Parlamentarische Initiative Elternzeit

Votum gehalten am 13. März 2017 im Nationalrat
Die parlamentarische Initiative 15.458, „Elternzeit. Eine umfassende, ganzheitliche Lösung als Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub“, wurde am 24. Juni 2016 von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vorberaten.
Die parlamentarische Initiative fordert, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen ausgearbeitet werden sollen, welche ergänzend zum geburtsbezogenen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub einen zusätzlichen maximal 14-wöchigen Elternurlaub vorsehen. Gesamthaft würde sich also eine Elternzeit von maximal 28 Wochen ergeben, d. h. von rund 7 Monaten. Des Weiteren soll mit der parlamentarischen Initiative festgelegt werden, zu welchen Teilen der Urlaub vom Vater bezogen werden kann beziehungsweise muss und unter welchen Bedingungen der Elternurlaub erfolgen kann.
Nachdem der Nationalrat vor knapp einem Jahr die parlamentarische Initiative Candinas (14.415) für einen nur zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub abgelehnt hatte, war in der nationalrätlichen Kommission auch ein total 28-wöchiger Urlaub beziehungsweise ein Elternurlaub, der nach der Geburt eines Kindes 14 Wochen dauern soll, chancenlos. Es wurde argumentiert, dass ein solcher Vorstoss zurzeit ganz einfach quer in der Landschaft liegen würde. Die Mehrheit der Kommission lehnte eine zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub zu gewährende Elternzeit von maximal 14 Wochen denn auch vor allem aus finanziellen Gründen ab. Die Sozialwerke stehen nämlich bereits heute unter einem enormen finanziellen Druck: Die Gesamtausgaben im Bereich der sozialen Wohlfahrt sind zwischen 2010 und 2015 von 18,5 Milliarden Franken auf 22 Milliarden Franken pro Jahr gestiegen, was eine Ausgabenzunahme von rund 20 Prozent ergibt. Einer weiteren Belastung der Sozialausgaben kann nicht zugestimmt werden. Viel eher ist dringend eine Konsolidierung im Bereich der Sozialversicherungen, dem grössten Kostentreiber unseres Staatshaushaltes, erforderlich.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte verschiedene Modelle berechnet und der Kommission unterbreitet. Bei einem Modell mit nur 24 Wochen, mit einer Einkommensersatzrate von 80 Prozent, plafoniert auf 196 Franken pro Tag, wären die Kosten 1,4 bis 1,7 Milliarden Franken pro Jahr. Die Mehrheit unserer Kommission war der Meinung, dass wir uns eine solche Luxusvariante nicht nur nicht zusätzlich leisten können, sondern dass ein solcher Elternurlaub zwar vielleicht schön, aber schlicht nicht gerechtfertigt ist. Denn während der Mutterschaftsurlaub in erster Linie der Erholung nach Schwangerschaft und Geburt dient, ist eine Ausweitung des Urlaubs auf Väter nicht im Sinne der Mutterschaftsversicherung. Sollten allerdings dereinst auch Männer Kinder austragen können, könnten wir wieder darüber diskutieren.
Zudem, da waren wir uns auch einig: Kinder zu bekommen und zu erziehen ist kein Schicksalsschlag, den die Allgemeinheit berappen muss. Es ist ein eigenverantwortlicher Entscheid, der sich – das kann ich als Mutter von drei erwachsenen Kindern sagen – lohnt.
Auch Überlegungen dazu, ob wirklich schon in den ersten Monaten, am Wickeltisch, die Präsenz des Vaters so entscheidend sei und welches Alter für die Kind-Vater-Beziehung am wichtigsten sei, wurden in der Kommission angestellt. Die Tatsache, dass sich Väter heute oft stärker um den Nachwuchs kümmern, als dies vielleicht früher der Fall war, ist sicher erfreulich. Doch für die Mehrheit der Kommission hat dies in Eigenverantwortung, z. B. durch gezielten Ferienbezug, zu erfolgen.
Eine Kommissionsminderheit erhofft sich durch diese parlamentarische Initiative eine Stärkung der modernen Familie. Nach ihrer Einschätzung könnte mit dem Elternurlaub jungen Eltern geholfen werden, sodass sich beide in Beruf und Familie engagieren können. Allerdings wurde auch konstatiert, dass langjährige Erfahrungen, z. B. in Schweden, keine eindeutigen Verbesserungen, weder für das Kindeswohl noch für den Wiedereinstieg der Mütter in den Arbeitsprozess, zeigten. Im Gegenteil, der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess wurde sogar erschwert.
Nebst den finanzpolitischen Argumenten wurde auch auf die versicherungstechnischen Schwierigkeiten hingewiesen. Im Gegensatz zu einer Mutterschaft, bei welcher der Gesetzgeber den stillenden Müttern ein mindestens achtwöchiges Arbeitsverbot auferlegt, können die Väter ungehindert ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das heisst, es gibt keinen durch den Gesetzgeber hervorgerufenen Erwerbsausfall, den es mittels einer staatlichen Versicherung zu kompensieren gilt.
Zusammengefasst: Die Mehrheit der Kommission sieht keine Rechtfertigung, zu wenig Nutzen und zu hohe Kosten in einem 14-wöchigen Elternurlaub zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub und beantragt – der Entscheid fiel mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, dem Entscheid unserer Kommission zu folgen.

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