Votum im Nationalrat: Transparenz in der Spitalfinanzierung. Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44123

Ein Spital, welches auf einer kantonalen Spitalliste steht, nimmt eine übertragene Verwaltungsaufgabe wahr, nämlich die Versorgung von Patienten im Auftrag des Staates. Können solche Aufgaben nicht kostendeckend erbracht werden, werden teilweise sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen der öffentlichen Hand ausgerichtet.
Das Ziel meiner Motion ist es, dass möglichst wenig öffentliche Mittel für gemeinwirtschaftliche Leistungen ausgerichtet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die öffentliche Ausschreibung das zielführendste Mittel. Weshalb habe ich diese Motion im Dezember 2016 eingereicht? Eine im Auftrag des BAG von Infras im Juni 2016 erstellte Machbarkeitsstudie „Finanzierung der Investitionen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen von Spitälern“ weist aus, dass unter dem Titel der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Kantone jährlich Hunderte von Millionen Franken an Spitäler ausgerichtet werden. Diese Millionenzahlungen geschehen heute in grösster Intransparenz und oft mehr oder weniger freihändig, umso mehr, als sie teilweise in Widerspruch zu Artikel 49 Absatz 3 KVG stehen.
Es ist davon auszugehen, dass bei Ausschreibungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erhebliche Preisvorteile und Effizienzgewinne zugunsten der kantonalen Finanzen erzielt werden könnten. Dies ist angesichts des Umstandes, dass praktisch alle Kantone mit Finanzproblemen und Entlastungsprogrammen kämpfen, wünschenswert.
Der Bundesrat teilt zwar das Anliegen, die Transparenz der Spitalfinanzierung und die Effizienz der Erbringung stationärer Leistungen zu erhöhen. Das KVG definiert aber die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht abschliessend. In Artikel 49 Absatz 3 KVG ist lediglich festgehalten, dass die Vergütungen für die stationären Behandlungen keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen enthalten dürfen. Die Kantone konnten sich ebenfalls nicht auf eine Definition einigen, weil die regionalpolitischen Interessen zu heterogen sind. Der Bundesrat attestiert, dass das Spektrum an gemeinwirtschaftlichen Leistungen im interkantonalen Vergleich, wie der Studie von Infras zu entnehmen ist, vielfältig ist. Der Bund besitze jedoch keine rechtliche Grundlage für einen Eingriff, und der Bundesrat halte einen solchen auch in der Sache nicht für gerechtfertigt, da weder der Bund noch die OKP für die Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen aufkommen würden.
Das ist natürlich grundsätzlich richtig. Gemäss der föderalen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ist die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone. Gleichzeitig sieht aber eine von Polynomics im Auftrag des Seco verfasste Studie zu Staat und Wettbewerb die Nichtausschreibung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen ebenfalls kritisch. Die Ausschreibung ausgelagerter Verwaltungsaufgaben ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Ich erinnere Sie etwa an die Konzessionen für die Versorgungsgebiete im RTVG, an die Ausschreibung der Fernverkehrskonzessionen, welche in letzter Zeit viel zu reden gaben, oder an die Ausschreibung von Mobilfunkkonzessionen. Durch die Ausschreibung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen könnten nur schon durch den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Playern und vor allem durch die Transparenz wesentliche Kosten eingespart werden. Dazu braucht es jedoch eine Gesetzesänderung.
Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen.

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