit von Medizinalprodukten schliessen zu können.
Ich spreche nun zum Minderheitsantrag Ruiz Rebecca zu Artikel 60a betreffend die Deklaration der Interessenbindungen und in diesem Zusammenhang auch zu meinem Einzelantrag, der praktisch identisch mit dem Minderheitsantrag Ruiz Rebecca ist. Der Unterschied ist folgender: Von der Minderheit werden nur die Ärzte und Spitäler explizit aufgeführt. Mein Einzelantrag umfasst die Leistungserbringer als Ganzes.
Nun zur Begründung der einzelnen Anträge: Auch nach der Übernahme der revidierten EU-Richtlinien für Medizinalprodukte bleibt das Problem bestehen, dass die Industrie Ärzte mit materiellen Vorteilen für sich gewinnen möchte. So kommt es immer wieder vor, dass Ärzte, welche Implantate eines Start-ups einsetzen, gleichzeitig an diesem beteiligt sind. Teilweise sitzen Ärzte gar in Beiräten oder Verwaltungsräten, ohne dies transparent zu machen. Während die Pharmaindustrie mit der Einführung des Pharma-Kooperations-Kodex erheblich dazu beigetragen hat, solche Missstände zu verhindern, ist das Problem bei den Medtech-Produkten nach wie vor virulent; dies umso mehr, als die Zulassungsstellen dort davon profitieren, wenn sie mehr Zulassungen durchführen. Ich fordere aber kein Verbot von Aktivitäten und Industrie; ich fordere wie auch Kollegin Ruiz nur die Herstellung von Transparenz. Was sich bei Parlamentariern seit Jahren bewährt, soll auch für Leistungserbringer gelten. Nur so können Patienten in Kenntnis der Fakten entscheiden, ob sie ein Produkt wollen oder nicht.
Ich bitte Sie deshalb, zum Wohle der Patienten den Minderheitsantrag Ruiz Rebecca abzulehnen und meinen Einzelantrag zu unterstützen. Wir haben, wie gesagt, das gleiche Ziel, mein Antrag ist einfach noch etwas umfassender.

Konzentration auf Weiterarbeit im Nationalrat

Die gründliche Aussprache mit meiner Familie und eine sorgfältige Analyse der zeitlichen Vereinbarkeit eines Ständeratsmandats mit meiner beruflichen Tätigkeit haben ergeben, dass ich auf eine Ständeratskandidatur verzichten werde. Gerne möchte ich an meinen zum Teil komplexen, politischen Geschäften der Kommission Gesundheit und Soziales und anderen Projekten weiterarbeiten. Zudem werden Frauenanliegen durch Ständerätin Brigitte Häberli bestens vertreten. Deshalb verzichte ich auf eine Ständerats-Kandidatur und freue mich auf die Weiterarbeit im Nationalrat. Mit ganzer Kraft werde ich mich für unser Land und die Anliegen der Thurgauerinnen und Thurgauer einsetzen.

Votum im Nationalrat: Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44104#votum3

Bereits in der Sommersession ist es unserem Nationalratskollegen Mauro Tuena bei einer wortwörtlich gleich lautenden Motion von Roberto Zanetti gelungen, das „offenkundige Bedürfnis nach wissenschaftlich abgestützten Entscheidungsgrundlagen“ zu enttarnen und unseren Rat von der Ablehnung dieses Experimentierartikels zu überzeugen. Heute liegen uns Motionen mit diesem Anliegen gleich im Multipack vor: Gleich mit vierfacher Dosis wollen heute nochmals Bundesparlamentarier durch die Hintertür den Volkswillen aushebeln, obwohl 2008 über 68 Prozent der Stimmbevölkerung ein Nein zur Aufweichung des Betäubungsmittelgesetzes in Sachen Cannabis in die Urne legte.
Äusserst befremdend ist auch das Vorgehen des Bundesrates, der bereits am 4. Juli 2018, kurz vor den Sommerferien, einen fertig ausgearbeiteten „Experimentierartikel“ mit ausführlicher Verordnung und einem 27-seitigen erläuternden Bericht präsentiert und dazu ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet hat. Die heutigen Abstimmungen über die vier Motionen sind somit eigentlich nutzlos geworden. Wir stellen fest, dass der Bundesrat damit den Entscheid unseres Rates vorweggenommen und damit unser parlamentarisches Zweikammersystem desavouiert hat.
Aus folgenden sechs Gründen bitte ich Sie, die vier Motionen abzulehnen:
1. Cannabis ist und bleibt eine psychoaktive, gesundheitsschädigende und die Psyche beeinflussende Droge und untersteht deshalb dem Betäubungsmittelgesetz.
2. Die Schädigung der Lunge durch Cannabis ist gegenüber der Schädigung der Lunge durch eine normale Zigarette um ein Vielfaches höher, da Hanf normalerweise ohne Filter geraucht wird und der Rauch viel tiefer inhaliert wird, damit auch eine möglichst grosse Wirkung erzeugt wird.
3. Cannabis ist vor allem für Jugendliche schädigend, da die Hirnentwicklung erst mit 25 Jahren abgeschlossen ist. Bei den Pilotversuchen mit Cannabis sollen aber bereits 18-Jährige teilnehmen können. Schon rein aus diesem Grund ist es eigentlich nicht zu verantworten, solche Experimente zu machen. Regelmässige Kiffer haben zudem grosse Konzentrationsschwierigkeiten und erleiden einen Verlust an Merkfähigkeit.
4. Bei jungen Menschen kann Cannabiskonsum Psychosen oder Schizophrenie auslösen und in der Folge zu grossen Schwierigkeiten in der Familie, in der Schule, im Lehrbetrieb und bei der Arbeit in den Firmen führen. In einer exakten wissenschaftlichen Studie aus dem Jahr 2017, an der das Universitätsspital Lausanne beteiligt war, konnten Forscher mit epidemiologischen Daten aus über vierzig Jahren belegen, dass Cannabiskonsum das Risiko, an einer Schizophrenie zu erkranken, um 37 Prozent erhöht. Schulabbruch, Lehrabbruch und oft jahrelanger, immer wiederkehrender Aufenthalt in Kliniken sind die Folge. Ich weiss von Menschen, die ein Leben lang – wenn sie längst nicht mehr süchtig waren und ein normales Leben zu führen versuchten – aufgrund ihres früheren Cannabiskonsums immer wieder von Psychosen heimgesucht werden. In den Schweizer Suchthilfeeinrichtungen hat sich im Verlauf der letzten zehn Jahre der Prozentsatz der unter 25-Jährigen, bei denen die Hauptproblemsubstanz Cannabis ist, von 33 Prozent auf 80 Prozent massiv erhöht. Die Anzahl Jugendlicher, die im Zusammenhang mit Cannabiskonsum wegen Schizophrenie und anderen Psychosen eine psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen müssen, ist nach ärztlichen Aussagen besorgniserregend hoch.
5. Cannabissüchtige gefährden zum Beispiel wegen mangelnder Konzentrationsfähigkeit nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Leben ihrer Mitmenschen – sei es im Strassenverkehr, bei einer verantwortungsvollen Arbeit im Beruf oder in der Freizeit. Schon heute müssen Personen, die nach Cannabiskonsum im Strassenverkehr erwischt werden, das Billett abgeben und anschliessend eine einjährige Abstinenzzeit nachweisen, da sonst die Fahrfähigkeit nicht garantiert ist. Ich nehme an, Herr Bundespräsident Berset, dass alle Teilnehmenden an den Cannabis-Pilotversuchen ihren Führerausweis während dieser Zeit abgeben müssen, um die öffentliche Sicherheit nicht zu beeinträchtigen. Leider konnte ich keinen entsprechenden Artikel in der Verordnung finden.
6. Auch das Suchtpotenzial ist nicht zu vernachlässigen. Es liegt ähnlich wie beim Alkohol bei etwa zehn Prozent; jedoch bei den unter 18-jährigen Neukonsumenten bei 17 Prozent, bei täglichem Konsum – die Angaben variieren je nach Studie – zwischen 25 und 50 Prozent. Es ist bekannt, dass rund 70 Prozent der Süchtigen von harten Drogen mit Cannabis begonnen haben.
Nun werden Sie sagen: Ja, genau aus diesen Gründen muss man dringend etwas ändern und nach innovativen Lösungen suchen, da die jetzige Drogenpolitik versagt hat. Ja, es läuft vieles nicht gut. Das hat vor allem damit zu tun, dass Cannabis von zu vielen Politikern und den Medien verharmlost wird. Man predigt, Alkohol und Zigaretten seien viel schlimmer, und lobt den Cannabis in den Himmel. Mit solchen Aussagen kann keine wirkungsvolle Prävention gemacht werden. Auch fehlt es an Vorbildern, die sich vom ach so problemlosen Kiffen distanzieren.
Zudem wurde die Prävention weniger als stiefmütterlich behandelt. Die Politik lancierte in den letzten Jahren zwar millionenschwere Antiraucherkampagnen, hat es aber mehrheitlich sträflich vernachlässigt, zielgerichtete Prävention mit z. B. ehemaligen Süchtigen zu forcieren, die vor Schulklassen und an Elternabenden eins zu eins über ihr Schicksal und die jahrelangen, beeinträchtigenden Folgen berichten.
Und die Repression müsste viel gezielter, vor allem in der Umgebung von Schulhäusern, auf Pausenplätzen und in Freizeitanlagen, erfolgen, wo ausser in Privatschulen häufig einfach darüber hinweggeschaut wird. Jeder Schüler und jede Schülerin ab der Sekundarstufe weiss leider genau, wo in kürzester Zeit welcher Stoff beschafft werden kann. Da stimmt doch etwas nicht!
Stattdessen will man, abgesegnet von der Nationalen Ethikkommission, mit – wohlverstanden – Betäubungsmitteln am Menschen experimentieren. Mit einer sogenannt wissenschaftlichen Studie will man an bis zu 5000 jungen, gesunden Erwachsenen – Leute, die schon Cannabis konsumieren, aber noch gesund sind – Cannabis zu Genusszwecken verkaufen. Dabei ist das eigentlich gesetzlich verboten. Die gesundheitlichen Auswirkungen sollen überwacht, die Behandlung sichergestellt und die Versuchsteilnahme nötigenfalls abgebrochen werden. Das tönt nach menschenwürdiger Absicherung eines menschenunwürdigen Versuchs. Das heisst aber auch: Immer wenn sich ein Fall dahingehend entwickelt, dass die Studienergebnisse beeinträchtigt werden könnten, wird interveniert. Das Manipulationsinstrument auf der wissenschaftlichen Seite ist also auch schon da.
Ich habe gesagt, ich spreche nur einmal, aber das Votum wird ein bisschen länger. (Remarque intermédiaire du président: Je vous ai donné huit minutes, ce qui correspond au temps accordé à la minorité.) Meine Damen und Herren Motionäre, ich frage Sie: Können Sie diesem Experiment mit jungen, gesunden Menschen zustimmen? Können Sie das verantworten? Ich nicht! Der einzige Vorteil gegenüber der illegalen Beschaffung von Cannabis ist, dass den Konsumenten sauberer Cannabis mit kontrolliertem THC-Gehalt abgegeben wird und dass ihr Zustand überwacht werden kann. Aber Cannabis ist und bleibt ein Gift, auch wenn zweifellos viel gefährlichere Drogen existieren.
Auch wie sich die Cannabisabgabe auf die Drogenszene auswirkt, (Président: Je vous demande d’accélérer, Madame Herzog, s’il vous plaît!) wissen wir eigentlich schon. Ich kürze nun etwas ab. Mit dem Schwarzmarkt hat man Erfahrungen aus anderen Ländern. Man weiss einfach jetzt schon: Die Dealer werden auf die jüngeren Leute zugehen, die nicht am Versuch teilnehmen, und werden noch mehr härtere Drogen verkaufen.
Ich komme zum Schluss und möchte Sie einfach nochmals aufrufen: Überlegen Sie gut: Wollen Sie Experimente mit Jugendlichen?
Ich bitte Sie wirklich, die vier gleichlautenden Motionen abzulehnen. Wir können keine Millionen für Menschenversuche mit Kiffern verantworten.

Votum im Nationalrat: Transparenz in der Spitalfinanzierung. Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44123

Ein Spital, welches auf einer kantonalen Spitalliste steht, nimmt eine übertragene Verwaltungsaufgabe wahr, nämlich die Versorgung von Patienten im Auftrag des Staates. Können solche Aufgaben nicht kostendeckend erbracht werden, werden teilweise sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen der öffentlichen Hand ausgerichtet.
Das Ziel meiner Motion ist es, dass möglichst wenig öffentliche Mittel für gemeinwirtschaftliche Leistungen ausgerichtet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die öffentliche Ausschreibung das zielführendste Mittel. Weshalb habe ich diese Motion im Dezember 2016 eingereicht? Eine im Auftrag des BAG von Infras im Juni 2016 erstellte Machbarkeitsstudie „Finanzierung der Investitionen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen von Spitälern“ weist aus, dass unter dem Titel der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Kantone jährlich Hunderte von Millionen Franken an Spitäler ausgerichtet werden. Diese Millionenzahlungen geschehen heute in grösster Intransparenz und oft mehr oder weniger freihändig, umso mehr, als sie teilweise in Widerspruch zu Artikel 49 Absatz 3 KVG stehen.
Es ist davon auszugehen, dass bei Ausschreibungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erhebliche Preisvorteile und Effizienzgewinne zugunsten der kantonalen Finanzen erzielt werden könnten. Dies ist angesichts des Umstandes, dass praktisch alle Kantone mit Finanzproblemen und Entlastungsprogrammen kämpfen, wünschenswert.
Der Bundesrat teilt zwar das Anliegen, die Transparenz der Spitalfinanzierung und die Effizienz der Erbringung stationärer Leistungen zu erhöhen. Das KVG definiert aber die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht abschliessend. In Artikel 49 Absatz 3 KVG ist lediglich festgehalten, dass die Vergütungen für die stationären Behandlungen keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen enthalten dürfen. Die Kantone konnten sich ebenfalls nicht auf eine Definition einigen, weil die regionalpolitischen Interessen zu heterogen sind. Der Bundesrat attestiert, dass das Spektrum an gemeinwirtschaftlichen Leistungen im interkantonalen Vergleich, wie der Studie von Infras zu entnehmen ist, vielfältig ist. Der Bund besitze jedoch keine rechtliche Grundlage für einen Eingriff, und der Bundesrat halte einen solchen auch in der Sache nicht für gerechtfertigt, da weder der Bund noch die OKP für die Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen aufkommen würden.
Das ist natürlich grundsätzlich richtig. Gemäss der föderalen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ist die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone. Gleichzeitig sieht aber eine von Polynomics im Auftrag des Seco verfasste Studie zu Staat und Wettbewerb die Nichtausschreibung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen ebenfalls kritisch. Die Ausschreibung ausgelagerter Verwaltungsaufgaben ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Ich erinnere Sie etwa an die Konzessionen für die Versorgungsgebiete im RTVG, an die Ausschreibung der Fernverkehrskonzessionen, welche in letzter Zeit viel zu reden gaben, oder an die Ausschreibung von Mobilfunkkonzessionen. Durch die Ausschreibung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen könnten nur schon durch den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Playern und vor allem durch die Transparenz wesentliche Kosten eingespart werden. Dazu braucht es jedoch eine Gesetzesänderung.
Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen.