Votum im Nationalrat: IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV) – Fortsetzung 2

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45384

Mit meiner Minderheit zu Artikel 14ter Absatz 2 und Absatz 4 unterstützen wir die Fassung des Bundesrates. Die Bestimmung gemäss Absatz 2 soll dem Bundesrat die notwendigen Kompetenzen für die Regelung der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten von Untersuchungen, Behandlungen, Mitteln oder Gegenständen und so weiter übertragen, die im Rahmen der medizinischen Massnahmen im Sinne der Artikel 12 und 13 IVG dienlich sind. Diese Leistungen haben dem in Artikel 14 Absatz 2 genannten Kriterium der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen. Das ist uns wichtig. Durch diese Bestimmung erhält der Bundesrat die Kompetenz, eine Liste mit denjenigen Leistungen zu erstellen, die nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen von der IV übernommen werden. Mit Absatz 4 wird dem Bundesrat ermöglicht, die in den Absätzen 1 bis 3bis genannten Aufgaben an das EDI oder das BSV zu übertragen.
Die andere Minderheit betrifft die Neuregelung der Reisekosten. Dieses Thema gab ja in den Medien bereits viel zu reden. Für uns ist es selbstverständlich, dass ausserordentliche Kosten für Reisen, zum Beispiel mit einem Rollstuhl, die spezielle Mittel erfordern, nach wie vor abgegolten werden. Aber es kann nicht sein, dass auch die Kosten für Reisen, zum Beispiel zu einem Arzt oder in ein Spital, der IV angerechnet werden können, wenn man diesen Weg, diese Zeit auch nutzen kann, um Einkäufe oder sonst irgendwas zu erledigen. Wir wissen ja alle, es braucht nicht nur strukturelle Änderungen, sondern es braucht einfach auch ein paar Massnahmen, um die IV irgendwie wieder auf gesunde Beine stellen zu können.
Ich bitte Sie deshalb, meine Minderheit zur Neuregelung der Reisekosten zu unterstützen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert