Voten im Nationalrat: Pflegefinanzierung und Übergangspflege

Voten in der Wintersession 2016

Parlamentarische Initiative von ChristineEgerszegi-Obrist: Nachbesserung der Pflegefinanzierung

Votum gehalten am 8. Dezember 2016 im Nationalrat
Mit der parlamentarischen Initiative Egerszegi-Obrist, „Nachbesserung der Pflegefinanzierung“, soll die Restfinanzierung von Pflegeleistungen für ausserkantonale Patientinnen und Patienten im stationären und ambulanten Bereich geregelt werden. Dazu verlangt die parlamentarische Initiative eine diesbezügliche Änderung von Artikel 25a Absatz 5 im Bundesgesetz über die Krankenversicherung.
Die SVP-Fraktion begrüsst die Gesetzesänderung, die eine Nachbesserung der Pflegefinanzierung vorsieht. Diese problematische Gesetzeslücke soll geschlossen werden. Wir sind klar der Auffassung, dass die Zuständigkeit analog zum Ergänzungsleistungsgesetz geregelt werden soll. Das bedeutet, dass der Wohnsitz- respektive der Herkunftskanton, in welchem die betreffende Person vor dem Heimeintritt ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatte, für die Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist, auch wenn die Patientin oder der Patient zum Beispiel in ein Pflegeheim des Nachbarkantons zieht. Dabei gelten die Regelungen der Restfinanzierung des Standortkantons des Leistungserbringers.
Durch diese Neuregelung können Zuständigkeitskonflikte und rechtliche, oft langwierige Streitigkeiten vermieden werden. Ein gutes Angebot an Pflegeheimplätzen und Spitex-Kapazität soll zudem im Sinne der Patientenfreizügigkeit nicht bestraft werden. Gleichzeitig stellt diese Nachbesserung der Pflegefinanzierung eine gewünschte Vereinfachung und Effizienzsteigerung dar.
Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und der Gesetzesänderung zuzustimmen.

Parlamentarische Initiative von  Ruth Humbel: Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege

Votum gehalten am 14. Dezember 2016 im Nationalrat
Die parlamentarische Initiative „Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege“ verlangt, dass die Leistungen der Akut- und Übergangspflege vollumfänglich nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet werden. Das heisst: Nicht nur die Pflege, Betreuung, Behandlung und Therapie, sondern auch die Hotellerie wird vergütet. Zudem will sie die Zeitdauer von zwei Wochen überprüfen.
In der jetzigen Phase des Geschäfts „Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege“ stellt sich jedoch weniger die Frage, ob Handlungsbedarf besteht, sondern ob uns die vorhandenen Fakten genügen, um über diese parlamentarische Initiative entscheiden zu können und zu wollen. Und dies muss klar mit Nein beantwortet werden.
Unsere grosse Minderheit will mit 8 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gleich wie die SGK des Ständerates, die deutlich, mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, gegen die parlamentarische Initiative gestimmt hat, zuerst die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung abwarten. Das Büro Infras soll in der Studie unter anderem die Gründe evaluieren, woran es liegt, dass die Akut- und Übergangspflege von den Institutionen nur wenig angeboten wird, weshalb sich dieses Instrument zur Förderung eines selbstständigen Lebens zuhause nach einem Spitalaufenthalt bisher nicht etabliert hat und vor allem, ob überhaupt und wo Nachbesserungsbedarf besteht. Die gesetzlichen Grundlagen sind nämlich klar. Entscheidend ist jedoch die Interpretation und die Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung, die erst vor vier Jahren eingeführt worden ist. Für diese doch einigermassen revolutionären Kurskorrekturen brauchen die Kantone Zeit. Die Unterschiede zwischen den Kantonen entstehen auch viel weniger aufgrund gesetzlicher Leitplanken als schon eher aufgrund der kantonalen Instanzen und ihrer Interpretation und Umsetzung der Gesetzgebung. Deshalb ist unsere Minderheit nicht davon überzeugt, dass im Moment – sie hören: im Moment – bei der Akut- und Übergangspflege überhaupt gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.
Es stellt sich hierbei die grundsätzliche Frage, ob man der teilweise mangelnden Umsetzung in den Kantonen mit noch weiter gehenden Reglementierungen und Regulierungen überhaupt Herr werden kann oder ob es vielleicht andere Lösungen braucht, um die an sich korrekten gesetzlichen Grundlagen zu stärken. Da es sich zudem einmal mehr um einen Leistungsausbau im Gesundheitswesen handelt, ist in Anbetracht der stetig steigenden Gesundheitskosten doppelt Vorsicht geboten.
Es ist wichtig, die Pflegefinanzierung insgesamt anzuschauen und zu überprüfen, wie das Zusammenspiel der verschiedenen Pflegephasen heute überhaupt funktioniert. Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung wird bereits im Herbst 2017 erwartet. Dann wissen wir mehr und können überlegen, wo und wie bedarfs- und kostengerecht Änderungen vorgenommen werden sollen.
Aus diesen Gründen bittet Sie unsere Minderheit zum jetzigen Zeitpunkt, der parlamentarischen Initiative „Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege“ keine Folge zu geben.

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