Parlamentarische Initiative SGK-S. Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder und Administrativversorgter

An ihrer Sitzung vom 15. November ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit auf den Erlassentwurf zur Umsetzung einer Kommissionsinitiative des Ständerates zur Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder eingetreten und hat – ich nehme es gleich vorweg – dem Erlass einstimmig zugestimmt.
Vielleicht eine kurze Rückblende: Am 1. April 2017 trat das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in Kraft. Es sieht die Wiedergutmachung, einen Solidaritätsbeitrag von bis zu 25 000 Franken pro Opfer, vor. Der Solidaritätsbeitrag wird bei einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen zwar nicht als Einnahme angerechnet, jedoch erhöht sich durch den Solidaritätsbeitrag das Vermögen, das bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen eine Rolle spielen kann. Die Erträge auf diesem zusätzlichen Vermögen werden als Einkommen berücksichtigt. Dadurch ist es vorgekommen, dass wegen des Solidaritätsbeitrags die Ergänzungsleistungen gekürzt werden mussten. Aus diesem Grund hat die ständerätliche Kommission eine parlamentarische Initiative eingereicht, eben die Initiative „Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder und Administrativversorgter“.
Wie viele Leute sind betroffen? Von den rund 9000 Personen, die ein Gesuch um Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrags gestellt haben, beziehen nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 830 Personen Ergänzungsleistungen. Es ist jedoch nur ein kleiner Teil von ihnen von den Kürzungen betroffen. Man geht gemäss einer Schätzung von etwa 20 Personen aus. Die Nachzahlungen werden somit auf maximal 600 000 Franken geschätzt.
Ich bitte Sie im Namen unserer Kommission zuzustimmen. Es würde mich freuen, wenn wir auch hier in unserem Parlament einstimmig dieser Initiative zustimmen würden.

Zur Chronologie der Debatte

Zum Video der Debatte

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert