Votum im Nationalrat: Heilmittelgesetz. Neue Medizinprodukte-Regulierung – Differenzen 2

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45751

Wir sind in der Differenzbereinigung. Konkret geht es um die Deklaration von Interessenbindungen. Dieser steht – habe ich feststellen müssen – das Schreckgespenst der Transparenz gegenüber.
Vorerst zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Mitinhaberin und administrative Geschäftsleiterin einer kieferorthopädischen Praxis. Auch wir würden damit verpflichtet, unser Interessenbindungen z. B. auf unserer Webseite zu deklarieren, was wir bereits heute zum grössten Teil umgesetzt haben. Dieser kleine Aufwand zugunsten der besseren Information der Patienten – die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will keine zusätzlichen Register, sondern nur eine einfache Deklarationspflicht – ist nicht nur korrekt, sondern offensichtlich auch notwendig. Die unglaublichen Vorfälle im Ausland, aber auch bei uns in der Schweiz zeigen, dass Handlungsbedarf besteht.
Die Selbstregulation in diesem für die Patienten, Operateure und auch Spitäler hochsensiblen Bereich hat mindestens in einigen Fällen schlicht und einfach versagt. Über das Leid und die Folgekosten für die geschädigten Patienten und schlussendlich auch für die Prämienzahler haben wir noch gar nie gesprochen – aber darum geht es! Auch wenn Ärzte einen hippokratischen Eid leisten, ist es im Sinne der Patientensicherheit, wenn Interessenbindungen, z. B. von Ärzten, offengelegt werden, wie wir dies übrigens als Parlamentarier ja auch tun.
Der Bundesrat verspricht sich durch die Übernahme der neuen EU-Richtlinien eine Verbesserung. Doch auch dadurch sind die grundlegenden Probleme nicht gelöst. Auch weiterhin profitieren Zulassungsstellen wirtschaftlich, wenn sie mehr Zulassungen vornehmen, auch weiterhin ist ein Produkt zugelassen, wenn es irgendwo in der EU zugelassen ist, und auch weiterhin bestehen Korruptionsrisiken bei Zulassungsstellen und Ärzten. Und deshalb ist halt eben dieser Swiss Finish notwendig.
Es braucht diese Transparenzpflicht nach Artikel 87 Absatz 1 Buchstabe h. Ich bitte Sie folglich als Fraktionssprecherin, dem Antrag, dem die SGK-NR heute in der Differenzbereinigung mit 14 zu 10 Stimmen zugestimmt hat, zu folgen und den Antrag der Minderheit Sauter abzulehnen.

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