Radio1: Elektronische Patientendossier (EPD)

Beitrag vom 18. Februar 2019

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist längst überfällig. Wichtig sind dabei jedoch drei Bedingungen:
– Dem Datenschutz ist grösste Beachtung zu schenken.
– Jeder Patient muss selbst entscheiden können, ob er seine Daten im E-Dossier will.
– Die Verpflichtung zum EPD soll nur für Neuzulassungen gelten. Für Ärzte z.B. kurz vor der Pensionierung wäre die Umstellung vom ganzen Aufwand her nicht zumutbar.

Ansprache

Ansprache anlässlich der Veranstaltung vom 19. September 2015 in Weinfelden: Würdigung dreier Thurgauer Persönlichkeiten durch Dr. Christoph Blocher:

Video des Vortrages von Christoph Blocher hier klicken.