Votum im Nationalrat: IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV) – Fortsetzung 1

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45382

Im Folgenden werde ich für die SVP-Fraktion zu diesem Block 1 sprechen und auch gleich meine beiden Minderheitsanträge begründen.
In diesem Block beraten wir den weiteren Ausbau der Früherfassung, der beruflichen Beratung und Begleitung sowie der beruflichen Eingliederung. Das sind zweifellos alles wichtige Massnahmen zur Unterstützung eines Menschen. Die körperliche und psychische Gesundheit ist das höchste Gut für jeden Menschen. Je jünger der Mensch, desto wichtiger ist eine stabile Konstitution, da noch das ganze Leben bevorsteht. Der Invalidenversicherung ist es mit dem Ziel der verstärkten Ausrichtung auf Eingliederung vor allem in den letzten zehn Jahren und ganz besonders durch die 5. IV-Revision gelungen, die Anzahl der Neuberentungen deutlich zu senken. Viele Unternehmen sind sensibilisiert auf dieses Thema. Aber natürlich ist es vor allem für kleine Unternehmen schwierig, dem Zeit- und Arbeitsdruck standzuhalten und gleichzeitig die Betreuung eines beeinträchtigten Jugendlichen zu bewältigen. Doch der Wille und das Wissen sind da.
Leider hat die Anzahl der Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen in den letzten Jahren stetig zugenommen. Seit 1995 hat sich diese Anzahl verdreifacht. Die stetige Zunahme der Zahl von jungen psychisch kranken IV-Rentnerinnen und -Rentnern wirft viele Fragen auf, erstens zu den Ursachen und zweitens zu möglichen Lösungsansätzen. Ganz sicher sollen die bisherigen Massnahmen weitergeführt werden. Ganz sicher müssen auch Fehlanreize ausgemerzt werden.
Nun, mit IV-Rente und Ergänzungsleistungen kann heute ein Einkommen erzielt werden, das für junge Beeinträchtigte im Arbeitsmarkt kaum erreicht werden kann. Ein lineares Rentensystem würde diesbezüglich Abhilfe schaffen. Deshalb ist der bundesrätliche Entwurf sinnvoll, gemäss den Artikeln 24ter und 24quater das Taggeld dem Arbeitgeber auszurichten und dem beeinträchtigten Lernenden den branchenüblichen Lohn vom Arbeitgeber ausbezahlen zu lassen. Damit werden behinderungsbedingte Mehrkosten direkt dem Arbeitgeber vergütet und der Anreiz, Lehrstellen für Personen mit Behinderungen anzubieten, erhöht.
Die wichtigste Massnahme, um jungen Beeinträchtigten einen besseren Start ins Berufsleben zu ermöglichen, ist die Ausschöpfung der vorhandenen IV-Eingliederungsmassnahmen. Es braucht aber keine neuen Massnahmen. Deshalb habe ich auch meinen Minderheitsantrag zu Artikel 3abis Absatz 1bis eingereicht, um diese zu streichen.
Die bisher eingeleiteten Massnahmen greifen. Ein weiterer Leistungsausbau ist nicht sinnvoll. Denn wenn bereits 13-jährige Jugendliche der IV gemeldet werden können, besteht die Gefahr, dass bald jeder Jugendliche, der eine besonders intensive pubertäre Phase durchmacht, in die IV abgeschoben wird. Ich sage das bewusst etwas krass, denn ich empfinde das als verletzend für sein Selbstwertgefühl. Ist ein Jugendlicher erst einmal in diesem System, ist es sehr schwierig für ihn, wieder herauszukommen – vor allem, wenn dafür gar keine Anreize bestehen.
Auch mein zweiter Minderheitsantrag geht in diese Richtung. Unterstützen Sie deshalb meine Minderheitsanträge. Ansonsten folgen wir von der SVP-Fraktion in diesem Block 1 der Mehrheit.

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