Die EU schlägt einen Systemwechsel vor: Neu soll ein Grenzgänger, der seinen Job verliert, sein Arbeitslosengeld nicht vom Wohnland, sondern vom Land der letzten Beschäftigung erhalten. Wenn die Schweiz die Regelung übernimmt, bedeutet das gemäss Seco Mehrkosten in der Höhe von mehreren Hundert Millionen.
Zum Beitrag: https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/immigrantenkinder-usa-arbeitslose-grenzgaenger-papst-franziskus
Mein Kommentar:
Wie alle Arbeitslosen haben auch arbeitslose Grenzgänger die Pflicht, nach einem neuen Job zu suchen. Die Einhaltung dieser Pflicht ist jedoch aus der Schweiz kaum kontrollierbar. Zudem erhalten Grenzgänger höhere Löhne als ihre Landsleute im Wohnland und müssen diesen in der Schweiz nicht versteuern. Die Lebenskosten im Wohnland sind tiefer. Auch deshalb ist die jetzige Regelung, dass am Wohnort das Arbeitslosengeld entrichtet werden soll richtig! – Auch wenn unsere Betriebe auf Grenzgänger angewiesen sind, kommt es auch hier auf das Mass an. Im Kanton Tessin sind es rund 70`000 Grenzgänger – ca. die Hälfte wäre nach Aussage von Tessiner Politiker notwendig. So werden jedoch zu viele über 50Jährige Schweizer von Firmen entlassen, um die günstigeren Italiener anstellen zu können. DAS DARF NICHT SEIN!