ThurgauerZeitung: Unbelehrbare Stalker sollen in Haft

Beitrag: http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kanton/unbelehrbare-sollen-in-haft;art123841,5203087
Nationalrätin Verena Herzog will gegen renitente Stalker härter vorgehen. Bussen greifen nicht, wenn jemand kein Geld hat. Die Opfer müssten besser geschützt werden.
Eine Thurgauerin geht durch die Hölle. Seit sie die Beziehung mit einem zehn Jahre jüngeren Kurden abgebrochen hat, verfolgt der Mann sie regelrecht. Er randaliert vor ihrem Haus, taucht an ihrem Arbeitsplatz auf, terrorisiert sie mit Telefonanrufen und bedroht ihre Familie. Nur mit Perücke und bis zur Unkenntlichkeit verkleidet wagt sie sich aus dem Haus. Das Gericht hat ein Kontakt-, Annäherungs- und Rayonverbot ausgesprochen. Hält sich der Mann nicht daran, muss er eine Busse zahlen. Er aber macht einfach weiter.
Tragische Fälle wie dieser beschäftigen die Frauenfelder SVP-Nationalrätin Verena Herzog. «Solcher Psychoterror kann schwerste seelische Leiden hervorrufen, soziale Isolation zur Folge haben und eine normale Lebensführung verunmöglichen», sagt sie. Noch gravierender sei es, wenn Kinder darunter leiden. Deshalb hat sie eine Motion eingereicht. Ziel ist, die Opfer besser und vor allem möglichst schnell schützen zu können. Verena Herzog schlägt vor, die Ordnungshaft als neues Vollstreckungsmittel in das Gesetz aufzunehmen.
Wer kein Geld hat, der zahlt nicht
Bei Stalking geht es um Persönlichkeitsschutz. Hält sich ein Täter nicht ans Kontakt-, Annäherungs- und Rayonverbot, so kann der Richter nur eine Ordnungsbusse oder die Ungehorsamsstrafe nach Artikel 292 Strafgesetzbuch androhen. Weil die Haft 2007 gestrichen worden ist, hat aber auch die Ungehorsamsstrafe nur eine Busse zur Folge. Die Crux dabei: Wer kein Geld hat, der kann nicht zahlen. «Es gibt deshalb eine renitente Minderheit, die sich durch Bussen nicht beeindrucken lässt», stellt Herzog fest.
Dazu gehört der Kurde, der die Thurgauerin seit Jahren stalkt. Er ist anerkannter Flüchtling, hat kein Vermögen, und das Einkommen reicht gerade mal zum Leben. Dass er davon eine Busse bezahlen kann, ist Illusion. Die Sanktion hat bei ihm auch nicht gefruchtet, die Belästigungen gehen weiter.
Verena Herzog ist klar: «Wir haben hier eine Gesetzeslücke». Sie ist überzeugt, eine Haft von bis zu 30 oder 90 Tagen würde den Mann mehr beeindrucken. Für die Motion hat sie sich juristischen Rat geholt. Bei ihrem Parteifreund, dem Weinfelder Kantonsrat und Gerichtspräsidenten Pascal Schmid, fand sie einen Mitstreiter. Bei mehr als 90 Prozent der Täter reiche die Androhung einer Ordnungsbusse oder Ungehorsamsstrafe aus, erklärt Schmid. Ein kleiner Prozentsatz von Tätern lasse sich davon aber nicht abschrecken.
Zwar landet ein unbelehrbarer Stalker auch heute irgendwann im Gefängnis, wenn er die Busse nicht zahlt. Doch dafür braucht es einen Umweg über das Strafgesetz. Der Weg dahin sei «kompliziert, langwierig und mit viel Aufwand und Kosten verbunden», sagt Schmid.
Das kann schnell ein Jahr dauern
Nach dem Verfahren vor dem Zivilrichter müsse noch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Das heisst, Polizei, Staatsanwaltschaft und allenfalls noch ein Strafgericht werden tätig. Für Schmid ist dieses Prozedere: «doppelspurig, ineffizient und nicht griffig». Bei Ausschöpfung der Rechtsmittel dauere es schnell ein Jahr, bis der widerspenstige Täter etwas spürt. Ein Jahr, in dem das Opfer weiter ohne wirksamen Schutz da steht.
Wichtig ist Verena Herzog, dass eine Haft nur bei Wiederholungstätern in Frage kommt und für die schweren Fälle gilt. Bei ihren Kollegen im Nationalrat sei ihre Motion gut angekommen. «Es haben alle unterschrieben, die ich gefragt habe.» Unter den 28 Mitunterzeichnern finden sich SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi, FDP-Präsidentin Petra Gössi sowie die CVP-Nationalrätin Ruth Humbel.
Am Zug ist nun das Justiz- und Polizeidepartement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Mit der Ordnungshaft befände sich die Schweiz in bester Gesellschaft mit ihrem Nachbarn, hat Verena Herzog herausgefunden. Im deutschen Gesetz gebe es eine Ordnungshaft von sechs Monaten, Österreich kenne sogar die Zwangshaft von bis zu zwölf Monaten.
Beitrag: http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kanton/unbelehrbare-sollen-in-haft;art123841,5203087

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert