Interpellation: Strafvollzug und Schutz der Bevölkerung

Nach dem Mord an „Marie“ fragen sich berechtigterweise viele Bürgerinnen und Bürger, weshalb es passieren konnte, dass ein solch gemeingefährlicher Täter trotz Anzeichen für seine Aggressionsbereitschaft zurück in die Halb-Freiheit entlassen wurde. Auch fragt man sich, ob die Rechte der Täter in der Schweiz ein höheres Gewicht haben, als der Schutz der Opfer und der Öffentlichkeit. Es gilt deshalb, Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.
1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um weitere vermeidbare Tötungsdelikte von Rückfälligen zu verhindern?
2. Wie konsequent werden Verwahrungen (gewöhnlich od. lebenslänglich) oder stationäre Massnahmen bei Tätern mit schweren psychischen Störungen und hoher Rückfallgefahr von den Staatsanwaltschaften tatsächlich beantragt und von den Gerichten angeordnet?
3. Wieso wurde dies im Falle von Claude Dubois nicht getan? Es bestehen offensichtliche Anzeichen dafür, dass die Voraussetzung für eine stationäre Massnahme wenn nicht gar für eine Verwahrung erfüllt gewesen wäre.
4. Die verschiedenen Verantwortungsträger schieben sich im Fall Marie gegenseitig die Schuld zu. Psychiater verweisen auf die Entscheidungskompetenz der Justiz, die Richter hingegen verweisen auf die Gutachten der Psychiater. Die Namen der Entscheidungsträger werden allerdings verheimlicht und als Staatsgeheimnis behandelt. Unterstützt der Bundesrat Schritte hin zu mehr Transparenz, damit die Verantwortlichen innerhalb der Verwaltung oder Justiz erkannt werden können und allfällige Konsequenzen tragen müssen?
5. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten zur Ausweitung der (disziplinarischen, zivil- und strafrechtlichen) Verantwortlichkeit von gerichtlich bestellten Gutachtern?
6. Sieht der Bundesrat allenfalls auch Möglichkeiten zur Ausweitung der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit der zuständigen Behörden (Gerichte, Vollzugsbehörden?
7. Wäre es nach Auffassung des Bundesrates zur Erhöhung der Sicherheit und Transparenz nicht angezeigt,   dass Entscheide über die Entlassung aus gewöhnlichen Verwahrungen und aus stationären Massnahmen inskünftig nicht mehr von Vollzugsbehörden, sondern von Gerichten in einer öffentlichen Verhandlung gefällt würden?
8. Wäre es nicht angezeigt, Hafturlaube und sonstige Vollzugserleichterungen inskünftig auch bei gewöhnlichen Verwahrungen und stationären Massnahmen psychisch gestörter Täter auszuschliessen?

Votum zur Familieninitiative

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin
geschätzte Damen und Herren
Die Familie ist der Kern und somit das Fundament unserer Gemeinschaft, der wir alle Sorge zu tragen haben. Sie gibt Halt und ist Voraussetzung für das Weiterbestehen einer gut funktionierenden Gesellschaft. – Ich vergleiche mit dem Bau eines Hauses: Ohne ein solides Fundament kann kein Gebäude aufgebaut werden, geschweige langfristig bestehen! Es lohnt sich, in dieses Fundament zu investieren!
Die wichtigste Aufgabe der Familie ist die kommenden Generationen zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu führen. – Dazu gehören die Wertevermittlung, Achtung und Respekt, Ehrlichkeit, sich gegenseitig vertrauen können und Verlässlichkeit – genauso wie klare Regeln und das Tragen von Konsequenzen. – Dafür, für die Erziehung und eine gesunde Entwicklung der Kinder, sind die Eltern und nicht der Staat verantwortlich.
All diese Aufgaben können höchstens zeitlich begrenzt delegiert werden. Denn das Kind braucht für seine gesunde physische und psychische Entwicklung, für das Entstehen einer Bindung und Beziehung vor allen in den ersten 3-5 Lebensjahren eine möglichst konstante Bezugsperson. Der bekannte Zürcher Kinderarzt und Autor von Langzeitstudien zur Entwicklung der Kinder Remo Largo schreibt, ich zitiere: „Regelmässige, zeitlich ausreichende und beständige Erfahrungen sind die Voraussetz-ung dafür, dass ein Baby ein Verhältnis zu einer Bezugsperson aufbauen kann,“ Ende Zitat. Diese Konstanz zur einer Bezugsperson ist rein organisatorisch in einer Kinderkripp gar nicht möglich und kann in der traditionellen Familie gewährleistet werden. Das ist eine Tatsache, die nicht wegdiskutiert werden kann.
Selbstverständlich sind Eltern frei, ihre Familienform zu wählen. Sie tragen die Verantwortung dafür, auch für die finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidung. Das heisst, lassen Eltern, die nicht auf ein Zweiteinkommen angewiesen sind ihre Kinder fremd betreuen, sollen sie auch weitgehend für die Kosten der Fremdbetreuung aufkommen. – Es ist nicht nachvollziehbar, dass wie in der aktuellen Bundesregelung, Eltern, die auf ein Zweiteinkommen verzichten und in die Familienarbeit investieren, mit ihren Steuergeldern die Krippenplätze derjenigen subventionieren, die sich trotz Entscheid für Kinder, beruflich verwirklichen oder gleichzeitig Karriere machen wollen.
Diese Fünfer- und Weggli-Mentalität – Kinder, Karriere und eine Fremdbetreuung auf Kosten der Allgemeinheit – stösst an ihre Grenzen! – Im Gegenzug ist genauso eine steuerliche Benachteiligung, der Eltern, die in die Familienarbeit investieren, auf ein Zweiteinkommen und damit auf verschiedenen Luxus verzichten nicht nachvollziehbar. Auch diese Eltern sollen für einen Teil der Eigenbetreuungsleistung einen Steuerabzug machen können.
Die SVP tritt für eine eigenverantwortliche Arbeitsteilung in der Familie ein. Es braucht keine staatlichen Ämter und Behörden, die sich mit der Reglementierung des Familienlebens befassen. Staatsinterventionen, sei es in der Familienpolitik zielen meist an der Familie vorbei, vor allem wenn man auf die Bedürfnisse der Kinder und nicht nur auf diejenigen der Erwachsenen abstellt. – Eltern, die als Vorbild für nächste Generationen ihre Eigenverantwortung und Erziehungsverantwortung mit Freude und Motivation nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, verdienen Wertschätzung und Vertrauen und brauchen keine staatlichen Vorschriften und Kontrollen oder gar staatlich verordnete Erziehungskurse. Die SVP will junge Familien und künftige Generationen ermuntern, dem wichtigsten, schönsten und verantwortungsvollsten Beruf der Welt wieder die verdiente Achtung zu schenken.
Und jetzt bitte ich Sie, mir genau zuzuhören:
Mann und Frau sind sich ergänzende, gleichwertige und gleich-berechtigte Partner in gemeinsamer Verantwortung für die Familie. So dürfen Hausfrau und Mutter oder Hausmann und Vater in unserer Gesellschaft nicht länger als minderwertig abgestempelt werden.
Die SVP anerkennt Frau und Mann auch als gleichberechtigt in Familie, Beruf und Politik.
Der Tendenz zur Geringschätzung der traditionellen Familie und der einseitigen staatlichen Förderung des Familienersatzes unter der beschönigenden Bezeichnung „Familienpolitik“ wollen wir mit unserer Familieninitiative Gegensteuer geben und endlich die bestehenden Ungerechtigkeiten minimieren. Dass nun bereits von einer Bevorzugung der traditionellen Familie gesprochen wird, meine Damen und Herren ist absurd!
Ich hoffe sehr, auch Ihnen ist der Kern, das wichtigste Fundament unserer Gesellschaft der finanzielle Ausgleich wert. Vielen Dank!