Fragestunde: Rückflüsse aus EU-Forschungsrahmenprogrammen

– Ist es richtig, dass ein erheblicher Teil der angeblich in Zusammenhang mit den EU-Forschungsrahmenprogrammen als Rückfluss in die Schweiz deklarierten Gelder wieder an ausländische und sich im Ausland befindende Forschende und Forschungsinstitutionen fliesst, weil offenbar pauschal alle Projektgelder als Rückfluss definiert werden, wenn lediglich der Projektleiter an einer Schweizer Bildungsinstitution arbeitet?
– Wie gross ist dieser Anteil schätzungsweise?
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Motion: Transparenz in Spitalfinanzierung. Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass gemeinwirtschaftliche Leistungen gemäss Artikel 49 Absatz 3 KVG dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sind.

Begründung

Eine im Auftrag des BAG erstellte Machbarkeitsstudie „Finanzierung der Investitionen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen von Spitälern“ (Infras, Juni 2016) weist aus, dass unter dem Titel der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Kantone jährlich hunderte von Millionen Franken an Spitäler ausgerichtet werden. Diese Millionenzahlungen geschehen heute in grösster Intransparenz und freihändig, umso mehr als sie teilweise im Widerspruch zu Artikel 49 Absatz 3 KVG stehen. Es ist davon auszugehen, dass bei Ausschreibungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erhebliche Preisvorteile und Effizienzgewinne zugunsten der kantonalen Finanzen erzielt werden könnten. Dies ist sehr wünschenswert angesichts des Umstandes, dass praktisch alle Kantone mit Finanzproblemen und Entlastungsprogrammen kämpfen.
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Anfrage: Elektronisches Zahlungssystem statt Bargeld für Asylbewerber

Asylbewerber in der Schweiz bekommen auf Kosten des Bundes Bargeld ausbezahlt, welches in Relation zur Kaufkraft im Ursprungsland erheblich ist. Die Kontrolle über die Verwendung dieser Bundes-Mittel ist sehr begrenzt. Von Eritreern weiss man, dass ein Teil der Unterstützungsmittel in die Heimat geschickt werden müssen. Andere Flüchtlinge verwenden die Unterstützung für Drogen. Um solche Missstände zu unterbinden, wäre es zielführend, über die Einführung einer elektronischen Zahlungslösung für Asylbewerbende nachzudenken, welche es verunmöglicht, die vom Bund ausgerichteten Mittel zu missbrauchen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie möchte er verhindern, dass ausgerichtete Gelder zweckentfremdet und missbraucht werden (Versand in Heimat; Drogenkauf…etc.)?
2. Sieht er Vorteile mit einer Einführung einer bargeldlosen Zahlungsform für Asylbewerbende (Verhinderung Missbrauch; Kontrolle der Verwendung)?
3. Hat er schon einmal die Einführung einer elektronischen Zahlungslösung für Asylbewerber in Erwägung gezogen – wenn ja: wie ist der Stand? Wenn nein: warum nicht?
4. Würde er es begrüssen, wenn in den Kantonen ein diesbezügliches Pilotprojekt lanciert würde?
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Interpellation: Abgetauchte Asylbewerber

Die Zahl der abgetauchten Asylbewerber nimmt rapide zu und wird weiter zunehmen. Auf der anderen Seite nimmt die Zahl der Personen zu, die sich illegal in der Schweiz befinden. Dies zeigen die Zahlen des GWK. Es ist davon auszugehen, dass sich viele der aufgegriffenen illegal anwesenden Personen zuvor in einem Asylverfahren befanden. Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er die Auswirkungen dieser Tendenz auf die Delinquenz, den Drogenhandel, die Prostitution und die Schwarzarbeit? Wie will er verhindern, dass diese Masse an abgetauchten Asylbewerbern nicht kriminell werden oder in der Schwarzarbeit landen?
2. Wie will er in Zukunft gewährleisten, dass weniger Asylbewerber abtauchen?
3. Wie gehen Bund und Kanton gegen in der Schweiz wohnhafte Personen oder schweizerischen Hilfsorganisationen vor, die Asylbewerber zum Abtauchen in die Illegalität ermuntern, ihnen dabei helfen und ihnen Unterschlupf gewähren?
4. Wie viele solcher Fälle von Hilfestellungen beim Abtauchen von Asylbewerbern wurden in den letzten drei Jahren den Behörden gemeldet? Wie verhält sich die zahlenmässige Entwicklung?
5. Wie beurteilt er die Situation, dass mit dieser Abtauchungstendenz auch die grenzüberschreitende Kriminalität zunehmen und gefördert werden?
6. Gibt es nachrichtendienstliche oder polizeiliche Hinweise, dass mit dieser Tendenz die organisierte Kriminalität Profit schlagen könnte?

Begründung

Laut der Beratungsstelle Sans Papiers leben bis zu 250 000 Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Nach Berichten der SonntagsZeitung, nimmt ein Grossteil der angeblichen Asylsuchenden kurz nach Ankunft in der Schweiz wieder reissaus. In einzelnen Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes würden gar bis zu 90 Prozent untertauchen. Dies zeigten interne Dokumente des Staatssekretariats für Migration (SEM). Dieses bestätigt die Zahlen zwar nicht, räumt aber ein, dass es in den letzten drei Monaten mehr solcher Fälle gegeben habe. Es spreche von 20 bis 40 Prozent der Gesuchsteller, schreibt die SonntagsZeitung weiter.
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Postulat: Auswirkungen der Akademisierung der Pflegeberufe

Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht folgenden Fragen vertieft nachzugehen:
1. Wie verändert sich in Folge der Akademisierung der Pflegeberufe die Lohn- und Kostenstruktur im Gesundheitswesen? Hierbei soll darauf eingegangen werden, dass höhere Titel zu höheren Lohnanforderungen führen.
2. Wie wirkt sich die Ausdifferenzierung der Pflegeberufe auf die Hierarchie- und Verantwortungsstrukturen aus? Gibt es beispielsweise vermehrt Konflikte, wie in anderen Berufsfeldern, dass Personen mit höheren Titeln in der Hierarchie schneller aufsteigen und die praxisbezogenen Pflegenden karrieremässig stehen bleiben und so zur Erlangung von höheren Titeln gezwungen werden, obwohl sie das nicht unbedingt bräuchten? Gibt es die Tendenz, dass für Führungsfunktionen höhere Abschlüsse verlangt werden?
3. Der Bundesrat wird gebeten eine Übersicht über kantonale Vorgaben und Auflagen bezüglich Ausbildungsstand der Pflegenden bereitzustellen? Insbesondere sollen jene Auflagen berücksichtigt werden, welche Pflegeinstitutionen zwingen, Personen mit höheren Titeln einzustellen. Gibt es Rückmeldungen, dass solche Vorgaben unnötig und kostentreibend seien?
4. Er soll weiter aufzeigen, wie ein Mangel an Fachkräften in der Pflege durch die Akademisierung beseitigt werden soll, werden doch in der Gesundheitsversorgung aktuell und künftig vor allem die FAGE nachgefragt. Gleichzeitig wird scheinbar beobachtet, dass FH-Absolventinnen und -Absolventen die Tendenz zeigen, sich akademisch, d.h. auf Masterstufe weiterzubilden, anstatt in der Praxis zu bleiben. Welche Aufgabenbereiche werden diesen neuen Fachleuten mit höheren Titeln zugeordnet?
5. Wie kann der Gefahr der Bildung eines Overheads begegnet werden, da akademisch ausgebildetes Personal immer weniger bereit sein wird, „einfache“ Arbeiten zu verrichten?
6. Gibt es Tendenzen, dass eine Verlagerung in administrative Bereiche und Tätigkeitsfelder stattfindet?
7. Wie sieht die Abbruchquote bei der Ausbildung und die Quote der Berufswechsel bei Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen Stufen aus?
8. Gibt es vermehrt Kompetenzkonflikte zwischen Pflegenden mit Hochschultiteln und der Ärzteschaft? Dies ist im Hinblick auf die Sicherheit und Qualität der Behandlung sehr relevant.
9. Wie wird garantiert, dass der Pflegebereich sich nicht zu sehr von den Patienten entfernt?

Interpellation: Zahlungen von Leistungen aus der ALV ins Ausland

Wie die SRF-Sendung 10vor10 am 19. Mai 2016 aufdeckte, wurden von der Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) allein 2015 an 27 000 Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, Arbeitslosengelder in der Höhe von fast 200 Millionen Franken bezahlt. Damit liegen die tatsächlich aufgewendeten Mittel etwa 100 Millionen Franken über den erwarteten Ausgaben.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Was ist der Grund, dass die tatsächlichen Kosten die Schätzungen um das Doppelte übertreffen?
2. In welche Länder werden welche Leistungen aus der ALV bezahlt?
3. Werden die Leistungen an die Kaufkraft in diesen Ländern angepasst? Falls nein, ist geplant, dies in Zukunft zu tun?
4. Wie haben sich diese Leistungen in den letzten 10 Jahren entwickelt, bezogen auf jene 10 Länder, die am meisten Arbeitslosengelder aus der Schweiz beziehen?
5. Wie lange waren im Ausland wohnhafte Personen, die ALV aus der Schweiz beziehen, im Durchschnitt in der Schweiz arbeitstätig? Gibt es diesbezüglich Statistiken oder ist geplant, diese Daten in Zukunft zu erheben?
6. Gedenkt er Massnahmen zu ergreifen, um die Kosten in diesem Bereich einzudämmen? Falls ja, welche?
7. Sieht er hier allenfalls einen Anwendungsfall von Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens, wonach bei schwerwiegenden sozialen Problemen Abhilfemassnahmen getroffen werden können?
8. Gibt es Kontrollinstrumente, mit denen die Arbeitslosigkeit der Bezüger von Schweizer Arbeitslosengeldern im Ausland überprüft wird und falls ja, wie und wo werden diese Instrumente bereits eingesetzt?
9. Gibt es Bestrebungen, solche Kontrollen auch auf weitere Länder auszudehnen und falls ja, mit welchen zusätzlichen Kosten wäre da zu rechnen?
10. Werden analog auch Leistungen aus dem Ausland an in der Schweiz wohnhafte, arbeitslose Personen ausbezahlt und wenn ja, in welchem Umfang?
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Vorstoss: Ausnahmen für wissenschaftliche Forschung im Betäubungsmittelgesetz konkretisieren

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 8 Absatz 5 BetmG soll dahingehend konkretisiert und eingeschränkt werden, dass der Begriff „wissenschaftliche Forschung“ klarer und enger gefasst wird. Es sollen diesbezüglich beispielsweise nur noch Ausnahmebewilligungen für naturwissenschaftliche oder klinisch-medizinische Forschungsprojekte unter restriktiveren Bedingungen als heute möglich sein. Insbesondere dürfen keine Bewilligungen für sozialwissenschaftliche und ökonomische Projekte, sowie nicht-klinische Humanforschung erteilt werden.
Ausserdem sollen wissenschaftliche Studien in Verbindung mit politischen Initiativen oder als Zusatzprojekt oder Begleitung zur Realisierung von politischen Projekten ausgeschlossen werden. Die Forschungsprojekte sollen ausschliesslich der wissenschaftlichen Forschung dienen und keinen Bezug zu politischen Vorhaben aufweisen.

Begründung

Gemäss Artikel 8 Absatz 5 BetmG kann das BAG bei verbotenen Betäubungsmitteln im Ausnahmefall eine Bewilligung für den Anbau, die Einfuhr, die Herstellung oder das Inverkehrbringen für wissenschaftliche Forschung, die Arzneimittelentwicklung oder die beschränkte medizinische Anwendung erteilen.
Die offene Formulierung im Bereich der „wissenschaftlichen Forschung“, im Gegensatz zu den klarer umschriebenen anderen beiden Ausnahmefällen, führt in der Praxis dazu, dass politische Vorhaben diese Offenheit ausnützen wollen und sich wissenschaftlich begleiten lassen, um ihre Projekte legal durchführen zu können. Es darf jedoch nicht sein, dass die Ausnahme für wissenschaftliche Forschung dazu führt, dass an sich politische Pilotprojekte und Initiativen mit Forschung verbunden werden, damit sie legitim werden.
Dies widerspricht dem Grundgedanken dieser Ausnahmeregelungen. Die anderen beiden Ausnahmefälle weisen einen explizit engen, direkten und unmittelbaren medizinisch-pharmazeutischen Bezug auf und geben vor, wie der Begriff „wissenschaftliche Forschung“ konkretisiert werden könnte. Es könnte unter anderem eine ähnlich begrenzte Handhabe wie bei den Ausnahmebewilligungen für die beschränkte medizinische Anwendung eingeführt werden. Dort war gemäss Kommissionsbericht 05.470 parlamentarische Initiative „Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes“ (Seite 8608/9) die Idee, dass die Anwendungen vor allem Multiple Sklerose-, Krebs- und Aidspatienten und -patientinnen zugutekommen sollten. Bestehende alternative Therapiemöglichkeiten sollen ausgeschöpft, nicht vorhanden oder nicht gleichwertig sein und andere Substanzen sollen mit dem anvisierten Therapieziel erfolglos eingesetzt worden sein. In gleichem Masse soll auch die wissenschaftliche Forschung jeweils aufzeigen müssen, inwiefern alternative Forschungsmethoden ausgeschöpft, nicht vorhanden oder nicht gleichwertig waren oder bereits international entsprechende Studien vorhanden sind. Schliesslich geht es um verbotene und nicht registrierte Substanzen, welche als schädlich gelten. Das Ungleichgewicht zwischen den drei Ausnahmefällen darf nicht dazu führen, dass auf die offen formulierte „wissenschaftliche Forschung“ ausgewichen wird, weil beispielsweise die beschränkte medizinische Anwendung sehr restriktiv verstanden wird. So sprechen heute gewisse Pilotprojekte von Studien mit einem therapeutischen Setting. Diese Regelungslücke ist zu schliessen.
Details zum Vorstoss

Parlamentarische Initiative: KVG. Wiederherstellung des Tariffriedens

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist so zu ändern, dass künftig weder Tarifverträge noch Tarifstrukturen und Preise durch Kantonsregierungen respektive den Bundesrat genehmigt oder festgesetzt werden müssen. Tarifverträge und Tarifstrukturen sollen ausschliesslich von den Tarifpartnern vereinbart werden oder, bei Unstimmigkeiten, durch von ihnen eingesetzte Schiedsgerichte mit einer Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht festgelegt werden.
Weitere Informationen

Vorstoss: Fachkräftemangel an der Wurzel anpacken und die Berufsbildung stärken

Bald gehen die letzten fachlich fundiert ausgebildeten Werklehrer und Textillehrerinnen in Pension. An den heutigen PH`s wird nur noch in einer Schnellbleiche „Gestalten“ vermittelt. Ein eigentlicher Fachunterricht fehlt. Die für künftige Lehrlinge fundamentalen Fächer wie Werken und Arbeiten mit Holz, Metall oder anderen Materialien werden kaum mehr richtig vermittelt. Die Sensibilisierung für die in der Wirtschaft dringend benötigten Fachkräfte fehlt damit in der Volksschule. Es wird eine Chance verpasst, intellektuell schwächere Jugendliche, welche ihre Stärken im handwerklichen und technischen Bereich haben, für eine handwerkliche Lehre zu motivieren. Auch als Folge davon können tausende von Lehrstellen in handwerklichen und technischen Berufen nicht mehr besetzt werden. Die Lehrerbildung braucht dringend eine Neuausrichtung in diesen Fächern – auch um dem Fachkräftemangel an den Wurzeln anzupacken! Der Bundesrat wird gebeten in diesem Zusammenhang folgende Fragen in Bezug auf die Volksschule und Berufsbildung zu beantworten:

  1. In welchen Bereichen ist der Bund mit Regelungen, Koordination und Finanzierung bei der Lehrerausbildung und Pädagogischen Hochschulen involviert?
  2. Ist der Bundesrat damit einverstanden, dass die Freude am Werken früh geweckt werden soll, ein wichtiger Ausgleich zu den rein kognitiven Fächern bildet und damit für die Berufsbildung und insbesondere die technischen, handwerklichen und praktischen Berufe von grösster Wichtigkeit ist?
  3. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf in der Werklehrerausbildung, vor allem wenn er sich mit dem Fachkräftemangel auseinandersetzt?
  4. Wie sind die Möglichkeiten des Bundesrates einer möglichen Einflussnahme?
  5. Jährlich werden auf Bundes-, Kantons- u. Gemeindeebene tausende von Franken in teure Präventions- und Gesundheitsprogramme investiert. Andererseits wurde die Fachausbildung für Koch- und Hauswirtschaftslehrerinnen abgeschafft. Die Lektionen im Schulfach Kochen, Ernährung und Hauswirtschaft wurden gekürzt. Mit dem LP21 wird das praktische Fach durch die Umwandlung dieses Schulfachs in den Fachbereich „Wirtschaft, Arbeit, Hauswirtschaft“ vertheoretisiert. Ist der Bundesrat damit einverstanden, dass die Kantone mit der stetigen Abwertung der Ausbildung in Kochen und Ernährung eine grosse Chance zu Gunsten der Gesundheitsprävention verpassen?

http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20154037