Vorstoss: Einseitige Jugendbeiträge beheben

Der Bundesrat wird aufgefordert die Beurteilungsgrundlagen, insbesondere jene welche als qualitative Faktoren betitelt werden, betreffend Artikel 7 Absatz 2 KJFG anzupassen, und zwar mit folgenden Zielsetzungen:
1. Politische Kriterien wie Frauenquoten, Integrationsleistungen, sogenannte Professionalisierungskriterien sollen aus diesem Fragenkatalog gestrichen werden.
2. Nicht messbare und unnötige Bürokratie (Papier- und Konzeptaufwand) steigernde Kriterien sind zu entfernen.
3. Es braucht stattdessen nur einfache, unbürokratische und unpolitische Kriterien, wie etwa die Anzahl Mitglieder, Sprachenvertretung, die kantonsübergreifende-nationale Bedeutung.
4. Übergeordnete politische oder gesellschaftliche Ziele, wie etwa Umweltschutz, EU-Beitritt, Arbeitnehmerschutz, interkulturelle Verständigung oder auch christlich-missionarische Ziele sollen entweder für alle zum Ausschluss führen oder für niemanden.
Begründung
Jugendorganisationen und Jungparteien werden vom Bund unterstützt. Eine Analyse der Beiträge zeigt aber, dass inzwischen auf stossende Weise Geld vor allem für linke Anliegen ausgegeben wird. Es scheint, je linker die Ausrichtung desto mehr Beiträge, insbesondere bei den Jungparteien, wo anhand der Mitgliederstärke aufgezeigt werden kann, dass linke Jungparteien vergleichsweise wesentlich mehr Geld bekommen als bürgerliche Jungparteien. Man stelle sich vor, die Fraktionsbeiträge im Bundesparlament würden plötzlich gemäss diesen politischen Kriterien ausgeschüttet.
Darüber hinaus fällt auf, dass insbesondere EU-Befürworter wie YES und foraus und andere Jugendorganisationen mit grossmehrheitlich linker Ausrichtung profitieren.
Letztes Jahr wurden noch Beiträge für christlich geprägte Jungendorganisationen gestrichen, da sie gemäss Verwaltung weniger auf die Jugendförderung ausgerichtet seien, dafür umso mehr auf ein übergeordnetes Ziel. Es wird hier definitiv mit verschiedenen Ellen gemessen.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20153866

Fragestunde im Parlament: Terrorgefahr durch Migrationsströme und Grenzschutz

Terrorgefahr durch Migrationsströme

Frage Verena Herzog:
Aus mehreren Quellen wird berichtet, dass der „Islamische Staat“ 4000 Terroristen mit den Flüchtlingsströmen nach Europa schleust.
Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Sicherheit der Schweiz angesichts dieser Bedrohung gewährleisten zu können?
Antwort Bundesrat: 
Die Sicherheitsorgane von Bund und Kantonen nehmen eine allfällige Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz durch einzelne Täter oder Gruppierungen sehr ernst. Es liegt in der Kompetenz des EJPD, Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, vom Staatssekretariat für Migration dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu übermitteln, sofern sich aufgrund ihrer Personalien oder aus ihren Dossiers Hinweise ergeben, dass sie ein Risiko für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten.
Der NDB überprüft die Daten durch eine Abfrage in den NDB-Datenbanken und anderen Datenbanken des Bundes. Wenn sicherheitsrelevante Aspekte festgestellt werden, unternimmt der NDB weitere Recherchen, allenfalls auch im Ausland. Im Rahmen der Task-Force Tetra – in der auch die Kantone vertreten sind – prüft der Bund in diesem Bereich ausserdem weitere Massnahmen.
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Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung der Grenzsicherung

Frage Verena Herzog:
Nach Informationen des Grenzwachtkorps können die Schweizer Grenzen nicht mehr voll gesichert werden angesichts der zurzeit stattfindenden Völkerwanderung. Da die Schengen-/Dublin-Abkommen erwiesenermassen nicht mehr vollzogen werden, müssen konsequenterweise die Schweizer Landesgrenzen wieder systematisch kontrolliert werden, um der illegalen Migration entgegenzuwirken.
Unter welchen Umständen gedenkt der Bundesrat die Armee als Unterstützung des Grenzwachtkorps einzusetzen?
Antwort Bundesrat:
Eine volle Sicherung der Landesgrenzen wäre praktisch unmöglich, ebenso wie die Kontrolle aller Fahrzeuge und Insassen auf den in die Schweiz hineinführenden Strassen.
Eine solche Kontrolle fand in den vergangenen Jahrzehnten auch nie statt. Auch ein Einsatz von Armeekräften würde kaum genügen, illegale Grenzübertritte zu verhindern.
Wenn das Grenzwachtkorps seine Aufgabe in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht nicht bewältigen kann, wäre es möglich, Armeeangehörige im Assistenzdienst einzusetzen.
Es besteht im Übrigen seit Jahren eine Vereinbarung zwischen der Armee und dem Grenzwachtkorps, gemäss dem die Armee bei Bedarf Aufklärungsdrohnen und Helikopter mit Wärmesensoren für das Grenzwachtkorps einsetzt. Der ständige Einsatz von Armeeangehörigen zur Unterstützung des Grenzwachtkorps, die sogenannte Operation Lithos, wurde Ende 2012 beendet.
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Motion: KESB. Zum Wohle der Betroffenen

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 360bis 456 Zivilgesetzbuch (ZGB) so zu revidieren, das die von den Betroffenen bezeichneten Personen und die Gemeinden mit allen Rechten und Pflichten als Verfahrensbeteiligte beigeladen werden. Insbesondere soll das Anhörungs-, Mitsprache- und Beschwerderecht der Gemeinden gesetzlich verankert und erweitert werden.
Begründung
Der Bundesgesetzgeber hat in Artikel 450 ZGB festgelegt, wer gegen einen Entscheid der KESB Beschwerde erheben kann. Weder Behörden noch Gemeinden wird darin ein Beschwerderecht eingeräumt. Das hat in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen geführt.

  1. Wie kann die KESB bei den Entscheidungsfindungen unterstützt werden?
  2. Wie können die „Zahler“ dieser zum Teil immensen Kostenfolgen eingebunden werden? Der Einbezug der Gemeinden ist die Antwort zu all diesen Fragen.

Entscheidungsfindungen können mit dem Wissen „vor Ort“ enorm verbessert werden. Der Verwaltungsaufwand wird nicht grösser, da mit dem Einbezug der Gemeinde viele Abklärungen „vor Ort“ delegiert werden können. Zeit- und Kostenreduktionen in allen Bereichen, besonders dann in den Massnahmen, werden die Folge sein.
Ein Anhörungsrecht (und damit auch ein Akteneinsichtsrecht) der Gemeinden vor dem Entscheid ist nicht in jedem Einzelfall nötig, aber dort, wo die Gemeinde in ihren Interessen, insbesondere finanzieller Art, wesentlich berührt werden könnte. Ein gewisser Einbezug findet bereits heute statt, es sollte also kein Problem sein, das auch gesetzlich zu verankern. Ein Beschwerderecht der Gemeinden gegen Entscheide führt dazu, dass nur wirklich notwendige Massnahmen getroffen werden, es entlastet also auch die KESB. Ein Mitspracherecht bei der konkreten Ausgestaltung (z.B. Art der Unterbringung) von finanziell belastenden Massnahmen, ist ebenfalls nötig, aus denselben Gründen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, was passiert, wenn eine Behörde ohne Korrektiv entscheidet. Es geht daher nicht nur um die Finanzen, sondern nicht zuletzt um die zu schützenden Personen. Für die Betroffenen werden die Entscheide mit dem Einbezug der Gemeinde nachvollziehbarer, annehmbarer und im Einzelfall hoffentlich besser sein.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20153348

Motion: Die Drogenhanf-Messe Cannatrade muss verboten werden

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt die Drogenhanf-Messe „Cannatrade“, die explizit den Verkauf von Energieschleudern für den lndoor-Drogenhanf-Anbau und von Gerätschaften für den Anbau von illegalem Drogenhanf vorsieht, zu verbieten.
Begründung
Obschon der Anbau von Drogenhanf in lndoor-Anlagen verboten ist, wird jährlich in der Schweiz eine internationale Messe durchgeführt, an welcher Gerätschaften und Anlagen für diese illegalen Pflanzungen angeboten und Drogenschmuggelutensilien verkauft werden.
Dies ist ein Widerspruch, der unseren Rechtsstaat in Frage stellt, und der deshalb behoben werden muss. Neben den späteren, illegalen Handlungen, die mit dem Kauf und der Inbetriebnahme einer lndoor-Anlage verbunden sind, sind diese Tag und Nacht belichteten und erwärmten Anlagen inakzeptable Energieschleudern. Auch ist eine solche Drogenhanf-Messe ein falsches Signal an unsere Jugend und erschwert somit die Präventionsarbeit.
Ein Blick in die Gesetzgebung betreffend dem Brennen von Spirituosen zeigt sogar beim legalen Alkohol, dass Brennöfen einer Bewilligung bedürfen.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20153346

Anfrage: Psychopharmakamissbrauch in Alters- und Pflegeheimen

Eingereichter Text
Aus gut informierten Quellen sind mir Fälle von älteren Menschen bekannt geworden, welche in Alters- oder Pflegeheimen ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung mit Psychopharmaka oder/und mit Morphinpflastern oder Morphintropfen behandelt wurden. Dabei handelt es sich nicht etwa um Menschen mit unerträglichen Schmerzen, sondern mit leichten Altersbeschwerden.
Fragen:

  1. Sind solche Behandlungsmethoden in Alters- und Pflegeheimen dem Bundesrat bekannt?
  2. Welche Massnahmen kann er unternehmen, um solche Missbräuche zu unterbinden?
  3. Hat er Kenntnis von den jährlichen Abgabe-Mengen von 2000 bis 2015 von Morphinpflastern/ Morphintropfen/Psychopharmaka in Alters- und Pflegeheimen?
  4. Braucht es für diese Medikamente Bewilligungen vom BAG?
  5. Hat er Kenntnis von den Kosten, die solche Behandlungen mit sich bringen?
  6. Im März 2014 (2.3.14) wurde von der FMH und SGPP (Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie) die neue Vorgehensweise zur „Patientenaufklärung und -dokumentation“ veröffentlicht, welche nun schrittweise in Spitälern und bei Ärzten eingeführt wird. Gibt es Möglichkeiten, die neue Vorgehensweise auch auf die Behandlung von Patienten in Pflegeheimen auszuweiten?

http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20151020

Fragestunde: Mängelliste zur Armee. Braucht es eine Generalinspektion?

Eingereichter Text
Bei Amtsantritt liess der Departementschef des VBS eine umfassende Mängelliste zur Armee erstellen. Der Chef Logistikbasis der Armee berichtet 2015, dass 90 Prozent der Mängel behoben und 10 Prozent in Bearbeitung seien.
Der Chef Logistikbasis der Armee und sein Team haben demnach gute Arbeit geleistet. Weshalb also weigert sich der Bundesrat trotzdem und hartnäckig, die Armee einer Generalinspektion durch unabhängige Kräfte zu unterziehen?
Maurer Ueli, Bundesrat: Der Wunsch nach einer sogenannten Generalinspektion der Armee durch Externe wird seit Jahren gestellt. Die ordentliche Geschäftsführung des Bundes sieht solche Inspektionen nicht vor; es gibt dafür keine rechtliche Grundlage. Mit den Geschäftsprüfungskommissionen, der Geschäftsprüfungsdelegation, den Finanzkommissionen, der Finanzdelegation, der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle und der Eidgenössischen Finanzkontrolle bestehen bereits verschiedene Aufsichtsorgane. Zudem steht unsere Milizarmee, die aus Bürgerinnen und Bürgern in Uniform zusammengesetzt ist, unter einer ständigen demokratischen Kontrolle.
In Anbetracht der hohen Transparenz besteht kein Anlass, ein Präjudiz zu schaffen und für die Armee von den Regeln abzuweichen, welche für alle Bereiche des Bundes gelte.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155176

Fragestunde: Aufnahme von 3000 Syrern. Folgekosten

Eingereichter Text
Mit welchen Folgekosten rechnet der Bundesrat insgesamt für Bund, Kantone und Gemeinden in den nächsten zehn Jahren als Folge der Aufnahme von 3000 Syrern?
Antwort des Bundesrates vom 16.03.2015
Der Bund rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 42 Millionen Franken. Darin enthalten sind die einmaligen Aufwände für die Abgeltung der Einreisekosten, für die Ausrichtung der Integrations- und Verwaltungskostenpauschalen sowie für die wiederkehrende Ausrichtung der Globalpauschalen für die Sozialhilfekosten an die Kantone.
Der Bund vergütet den Kantonen – wie in anderen Fällen auch – die Globalpauschale für Flüchtlinge während fünf Jahren und für längstens sieben Jahre. Für Flüchtlinge einer Flüchtlingsgruppe (Resettlement), die bei ihrer Einreise bereits betagt, behindert oder krank sind und dauernde Unterstützung brauchen, übernimmt der Bund auch nach fünf Jahren die Sozialhilfekosten. Diese Kosten sind heute nicht abschätzbar. Gleiches gilt für die Kosten, welche den Kantonen und Gemeinden allenfalls auch nach Ablauf der fünf- bzw. siebenjährigen Kostenerstattungspflicht des Bundes entstehen.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155177

Parlamentarische Initiative: KVG. Wiederherstellung des Tariffriedens

Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist so zu ändern, dass künftig weder Tarifverträge noch Tarifstrukturen und Preise durch Kantonsregierungen respektive den Bundesrat genehmigt oder festgesetzt werden müssen. Tarifverträge und Tarifstrukturen sollen ausschliesslich von den Tarifpartnern vereinbart werden oder, bei Unstimmigkeiten, durch von ihnen eingesetzte Schiedsgerichte mit einer Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht festgelegt werden.
Begründung
Die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern enden in den vergangenen Jahren häufig in rechtlichen Auseinandersetzungen, die von Kantonsregierungen oder vom Bundesrat entschieden werden müssen. Bei diesen zeitraubenden Verfahren mangelt es bisweilen am Fachwissen zur Beurteilung der zum Teil komplexen Tariffragen, was die Verfahren in die Länge zieht. Ausserdem kommt es mangels Vertrauen in die Fachkompetenz der Kantonsregierungen häufiger zu langwierigen Weiterzügen an das Bundesverwaltungs- respektive Bundesgericht.
So sind heute im Bereich der Fallpauschalen Rechtsstreitigkeiten bis ins Jahr 2012 zurück hängig, was zu Unsicherheit und zur Destabilisierung des ganzen Systems führt, weil ein direkter Zusammenhang zu Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien besteht. Insofern drängt sich eine Reform auf: Eine Stärkung des Vertragsprimats im KVG wäre die staatspolitisch sauberste Lösung (vgl. auch die Motion 13.4215).
Ausserdem haben die Kantone zur Festsetzung der Taxpunktwerte im ambulanten Bereich eine unterschiedliche Praxis, was eine Gesamtbetrachtung auf nationaler Ebene verunmöglicht.
Das in Artikel 353ff. der Bundeszivilprozessordnung geregelte Instrument der Schiedsgerichtsbarkeit hat sich in der Schweiz seit Jahrzehnten bewährt, weil kompetente und spezialisierte Schiedsrichter rasch entscheiden und Rechtssicherheit schaffen. Diese hohe Fachkompetenz führt zu einer geringen Zahl an Weiterzügen vor bundesgerichtliche Instanzen und verkürzt den Zeitaufwand deutlich.
Ein gut funktionierendes, fachlich, schnell und transparent arbeitendes Schiedsgericht würde nicht nur viel schneller Rechtssicherheit in Tariffragen und Stabilität im System bringen, sondern auch zu einer Verbesserung des Verhältnisses unter den Tarifpartnern führen. Die Tarifpartner sollen die Schiedsgerichte selbst einsetzen. Die Kantone sollen, aufgrund ihrer bereits bestehenden Rollenkonflikte im kantonalen Gesundheitswesen, diese Rolle nicht einnehmen können.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20150406

Fragestunde: Kosten und Personalaufwand der Entwicklung des "Monitoring-Instruments zum Zusammenleben in der Schweiz"

Eingereichter Text
Der Bundesrat hat in den letzten acht Jahren an der Erarbeitung eines „Monitoring-Instruments zur langfristigen und systematischen Erhebung von rassistischen und diskriminierenden Tendenzen“ gearbeitet.

  • Wie viel hat dieses Projekt bis jetzt insgesamt gekostet?
  • Wie viel wird das Projekt in Zukunft kosten?
  • Wie viele und welche bundesinterne und externe Personen und Institutionen haben wie viele Stunden daran gearbeitet?

Antwort des Bundesrates vom 16.03.2015
Aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens wurde im Jahr 2008 das Forschungsinstitut GFS Bern mit der Durchführung des Projektes betraut. Die Kosten betrugen gesamthaft 760 000 Franken.
Inhaltlich wurden die Arbeiten von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Rahmen ihrer bestehenden Ressourcen betreut. Die in einer begleitenden Arbeitsgruppe beteiligten Ämter aus verschiedenen Departementen wurden vorwiegend schriftlich auf dem Laufenden gehalten. Zur Erarbeitung der Grundsatzfragen traf sich die Arbeitsgruppe im ersten Jahr in unterschiedlicher Zusammensetzung viermal zu rund zweistündigen Sitzungen, anschliessend alle zwei Jahre, jeweils im Anschluss an die Durchführung der drei Befragungen. Für die abschliessenden Arbeiten im Jahr 2014 fanden zwei Sitzungen statt.
Im Januar 2014 fand zudem eine halbtägige Arbeitstagung mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft statt, an der einzelne Mitglieder der Arbeitsgruppe teilnahmen.
In Zukunft wird das Monitoring-Instrument im Rahmen des 2010 eingeführten Volkszählungssystems durchgeführt werden. Verwendet wird die bereits eingeführte Omnibuserhebung. Es entstehen beim Bundesamt für Statistik zusätzliche Kosten von jährlich 10 000 Franken. Diese werden im Rahmen der bestehenden Kredite getragen. Der zusätzlich benötigte personelle Aufwand des Generalsekretariates des EDI und des Bundesamtes für Statistik wird intern kompensiert.
http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155127