Votum im Nationalrat: Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45837

Sprachförderung ist in der Bildung und in der Sozialpolitik ein Dauerthema. In den letzten Jahren ist sie zum politischen Mainstream geworden. Lag der Fokus früher über Jahre hinweg auf der Förderung und Integration von zwei- oder mehrsprachigen Kindern in der Primarschule, so ist er seit einiger Zeit auf den Vorschulbereich und ganz spezifisch auf Migrantenkinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien ausgerichtet. Ihr Anteil ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Solche Kinder sind oft auf den Schuleintritt ungenügend vorbereitet. Allerdings beschränkt sich dies nicht auf die Sprache, sondern gilt auch für ganz praktische Dinge. Es gibt Migrantenkinder, die beim Kindergarteneintritt zum Beispiel noch nie eine Schere in der Hand gehabt haben, geschweige damit umzugehen wissen. – Aber das ist ein anderes Thema.
Grundsätzlich fragt es sich einfach, wessen Aufgabe es denn ist, Kindern im jüngsten Alter die Landessprache beizubringen, wer dafür verantwortlich ist. Migrantenkinder, deren Eltern sich selbst bemühen, sich möglichst schnell zu integrieren, Deutschkurse besuchen, somit Vorbild sind und ihren Kindern auch den Kontakt mit Schweizer Kindern ermöglichen, leisten einen wichtigen und eigentlich zu erwartenden Beitrag. Das wäre der Aspekt der Eigenverantwortung, den wir nicht vernachlässigen dürfen.
Bedenklich ist jedoch, dass zum Beispiel in meiner Wohngemeinde Frauenfeld – das wird kein Einzelfall sein – mehr als 30 Prozent der Kinder, die zusätzlichen Deutschunterricht benötigen, einen Schweizer Pass besitzen. Diese Eltern, die ihren Kindern Deutsch beibringen könnten, es aber nicht tun, will der Grosse Rat des Kantons Thurgau in die Pflicht nehmen. Denn Angebote einerseits für subventionierte, günstige Deutschkurse für Eltern und andererseits für Kinder im Vorschulalter mit Sprachspielgruppen wie in Basel, an der sich die Eltern finanziell minimal beteiligen müssen, gibt es bei uns schon seit 2003.
Und damit komme ich zum Hauptproblem der Motion von Kollege Eymann: Die Sprachförderung von Kindern gehört nicht in die Kompetenz des Bundes, sondern sie muss adäquat in den einzelnen Kantonen und Gemeinden vorgenommen werden. Überall heisst es, dass entflechtet und dass die Subsidiarität gefördert werden müsse, aber hier soll genau das Gegenteil von dem passieren. Gut gemeint heisst oft nicht gut gemacht.
Finanziell beteiligt sich der Bund jedoch schon. Seit 2014 gibt es die sogenannten KIP-Gelder. Das sind Gelder für kantonale Integrationsprogramme, die zielgerichtet für eingereichte Projekte eingesetzt werden. Seit 2018 haben sich die Bundesbeiträge für Personen im Asylwesen von 6000 auf 18 000 Franken pro Person erhöht und damit sogar verdreifacht. Das scheint ein Fass ohne Boden zu sein.
Zu einem letzten Punkt: Man darf sich nicht ein X für ein U vormachen. Der grössere Teil unserer Migrantenfamilien arbeitet in Hilfsjobs und hat selber wenig Schulbildung genossen. Auch darum ist es oft schwierig, dass es ihre Kinder immer schaffen, einen Sek-II-Abschluss zu erlangen. Als Mitglied der Fachschaft Hauswirtschaft erlebe ich aus nächster Nähe, wie sich Berufsschullehrkräfte unter grösstem persönlichen Einsatz – z. B. in den sogenannten Brückenangeboten – um jugendliche Migranten bemühen. Dies mit dem Ziel, ihnen eine gute Grundlage zu ermöglichen, damit sie motiviert eine Arbeit finden, die sie mit ihren Fähigkeiten und dann meist auch mit Stolz ausführen können. Aber auch das ist Aufgabe der Kantone und nicht des Bundes.
Sie sehen: Die Motion braucht es nicht. Sie ist ein Eingriff in die Hoheit der Kantone, und ich bitte Sie, diese abzulehnen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert