Votum im Nationalrat: Auswirkungen des Konsums von E-Zigaretten

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=41927
Herr Nationalratspräsident, Herr Bundesrat, geschätzte Ratskolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste
Seit ca. 10 Jahren sind in der Schweiz als Alternative zu den herkömmlichen Zigaretten auch E-Zigaretten in verschiedensten Ausführungen erhältlich.
Durch die batteriebetriebenen, eleganten Glimmstengel werden sogenannte Liquids mit oder ohne Nikotin inhaliert. Diese erzeugen zwar keinen schädlichen Rauch, sondern Dampf. Wer nun allerdings an harmlosen Wasserdampf denkt, liegt falsch. Es handelt sich vielmehr um einen Chemie-Cocktail, dessen Hauptbestandteil aus Propylenglykol, Glycerol und Wasser in unterschiedlichen Konzentrationen besteht und mit zahlreichen süsslichen Aromen erhältlich ist.
Diese Liquids können wie in einem FAQ (Frequently Asked Questions) des BAG und einem im September 2016 aktualisierten Positionsblatt der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention festgehalten Diacyl, Formaldey und andere krebserzeugende Stoffe enthalten. Die langfristigen Folgen des Konsums sind nicht bekannt.
Weiter wird im FAQ festgehalten, dass regelmässiger Konsum nikotinhaltiger E-Zigaretten, analog zu herkömmlichen Zigaretten, zu Nikotinabhängigkeit führen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass Nikotin ein starkes Nervengift ist, es den Herzschlag beschleunige und eine Verengung der peripheren Blutgefäße bewirke. Würden nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten unsachgemäss behandelt oder inhaliert, bestehe zudem die Gefahr von Vergiftungen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen könnten.
An der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 1.9.2017 beantragte NR Clottu eine Kommissionsmotion einzureichen mit dem Ziel, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung anzupassen, um das Inverkehrbringen von E-Zigaretten mit Nikotin zu ermöglichen. Heute ist in der Schweiz der Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten gesetzlich verboten. Diese können jedoch z.B. über das Internet im Ausland bestellt werden. Pro Person sind max. 150ml pro Kauf erlaubt.
Die Forderung der Aufhebung des Verbots begründet NR Clottu mit den geringeren gesundheitsschädigenden Folgen der E-Zigaretten gegenüber der herkömmlichen Zigaretten. E-Zigaretten sollen als Instrument der Schadensminderung anerkannt werden. Auch wird von den Befürwortern ein möglicher Umstieg auf eine weniger schädliche Sucht moniert. – Persönliche Nebenbemerkung: Einmal mehr versucht die Tabakindustrie geschickt Gesundheitsbedenken in Verkaufsargumente umzumünzen.
Noch an der gleichen Sitzung hatte NR Clottu seine Motion zurückgezogen. Einerseits wurden wir von der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass bereits die Botschaft des BR von 2015 zum Tabakproduktegesetz eine Regelung für nikotinhaltige E-Zigaretten vorgesehen hatte.– Nachdem der damalige Entwurf der Botschaft von beiden Kammern im 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen wurde und BR Berset bis Ende 2018 eine neue Botschaft des Bundesrates in Aussicht gestellt hat, wäre es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, zusätzlich eine Kommissionsmotion einzureichen. – Zudem: Wie wir den Medien vom Wochenende entnehmen konnten, schlägt der BR in der überarbeiteten Vorlage zum Tabakproduktegesetz vor, das geltende Handelsverbot für nikotinhaltige Liquids aufzuheben….
Die Mehrheit unserer Kommission ist sich jedoch einig, dass bevor ein neues Produkt legalisiert werden darf, die verschiedenen Unklarheiten in Bezug auf die E-Zigaretten beantwortet werden müssten. Deshalb hat sie an der gleichen Sitzung vom 9.September ein Kommissionspostulat eingereicht. In einem Bericht sollen folgende Aspekte aufgezeigt werden:
1. Auswirkungen auf die Gesundheit durch den Konsum von E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin; – Wie auch bereits einem FAQ (Frequently Asked Questions) des BAG festgehalten, ist die Zusammensetzung der Produkte oft unklar und sind die langfristigen, gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von E-Zigaretten noch weitgehend unbekannt.
2. Auswirkungen auf das Suchtverhalten durch den Konsum von E-Zigaretten: Es soll dargestellt werden, inwiefern Konsumentinnen und Konsumenten von üblichen Tabakprodukten wie der konventionellen Zigaretten auf E-Zigaretten umsteigen und umgekehrt);
Auch diese Fragen wurden bereits im FAQ des BAG thematisiert, dort heisst es;
„Wir wissen derzeit noch wenig über das Konsumverhalten bei E-Zigaretten. Fachleute sind sich nicht einig darüber, wie Chancen und Risiken abgewogen werden sollten. Steigen Rauchende konsequent auf E-Zigaretten um, so kann dies die gesundheitlichen Risiken reduzieren. Die Nikotinabhängigkeit wird damit aber nicht überwunden. Kommt es zu einem Mischkonsum (Konsum von Tabak- und E-Zigaretten), können die gesundheitlichen Folgen des Rauchens nicht reduziert werden. Ausserdem wird auch im Positionspapier 2016, der eidgenössischen Kommission für Tabakprävention darauf hingewiesen, dass durch das Designe und die Farbwahl der E-Zigaretten und die zahlreichen süssen Aromastoffe sich besonders Kinder und Jugendliche angesprochen fühlen und E-Zigaretten somit, als mögliches Einstiegsprodukt ins Rauchen von Tabakzigaretten seine negativen Auswirkungen haben kann. So werden beim Konsum von E-Zigaretten bereits in frühen Jahren für die Gesundheit ungünstige Verhaltensmuster eingeübt.
Und damit komme ich zur dritten Punkt des Kommissionspostulats:
3. Auswirkungen auf den Konsum von Tabakprodukten (dabei soll insbesondere dargestellt werden, ob sich der Tabakproduktekonsum in verschiedenen Alterskategorien erhöhen oder reduzieren würde);
Die Debatte der E-Zigarette hat sich bisher vor allem auf deren Schädlichkeit verglichen mit der herkömmlichen Zigarette konzentriert. Die Chefärzte der Pädiatrie und der Pneumologie des Kantonsspitals St.Gallen rückten in einem NZZ-Artikel vom 3.Oktober dieses Jahres jedoch vor allem diese Frage des Postulats, der Auswirkungen auf den Konsums von E-Zigaretten ins Zentrum. Sie weisen darauf hin, dass leicht zugängliche nikotinhaltige Liquids bei Adoleszenten verheerende Folgen haben könnten, da dem jungen Gehirn die Droge für Jahre eingeprägt werde. – Auch im FAQ des BAG wird darauf hingewiesen,
Als 4. Frage interessiert:
– die Auswirkungen auf den Tabakproduktemarkt in der Schweiz.
Ja, ganz sicher erhoffen sich Tabakkonzerne sich mit dieser Alternative zur traditionellen Zigarette eine Marktnische zu öffnen und damit den Umsatzrückgang im Tabakmarkt aufhalten zu können.
Eine Minderheit der Kommission (Clottu, de Courten, Fiala, Frehner, Hess Erich, Jauslin, Pezzatti, Sauter, Weibel) beantragt die Ablehnung des Postulates. Es wird davon ausgegangen, dass der Bundesrat sich auch ohne die Fragestellungen des Postulats vertieft mit der Materie auseinandersetzt. Zudem soll dieser Prozess nicht verlängert werden.
Der Mehrheit unserer Kommission hat jedoch die klare Überzeugung, dass bevor ein Produkt legalisiert werden darf, die vorher erwähnten Aspekte beleuchtet werden müssen und nur so eine weitsichtige Entscheidung zu Gunsten der Volksgesundheit getroffen werden kann.
Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission dem Postulat zuzustimmen.
Vielen Dank!

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