Votum im Nationalrat: ELG. Änderung (EL-Reform)

Zur gesamten Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45364

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Dieses soziale System hat sich im Grundsatz bewährt. Bei der heutigen Differenzbereinigung möchte ich im Namen der SVP-Fraktion nochmals in Erinnerung rufen, dass, wie bei allen sozialen Einrichtungen, auch bei den Ergänzungsleistungen in den letzten zehn Jahren ein hohes Kostenwachstum feststellbar ist. Bereits 5 Milliarden Franken pro Jahr werden für Ergänzungsleistungen benötigt. Aufgrund der demografischen Alterung und auch der Zuwanderung werden diese Kosten weiter steigen, gemäss Bundesrat bis 2030 um weitere 2 Milliarden auf 7 Milliarden Franken pro Jahr, wenn wir nicht Fehlanreize beseitigen, das System optimieren und verkraftbare Einsparungen ermöglichen.
Die SVP-Fraktion und, ich hoffe, auch die anderen bürgerlichen Parteien nehmen ihre Verantwortung wahr und wollen, dass auch nächste Generationen auf Ergänzungsleistungen zählen können. Allerdings sind wir aufgrund der vergangenen Beratungen nicht mehr sehr zuversichtlich, dieses Ziel wirklich erreichen zu können. Durch die übermässige statt nur auf das Notwendige beschränkte Anpassung der Mietzinsmaxima droht der Revision der Ergänzungsleistungen sogar ein Rückschritt. Wenn Familien mit IV und Ergänzungsleistungen finanziell besser dastehen als erwerbstätige Familien, hat dies mit dem Verfassungsauftrag der Existenzsicherung kaum mehr etwas zu tun. Es ist deshalb dringend notwendig, zum Beispiel bei den Kinderpauschalen an der ursprünglichen Version des Nationalrates festzuhalten. Aus den Berechnungen des Büros Bass geht hervor, dass bei den Kinderpauschalen Handlungsbedarf besteht und die Abstufung nach Anzahl und Alter der Kinder sinnvoll ist.
Auch bei der Vermögensschwelle von 100 000 Franken bei alleinstehenden Personen und 200 000 Franken bei Ehepaaren in Artikel 9a wird die SVP-Fraktion am Antrag der Mehrheit der SGK-NR festhalten. Es kann nicht sein, dass trotz vorhandenem beträchtlichem Vermögen, das kann auch eine Million Franken sein, noch Ergänzungsleistungen bezogen und die Sozialwerke weiter belastet werden.
Dasselbe gilt auch bei der notwendigen Anpassung der Vermögensfreibeträge. Im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung wurden die Vermögensfreibeträge gegen den Willen des Bundesrates durch das Parlament erhöht, was sich als ein wahrer Kostentreiber in den Ergänzungsleistungen entpuppte. Die SVP-Fraktion wird an den bisherigen Positionen des Nationalrates festhalten.
Nun komme ich zum umstrittensten Punkt der Gesetzesanpassung, zu den 10-prozentigen Kürzungen der Ergänzungsleistungen bei früherem Kapitalbezug. Dabei möchte ich betonen, dass sich die SVP schon in der Vernehmlassung zu den Ergänzungsleistungen klar für die Option des Kapitalbezugs beim BVG geäussert hat. Es muss möglich sein, zum Beispiel für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, einen BVG-Vorbezug zu machen. Aber konsequenterweise gilt: Wer frei über seinen Kapitalbezug entscheiden kann, der muss auch Verantwortung dafür übernehmen. Deshalb bitte ich Sie, auch in diesem Punkt an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten.
Auch bei den übrigen Differenzen werden wir immer die Anträge der Mehrheit der SGK-NR unterstützen. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun, nicht für mich, sondern zur Gesundung der bedarfsorientierten Ergänzungsleistungen und zur Sicherung auch dieses wichtigen Sozialwerkes. Die nächsten Generationen werden es uns danken.

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