Votum im Nationalrat: IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV)

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Der Reformbedarf bei der Invalidenversicherung ist unbestritten. Ziel der Weiterentwicklung der IV muss jedoch nebst der Verbesserung des Systems zugunsten des beeinträchtigten Menschen auch die Sanierung und damit die längerfristige Sicherung der IV auch für nächste Generationen sein. Denn obwohl in der Botschaft des Bundesrates die finanzielle Situation der IV als stabil dargestellt wird, sind die Kosten der IV zwischen 2010 und 2014 um weitere 30 Millionen Franken angestiegen. Zudem muss, auch wenn die IV 2017 einen Überschuss von 700 Millionen Franken ausgewiesen hat, beachtet werden, dass seit 2018 die 1,1 Milliarden Franken aus der Mehrwertsteuer nicht mehr zur Verfügung stehen. Ende 2016 hatte die IV bei der AHV Schulden in der Höhe von 11,4 Milliarden Franken. Jetzt sind es noch etwa 10 Milliarden Franken. Wir fragen uns, wie die IV unter diesen Bedingungen, wenn man noch alles andere anschaut, bis 2030 saniert werden soll.
Deshalb ist die SVP-Fraktion überzeugt, dass im Rahmen der Reform sicher kein Leistungsausbau angestrebt werden darf. Um die IV zu sichern, sind vielmehr strukturelle Massnahmen notwendig, auch um Fehlanreize zu minimieren. Ausserdem müsste ein verstärktes Augenmerk auf die Verwaltungskosten gerichtet werden. Denn trotz rückgängiger Rentenzahlen sind die Zahlungen zwischen 2012 und 2016 um 35 Millionen Franken angestiegen. Der Bundesrat schlägt jedoch in seinem Gesetzentwurf vor allem den Ausbau von Leistungen vor, etwa im Bereich der 13- bis 25-Jährigen. Dies ist jedoch schlicht ein falscher Ansatz. Jugendliche sollen möglichst für eine Arbeit motiviert, begleitet, betreut und vor einer lebenslangen IV-Karriere bewahrt werden. Das ist vor allem für das Selbstwertgefühl der Jungen ganz entscheidend. Wenn man einmal in der IV-Mühle ist, kommt man sehr schwer wieder heraus. Das sind nicht die Perspektiven, die wir wollen.
Die Gesamtzahl von IV-Bezügern ist ja erfreulicherweise auch durch die Massnahmen der 5. und 6. IV-Revision, durch die vermehrten Anstrengungen der Betriebe zur Eingliederung und durch die Einzelfallbetreuung junger Erwachsener im Case Management zurückgegangen. Bedenklich ist jedoch die Tatsache, dass sich die Anzahl der jungen IV-Bezüger mit psychiatrischen Diagnosen mit 1300 pro Jahr seit 1995 fast verdreifacht hat. Die Begründungen sind unterschiedlich. Jugendliche erleiden bei genetischer Veranlagung nach Cannabiskonsum Psychosen, an denen sie ihr Leben lang leiden. Eine andere Problematik ist die starke Zunahme der Jugendlichen mit Aufmerksamkeitsdefizitstörungen, und laut einem Bericht der OECD können auch Negativanreize für die Zunahme junger IV-Bezügerinnen und -Bezüger verantwortlich sein. In ihrem Bericht von 2014 empfiehlt sie, bei jungen Personen mit einer leichten Einschränkung ohne Arbeitsmarkterfahrung die Negativanreize abzuschaffen, die sich aufgrund der im Vergleich zu den üblichen Lehrlingslöhnen zu hohen IV-Renten ergeben. Arbeiten kann krank machen, aber keine Arbeit zu haben macht noch mehr krank.
Da die IV weit davon entfernt ist, finanziell auf gesunden Beinen zu stehen, sind zwingend minimale Entlastungsmassnahmen in dieser Reform einzubauen. So wollen wir in dieser Vorlage die Senkung der Kinderrenten und auch eine differenzierte Auszahlung der Reisekosten berücksichtigen. Die Senkung dieser Renten von 40 auf neu 30 Prozent macht immerhin 200 Millionen Franken aus, die jährlich eingespart werden können. Es darf einfach nicht sein, dass eine Durchschnittsfamilie ohne IV-Renten am Schluss schlechter dasteht als eine Familie mit IV-Renten und vielleicht noch Ergänzungsleistungen. Wer heute eine IV-Rente bezieht, erhält für jedes Kind einen Rentenaufschlag von 40 Prozent einer IV-Rente, sofern kein Kürzungsgrund vorliegt. Ein IV-Rentner mit zwei Kindern erhält folglich 1,8 IV-Renten, und mit fünf Kindern sind es gar 3 volle Renten. Die durchschnittlich pro Kind und Monat ausbezahlte Summe beläuft sich auf 518 Franken. Die normale Kinderzulage für ein Kind eines Erwerbstätigen beträgt durchschnittlich 200 Franken pro Monat. Ein IV-Bezüger erhält heute also mehr als das Doppelte einer Kinderzulage eines Nicht-IV-Bezügers, im Einzelfall kann der Unterschied bis zum Fünffachen ausmachen. Auch wenn solche Vergleiche nicht immer ganz fair sein können – sie sind halt einfach real. Mir ist klar: Es ist nicht angenehm und mit sehr vielen Erschwernissen verbunden, wenn man tatsächlich IV-Rentner ist.
Nun zu den Reisekosten: Auch hier wollen wir, dass nur noch jene Kosten vergütet werden, die auch zusätzlich durch einen benötigten Transport entstehen. Wenn zum Beispiel eine Person im Rollstuhl transportiert werden muss, ist das selbstverständlich zu bezahlen. Aber wenn eine Mutter mit einem Kind ins Spital fährt, kann sie dabei auch noch andere Verrichtungen wahrnehmen und ist deshalb nicht auf das Fahrgeld angewiesen. Ich denke einfach, wir müssen uns überlegen, wo die Leute Unterstützung brauchen und wo wir diese etwas einschränken können.
Wir werden des Weiteren ein stufenloses Rentensystem unterstützen, und zwar vor allem – das haben mir IV-Bezüger persönlich gesagt -, weil die Arbeitsmöglichkeiten für Behinderte so verbessert werden können.
Die SVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein, wird sich mehrheitlich den Anträgen der Mehrheiten anschliessen und ihre Minderheitsanträge in den einzelnen Blöcken vertreten.

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