Interpellation: ETH-Rat und das Rahmenabkommen

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Gemäss welchen gesetzlichen Grundlagen bezieht der ETH-Rat Position zu aussenpolitischen Themen der Schweiz und kommuniziert diese öffentlich?

2. Wie beurteilt der Bundesrat die voreilige Anmassung des ETH-Rates, auf Grundlage eines einzelnen Politikbereiches und aus Perspektive eines einzelnen Akteurs, der nicht einmal direkt vom Rahmenabkommen betroffen ist und zur externen Bundesverwaltung gehört, eine Parole zum sehr umfassenden und komplexen Rahmenabkommen zu fassen, zu welchem bisher nicht einmal der Bundesrat Ja sagen konnte, geschweige denn das Parlament und das Volk sich dazu äussern konnte

3. Untersteht der ETH-Rat in strategischen Fragen nicht dem Bund? Das Rahmenabkommen ist eine strategische Frage! Der ETH-Rat greift hier vor und bezieht einseitig und politisch motiviert Position.

Zum Vorstoss: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193907

Motion: Keine zusätzliche Bürokratie bei der IIZ

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass gemeinwirtschaftliche Leistungen gemäss Artikel 49 Absatz 3 KVG dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sind.

Begründung

Eine im Auftrag des BAG erstellte Machbarkeitsstudie „Finanzierung der Investitionen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen von Spitälern“ (Infras, Juni 2016) weist aus, dass unter dem Titel der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Kantone jährlich hunderte von Millionen Franken an Spitäler ausgerichtet werden. Diese Millionenzahlungen geschehen heute in grösster Intransparenz und freihändig, umso mehr als sie teilweise im Widerspruch zu Artikel 49 Absatz 3 KVG stehen. Es ist davon auszugehen, dass bei Ausschreibungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erhebliche Preisvorteile und Effizienzgewinne zugunsten der kantonalen Finanzen erzielt werden könnten. Dies ist sehr wünschenswert angesichts des Umstandes, dass praktisch alle Kantone mit Finanzproblemen und Entlastungsprogrammen kämpfen.
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Interpellation: Biomonitoring-Studie. Was sind ihre Folgeprojekte und Folgekosten?

Eingereichter Text

Der Bundesrat hat mit Medienmitteilung vom 10. Mai 2017 eine Pilotphase für ein Bio-Monitoring angekündigt, die das Ziel hat, die Auswirkungen von gewissen Chemikalien auf die menschliche Gesundheit zu erfassen.

Nach der Evaluation der Pilotphase soll ein nationales Bio-Monitoring-Programm lanciert werden. Aufgrund der ambitiösen Ankündigung stellen sich verschiedene Fragen:

1. Das BAG spricht gemäss „einer ersten Schätzung“ in seinem Zwischenbericht von Kosten von 100 Millionen Franken über zehn Jahre. Wie beurteilt er die Kostenfolgen? Wären günstigere Varianten denkbar, die sich auf Teilgebiete oder ganz konkrete Probleme fokussieren?

2. Welche Priorität hat ein solches Projekt angesichts der angespannten Finanzlage?

3. Wie viele Probanden sollen von einem derartigen landesweiten Monitoring erfasst werden? Wer nimmt die Auswertung vor? Müssen dafür neue Stellen geschaffen werden?

4. Welchen Mehrwert verspricht es? Welche Forschungsergebnisse soll es ermöglichen, die auf anderem Weg nicht erzielt werden können?

5. Ist er der Ansicht, dass es sich bei derartiger Forschung um eine Staatsaufgabe handelt? Inwiefern könnte ein solches Forschungsprojekt von privatwirtschaftlichen Akteuren betrieben werden?

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Postulat: Statistikerhebung der heutigen Kostenverteilung auf die vier Säulen der Drogenpolitik

Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue Studie über die Kosten, vor allem in den Sozialwerken aufgrund illegalen Betäubungsmittel-Konsums in Auftrag zu geben, welche aufzeigt, wie die heutige Kostenverteilung auf die vier Säulen aussieht. Diese Studie soll auch die Folgekosten der Substitution miteinschliessen und explizit ausweisen und bis Ende 2017 verfügbar sein.
Die Studie soll gleichzeitig insbesondere die Kosten der abstinenzorientierten Therapien und deren sozialen Folgekosten gegenüber der Substitution mit ihren Folgekosten aufzeigen.

Begründung

Seit 2000, dem Referenzjahr für die letzte Studie durch die Universität Neuchâtel, die 2005 veröffentlicht wurde (Le coût social de la consommation de drogues illégales en Suisse, Jeanrenaud, Pellegrini, Widmer 2005), hat sich die Drogen-Szene und ihr soziales Umfeld gewandelt:
1. Angestiegener Missbrauch von Cannabis und synthetischen Drogen sowie Medikamenten;
2. Anstieg von cannabisinduzierten Psychosen (gemäss Angaben aus der UPK Basel 2013 sind 60 – 70% der Ersterkrankungen regelmässige Kiffer), die im Verlust von Arbeitskraft vor allem junger Erwachsenen, vermehrten IV-Renten und erhöhten Krankenkassenkosten resultierten;
3. Vorzeitige Altersheimeintritte und damit erhöhte Pflegekosten von in der Sucht verbliebenen Konsumenten und Substituierten;
4. Durch vermehrte Förderung der Substitution gegenüber abstinenzorientierten Therapien (diese ist gegeben durch die relativ niederen Hürden, in ein Substitutionsprogramm eintreten zu können gegenüber den sich erst am Schluss auszahlenden Strapazen eines abstinenzorientierten Programms) möglicherweise steigende Krankenkassen-, IV- und andere Kosten der öffentlichen Hand.
5. Allenfalls reduzierte Repressionskosten, da in gewissen Kantonen das Betäubungsmittelgesetz vor allem im Bereich des Cannabismissbrauchs nicht mehr durchgesetzt wird.
Um die Finanzen adäquat in den vier Säulen einsetzen zu können, bzw. die richtigen Massnahmen in Bezug auf den illegalen Drogenkonsum ergreifen zu können, ist es wichtig zu wissen, in welchen Bereichen die Kosten anfallen. Aus diesen Informationen wird sich auch schliessen lassen, wie sich die bisherige Drogenpolitik auf den Drogenkonsum in der Schweiz und seine sozialen Folgen auswirkte.
Um die entsprechenden Massnahmen schnell ergreifen zu können, ist die Studie möglichst schnell fertig zu stellen.
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Interpellation: Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems

Eingereichter Text
In Zusammenhang mit dem Bericht in Erfüllung des Postulats „Evaluation der Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems“ wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ihre im internationalen Vergleich aktuell gute Position verdankt die Schweiz gemäss den Schlussfolgerungen des Berichts insbesondere den für Forschung und Innovation günstigen Rahmenbedingungen. Wie gedenkt der Bundesrat die steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation weiter zu verbessern?
2. Wie kann beispielsweise eine der zentralsten Voraussetzungen für Innovation, nämlich der Zugang zu Risikokapital, verbessert werden?
3. Wie gedenkt er die europäische und globale Vernetzung der Forschenden und Institutionen unabhängig von der EU zu gewährleisten?
4. Wie beurteilt er die Zeichen von Regierung und Hightech-Unternehmen, dass London unabhängig von den EU-Forschungsprogrammen weiterhin zentraler „Hub“ für weltweite Entwicklung und Innovation bleiben wird?
5. Was gedenkt er zu unternehmen, um dem im Bericht erwähnten und bedauerlichen Rückgang des Anteils der KMU mit Produkt- und Prozessinnovationen zu begegnen, ohne dabei neue Strukturen und Subventionssysteme aufzubauen?
6. Wie kann auch kleineren Unternehmen wieder mehr Freiraum für Innovation gegeben werden?
7. Wie will er das im Bericht erwähnte Potenzial für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Forschungs- und dem Unternehmenssektor erschliessen?
8. In der Botschaft zum neuen Innovationspark hat er (Seite 2952) bereits folgendes festgehalten: „Ausserdem vermelden Unternehmen, dass es bei der Zusammenarbeit mit Hochschulen (…) noch Mängel gibt. (…) [K]ulturelle Barrieren zwischen akademischen Einrichtungen und der Privatwirtschaft hemmen mitunter die Innovationskraft und – tätigkeit.“ Ein Vergleich mit den innovativsten Clustern der Welt zeigt, dass die Vernetzung zwischen Forschungsstätten und Firmen, sowie das damit einhergehende unternehmerische Verständnis zentrale Treiber von Entwicklung und Innovation sind. Wie könnte vermehrt das unternehmerische Denken an den Forschungsstätten geweckt werden?
9. Was für Möglichkeiten sieht er, die im Bericht erwähnte Koordination innerhalb des stark föderal geprägten Hochschulraumes in kostenintensiven Bereichen verstärken?
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Interpellation: Einschränkungen der Sozialhilfe für EU-Bürger

Eingereichter Text:
Die Deutsche Bundesregierung beschränkt aktuell die Sozialhilfe für EU-Ausländer. Bürger aus anderen EU-Staaten sollen in Deutschland künftig keine Sozialhilfe mehr erhalten, falls sie keine Arbeit in Aussicht haben und ihnen nicht aus anderen Gründen ein Bleiberecht gewährt wurde. Ein Wechsel nach Deutschland mit dem blossen Ziel, Sozialleistungen zu beziehen, soll nicht mehr möglich sein. Nachdem der Europäische Gerichtshof den Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen bestätigt hatte, erleichterte aber das Bundessozialgericht mit einem umstrittenen Urteil im vergangenen Jahr den Zugang zur Sozialhilfe: Wer sich in Deutschland mindestens sechs Monate lang aufgehalten habe, verfüge über einen „verfestigten Aufenthalt“. Er sei damit zum Bezug von Sozialhilfe berechtigt, falls kein Hartz-IV-Anspruch bestehe. Die Gesetzesänderung soll nun klarstellen, dass ein solcher „verfestigter Aufenthalt“ frühestens nach fünf Jahren eintreten kann. Ansonsten sollen Betroffene vom Sozialstaat nur noch eine „Nothilfe“ für bis zu vier Wochen und ein Darlehen für die Rückreise in die Heimat erhalten.
Der Bundesrat wird gebeten diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er diese Entwicklung in Bezug auf die Schweiz?
2. Gibt dieses Vorgehen der Deutschen Bundesregierung aus seiner Sicht Anlass und die Legitimation, auch in der Schweiz den Zugang von EU-Bürgern zu Sozialleistungen weiter einzuschränken?
3. Wie sieht der konkrete Vergleich dieser Massnahmen mit den gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz aus? Wo gehen diese Massnahmen weiter als in der Schweiz?
4. Bietet dieses Vorgehen neuen Handlungsspielraum in Bezug auf den Sozialhilfeanspruch bei der Auslegung des Personenfreizügigkeitsabkommens?
5. Warum lässt er zu, dass (auch deutsche) EU-Funktionäre von der Schweiz einen „kommagenauen“ Vollzug des Freizügigkeitsabkommen fordern, während Deutschland interne Interessen ganz offensichtlich nach Belieben umsetzen kann?
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