Votum im Grossen Rat betreffend Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen

3. Motion Cäcilia Bosshard und Margrit Bösiger zur Einreichung einer Standesinitiative

betreffend Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen (04/MO 40/379)

Verena Herzog, SVP Fraktionssprecherin

Die Fraktion der SVP dankt dem Regierungsrat für die umfassende Beantwortung der Motion zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Die SVP-Fraktion ist weitgehend mit der regierungsrätlichen Antwort einverstanden. Für unsere Fraktion ist die Familienpolitik allerdings eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Familien dürfen gegenüber Einzelpersonen in Bezug auf eine Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen sehr wohl bevorteilt werden, denn die SVP-Fraktion spricht sich klar für eine verstärkte und nachhaltige, aber auch gerechte Familienpolitik auch in steuerlicher Hinsicht aus. Von der Standesinitiative würden jedoch nur Arbeitnehmerfamilien profitieren. Das heisst, dass es für die Motionärinnen Familien erster und zweiter Klasse gibt. Kinder von Arbeitnehmern werden offensichtlich wertvoller eingestuft als Kinder von Selbständigerwerbenden.

Selbständigerwerbende, die keine Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten, würden nochmals benachteiligt. Ehepartnerinnen von Selbständigerwerbenden, die sich ausschliesslich der Familie widmen, würden für ihre wichtige gesellschaftliche Arbeit einmal mehr bestraft. Denn: Wären sie berufstätig, erhielten sie Zulagen und könnten diese von den Steuern abziehen. Es ist auch nicht so, dass Selbständigerwerbende automatisch über höhere Einkommen verfügen. In vielen kleinen und mittleren Unternehmen wird höchster zeitlicher, uneigennütziger Einsatz des Besitzers verlangt, damit sein Betrieb funktioniert und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Echte und faire Familienpolitik funktioniert ganz anders. Die einzige gesetzlich korrekte und faire Lösung bei der Steuererleichterung für alle Familien ist und bleibt ein hoher Familienförder- oder Kinderabzug pro Kind in Ausbildung bis zum 26. Altersjahr. Damit wird auch die Unterstützung und Förderung von Leistung und Bildung der Kinder belohnt. Da jedoch der Thurgau die Kinderfreibeträge im interkantonalen Vergleich jetzt schon grosszügig bemisst, besteht diesbezüglich zurzeit kein Handlungsbedarf.

Aus diesen Gründen und den vom Regierungsrat aufgeführten Argumenten empfiehlt die SVP-Fraktion einstimmig, die Motion abzulehnen. Was in erster Sekunde verlockend tönt, erweist sich bei genauer Betrachtung ausschliesslich als eine weitere Ungerechtigkeit gegenüber Müttern, die sich der Familie widmen und auf sehr vieles verzichten.

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