Postulat SGK-NR. Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex

Votum gehalten am 13. März 2017 im Nationalrat
Die SGK-NR hat an ihrer Sitzung vom 4. November 2016 einstimmig beschlossen, das vorliegende Kommissionspostulat zum Thema „Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex“ einzureichen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwiefern private und öffentliche Spitex-Organisationen bzw. ihre Kundinnen und Kunden nicht gleichgestellt sind.
Wichtig dabei ist aufzuzeigen, wo es Unterschiede in Bezug auf die Rechte und Pflichten gibt. Ebenso soll der Bericht aufzeigen, wie allfällige Unterschiede eliminiert werden können. Dabei ist der Fokus auf die Finanzierung, die Mehrwertsteuer, die Qualität, Anstellungsbedingungen, die Aus- und Weiterbildungsverpflichtung sowie die Versorgungssicherheit zu legen.
Eine möglichst gleiche Behandlung der öffentlichen und der privaten Spitex in Bezug auf Rechte und Pflichten ist deswegen anzustreben, weil es – wir wissen es alle – in der Zukunft grosse demografische Herausforderungen zu bewältigen gilt, deren Bewältigung alle Player im Bereich der Alterspflege und Betreuung benötigt. Ein Miteinander auch in diesem Markt ist gefordert. So kann z. B. auch die Privat-Spitex ergänzend zur öffentlichen Spitex in verschiedenen Bereichen wertvollen Einsatz und vielleicht Innovationen leisten.
In dieser Absicht hatte im Dezember 2014 alt Nationalrat Rudolf Joder denn auch die gleichlautende parlamentarische Initiative 14.468, „Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex“, eingereicht, die ich übernehmen durfte. Die SGK-NR prüfte an ihrer Sitzung vom 24. Februar 2016 die parlamentarische Initiative Joder vor und gab ihr mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge.
Die Mehrheit der Kommission erachtete es als notwendig, Rechte und Pflichten der privaten und öffentlichen Spitex zu harmonisieren, um den zukünftigen demografischen Herausforderungen in der Pflege und Altershilfe begegnen zu können. Für die Kommission stand dabei das Interesse im Vordergrund, eine gute ambulante Versorgung durch öffentliche, sogenannt gemeinnützige wie auch gewinnorientierte und innovative Spitex-Unternehmen sicherzustellen. Jedoch wurde der parlamentarischen Initiative von der Schwesterkommission im Sommer 2016 keine Folge gegeben, vor allem mit der folgenden Begründung: Bevor allenfalls eine Gleichstellung der öffentlichen und der privaten Spitex angestrebt werden könne, müsse mehr über die Auswirkungen betreffend Mehrwertsteuer, betreffend Beiträge zur Förderung von Altershilfe und auch in Bezug auf die Mengensteuerung bekannt sein. Ähnlich verliefen auch die Diskussionen in der nationalrätlichen SGK beim zweiten Durchlauf im Oktober letzten Jahres. Infolgedessen wurde die parlamentarische Initiative Joder nach der zweiten Beratung mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zurückgezogen.
Im Bewusstsein der grossen demografischen Herausforderungen – nicht nur in der AHV, sondern auch in der Bewerkstelligung und Finanzierung der Gesundheitsversorgung – und überzeugt von der Notwendigkeit und von den Chancen der Zusammenarbeit aller Beteiligten, fordert nun die SGK-NR jedoch mit diesem Postulat einen Bericht, um weitere Fakten zu den verschiedenen Ungleichheiten zwischen öffentlicher und privater Spitex, zu möglichen Angleichungen und deren Auswirkungen zu erfahren.
Der Hauptnachteil der Privat-Spitex ist momentan die Ungleichbehandlung betreffend die Mehrwertsteuer bei den Leistungen der Haushalthilfe und bei den betreuerischen Leistungen. Im Gegensatz zur öffentlichen Spitex sind diese Leistungen bei der privaten Spitex mehrwertsteuerpflichtig. Für den Patienten ist dies allerdings absolut nicht nachvollziehbar. Der Vorteil der Privat-Spitex ist: Sie kann gewinnorientiert arbeiten und hat häufig keinen Versorgungsauftrag. Ein weiterer Unterschied ist jedoch: Öffentliche Spitex-Organisationen werden in vielen Kantonen und Gemeinden grosszügig subventioniert und erhalten eine Defizitgarantie.
Längst wird – auch gegenüber den Steuerzahlern – mehr Transparenz betreffend die Subventionierung und die effektiven Kosten gefordert. Durch subventionierte Preise für hauswirtschaftliche Leistungen entsteht eine Marktverzerrung. So kann z. B. die öffentliche Spitex in der Stadt Zürich bei einem Versorgungsauftrag ein Angebot mit Kosten von 30 Franken pro Stunde machen, da sie mit 60 Franken pro Stunde subventioniert wird. Private Spitex-Organisationen arbeiten kostendeckend, je nach Region mit Kosten zwischen 48 und 56 Franken und nicht wie bei der öffentlichen Spitex mit 90 Franken pro Stunde, und erwirtschaften dabei sogar noch einen kleinen Gewinn.
Grundsätzlich war sich die Kommission jedoch einig, vor allem auch in Anbetracht der grossen demografischen Herausforderungen, dass sowohl öffentliche als auch private Spitex-Organisationen notwendig sind und diese keinesfalls gegeneinander ausgespielt werden dürfen, sondern sich sinnvoll ergänzen sollen. Denn nach einer Studie vom August 2015 von Prof. Dr. Stefan Felder von der Uni Basel wird die Pflegebedürftigkeit bis 2035 aufgrund der demografischen Veränderungen voraussichtlich um 57 Prozent zunehmen. Ebenso werden die Kosten pro Pflegestunde und Pflegetag, die insbesondere im stationären Bereich sehr hoch sind, weiter ansteigen. Die Studie geht im schweizerischen Durchschnitt von einem Wachstum der Pflegekosten um 177 Prozent aus. Das bedeutet in Franken, dass sich die Pflegeausgaben gegenüber 2012 von 10,9 auf 30,2 Milliarden Franken fast verdreifachen.
Der Schweiz droht bis 2035 auch in diesem Bereich eine Kostenexplosion. Eine Versorgungslücke droht im Bereich der ambulanten Pflege, falls die Politik nicht grundsätzlich geändert und der Markt nicht geöffnet wird. Es braucht Anpassungen bei der Finanzierung, beim Marktzugang für Anbieter sowie bei der Wahlfreiheit der Betroffenen. Es braucht aber auch dringend neue, innovative Konzepte für Modelle, die beispielsweise auch genossenschaftlich geführt werden können. Diese werden durch die Marktverzerrungen leider behindert.
In seiner Stellungnahme zu diesem von der SGK-NR eingereichten Postulat weist der Bundesrat auf die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung hin, bei der auch wesentliche Informationen zu allfälligen Unterschieden zwischen gemeinnützigen und erwerbswirtschaftlichen Spitex-Organisationen bereitgestellt werden sollen. Die Ergebnisse sollen aufzeigen, ob Anpassungen erforderlich sind. Der Schlussbericht wird auf Herbst dieses Jahres erwartet.
Wesentliche Unterschiede jedoch, die nach der Beantwortung des Bundesrates bei der Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung nach wie vor ausgeblendet werden, sind die Mehrwertsteuerbefreiung bei der öffentlichen Spitex für hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung, für welche bei der privaten Spitex Mehrwertsteuern entrichtet werden müssen, sowie die Beiträge zur Förderung der Altershilfe.
In Anbetracht der riesigen demografischen Herausforderungen, bei denen wir gefordert sind, Leistungen und Kosten im Griff zu behalten, bitte ich Sie im Namen der Kommission, dieses Postulat anzunehmen, damit in einem Bericht aufgezeigt werden kann, wie allfällige Unterschiede zwischen der öffentlichen und der privaten Spitex sinnvoll angegangen werden können. Es darf nicht sein, dass die Besserstellung der öffentlichen Spitex und damit einhergehende Monopolisierungstendenzen den Markt verzerren und damit auch kreative und innovative Lösungen erschweren.
Im Namen der SGK-NR danke ich Ihnen für die Annahme des Postulates.

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