Parlamentarische Initiative SGK-N. Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität

Ich spreche zu Block 1 und begründe zuerst meine Minderheit betreffend Darlehen und Ausbildungsbeiträge. Artikel 6 Absatz 1 sieht vor, dass die Kantone den Zugang zum Bildungsgang Pflege HF oder zum Studiengang Pflege FH fördern. Zu diesem Zweck gewähren sie Personen zur Sicherheit des Lebensunterhaltes Ausbildungsbeiträge, damit diese die Ausbildung in Pflege HF und FH absolvieren können. In Artikel 6 Absatz 2 legen die Kantone die Voraussetzungen, den Umfang der Ausbildungsbeiträge sowie das Verfahren für deren Vergabe fest. Sie bestimmen über die einzelnen Voraussetzungen, die eine Anspruchsberechtigung nach Absatz 1 begründen, und sie entscheiden über die Höhe des Beitrages, den sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten. Hier beantrage ich als Ergänzung zu Absatz 2, dass die Kantone die finanzielle Unterstützung auch in Form eines Darlehens gewähren können. Die SVP-Fraktion befürwortet grundsätzlich nicht nur Stipendien, sondern auch zinslose Darlehen für Studiengänge. Wir sind der Überzeugung, dass keinen dafür fähigen und leistungswilligen Studentinnen oder Studenten ein Studium nur aus finanziellen Gründen verwehrt sein darf. Doch bei höheren respektive Berufs- und Studienabschlüssen darf erwartet werden, dass die Studiengebühren später wieder zurückerstattet werden. Die Bedingungen dazu sind immer sehr grosszügig. Aber der Staat soll nicht unnötig belastet werden. Zudem ist der Absolvent oder die Absolventin mit einem Darlehen umso interessierter, seinen Studiengang nicht nur zu beginnen, sondern auch mit Stolz und Genugtuung abzuschliessen. Vergleicht man sie zum Beispiel mit Meisterprüfungen bei Handwerksberufen, so sind diese Kosten wesentlich höher und müssen mehrheitlich selber getragen werden.
Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass nach den Ausführungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung gestützt auf das Ausbildungsbeitragsgesetz der Bund die Kantone schon heute bei ihren Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen im Tertiärbereich unterstützt und auch jeder Kanton – das wissen Sie – ein Stipendiengesetz hat.
Ich zitiere aus der Stellungnahme der Finanzveraltung vom 24. April 2019: „Auszubildende in der Pflege HF und FH können bereits heute zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beim Kanton unterstützt durch den Bund Beiträge beantragen. Der neue Fördertatbestand würde eine Art Parallelstruktur zum bereits bestehenden Stipendiensystem schaffen. Auf Bundesebene würden damit Stipendien an Pflegefachpersonen über zwei unterschiedlich ausgestaltete gesetzliche Grundlagen ausgerichtet. Dadurch würde die Komplexität im Vollzug erhöht, die Aufgabensteuerung erschwert und es käme zu Ungleichbehandlungen im Vergleich zu Auszubildenden in anderen Berufen.“ Ich denke, da ist auch der Ständerat nochmals gefordert, dieser Tatsache bei seiner Beratung des Geschäfts auf den Grund zu gehen. Da uns aber nun der Gesetzesentwurf im Nationalrat vorliegt, bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, bei Artikel 6 Absatz 2 die Minderheit III (Herzog Verena) zu unterstützen.
Nun komme ich zum Fraktionsvotum zu Block 1: Bei Artikel 7 Absatz 3 und 3bis bitte ich Sie, den Mehrheiten zu folgen. Es sollen selbstverständlich abgestufte Beiträge vorgesehen werden, und die Abstufung soll nach der zweckmässigen Ausgestaltung der kantonalen Massnahmen erfolgen. Der Bundesrat muss selbstverständlich auch die Möglichkeit haben, beim Bundesanteil für Ausbildungsbeiträge eine Obergrenze festzulegen.
Bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b und entsprechend auch bei den Artikeln 6, 7 und 8 unterstützt die SVP-Fraktion in erster Priorität die Minderheit I (de Courten). Ausbildungsbeiträge sollen nur dann ausgerichtet werden, wenn auch Betreuungs- und Unterhaltspflichten bestehen. In zweiter Priorität folgen wir dem Bundesrat.
Beim Entwurf 2 Artikel 1 Absatz 1 hat für uns erste Priorität die Minderheit II (Nantermod), dann zweite Priorität die Minderheit I (de Courten), dann dritte Priorität die Fassung des Bundesrates.
Bei Artikel 7 im Entwurf 1 zur Ausgabenbremse empfiehlt die SVP-Fraktion nur Zustimmung zur Fassung des Bundesrates, wenn bei Artikel 1 zur Ausgabenbremse eine Minderheit oder der Bundesrat obsiegt hat.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, dementsprechend abzustimmen.

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