Medienkonferenz: „Ja zu demokratischen Einbürgerungen“

Medienkonferenz, Dienstag, 20.Mai 2008, 11.00Uhr Rest. Eisenbahn, Weinfelden

Pressetext von Verena Herzog, Kantonsrätin SVP, Geschäfts- und Hausfrau, Frauenfeld

Gemeinden entscheiden autonom, welches Gremium das Gemeindebürgerrecht erteilen darf. 

Begründung

1. Gemeindeautonomie respektieren

Je nach Grösse, Professionalisierung und Eigenheiten einer Gemeinde kommen der Gemeinderat, das Gemeindeparlament, eine spezielle Einbürgerungsbehörde, die Gemeindeversammlung oder ein Urnenentscheid in Frage. Der Entscheid, welches Organ das Bürgerrecht erteilt, soll zweckmässig den Verhältnissen vor Ort angepasst und abschliessend autonom vom Souverän festgelegt werden können. 

2. Gemeindebürger kennen die Verhältnisse und den Charakter des Einbürgerungskandidaten.

In der Schweiz bestimmen Bund und Kantone die Voraussetzung zur Erteilung des Bürgerrechts. Für den Erhalt des Schweizer Passes ist jedoch das Gemeindebürger-recht ein erster entscheidender Schritt.

Je tiefer die Entscheidungsebene, desto genauere Kriterien, desto differenziertere persönliche Kenntnisse über die Gesuch stellende Person oder die Gesuch stellende Familie sind erforderlich.

Zweifellos gibt es Einbürgerungskommissionen, Parlamente,  Exekutivbehörden,die sehr sorgfältig abklären, ihre Aufgabe einwandfrei erledigen und das so aus-reichen würde.

Die vielen Beispiele aber, die zeigen dass:

         Eingebürgerte unsere Sprache, das wichtigste Mittel und wichtigste Voraussetzung für eine gute Integration, nicht beherrschen

         es Eingebürgerte mit Einträgen in Strafregistern gibt und

         Eingebürgerte, die Sozialhilfe beziehen

sind klare Hinweisedass immer wieder Ämter, Kommissionen oder Beamten nicht einwandfrei recherchieren, überfordert sind oder es für diese schlicht nicht möglich ist, auch Zeit mässig, sich wirklich umfassend über die Gesuchsteller zu informieren.

Da hilft die Nachbarschaftskontrolle, der jahrelange Einblick in den Familienalltag von Einbürgerungswilligen, der im Rahmen von einem demokratischen Verfahren, im Rahmen eines politischen Aktes voll zum tragen kommt, wesentlich mehr. – Die Einwohner der Wohngemeinde, der Mann auf der Strasse kennt den entsprechenden Einbürgerungswilligen besser als ein Gericht, das nachträglich eingeschaltet wird. Es darf nicht sein, dass sich ein Gericht übern den Volkswillen stellt und so den politischen Akt, der uns das Stimm- und Wahlrecht vermittelt, zu einem reinen  Verwaltungsakt verkommen lässt.

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