Bundesgesetz über die Familienzulagen. Änderung

Zur ganzen Debatte im Nationalrat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=45745

Die SVP-Fraktion unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen grossmehrheitlich. Es sind dies:
1. die Herabsetzung des Zeitpunkts der Umstellung auf die Ausbildungszulagen;
2. der Anspruch auf Familienzulagen auch für alleinstehende arbeitslose Mütter; dadurch wird eine Lücke sinnvoll geschlossen;
3. die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für Subventionen an Familienorganisationen, die schon seit Jahren ausgerichtet werden, aber gesetzlich nicht verankert sind.
Besonders in der heutigen Zeit, in der die Einflussnahmen, zum Beispiel durch die sozialen Medien, grosse Herausforderungen für Eltern bedeuten, können Elternorganisationen durch sinnvolle Elternbildung einen wertvollen Beitrag leisten. Dabei ist der SVP-Fraktion allerdings wichtig, dass die Subventionen zwar beibehalten, aber nicht weiter erhöht werden.
Während die zweite und dritte Forderung in unserer Fraktion also mehr oder weniger unbestritten sind, möchte ich mich gleich im Eintretensvotum der Herabsetzung des Zeitpunkts, ab dem die Ausbildungszulagen für Jugendliche ausgerichtet werden können, widmen. Grundsätzlich sind wir damit einverstanden, dass der Fokus weniger aufs Alter, sondern mehr auf die effektive Ausbildungssituation gelegt werden soll. Jugendliche in Ausbildung generieren für Familien meistens höhere Kosten als Jugendliche in der Schulzeit. Diese Änderung greift die Entwicklung auf, wonach Jugendliche die Ausbildung vermehrt früher beginnen.
Eine Klammerbemerkung: Ob die immer noch frühere Einschulung und damit auch die noch frühere Berufswahl sinnvoll oder eher eine Erschwernis und ungünstig für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist, steht hier nicht zur Debatte, muss aber genau beobachtet werden. Erste Erfahrungen zeigen leider eine deutliche Überforderung eines grösseren Teils der Kinder und Jugendlichen, einerseits bei dem so wichtigen Start in die Schulzeit und andererseits bei dem dadurch noch früher einsetzenden Entscheidungsprozess für die Berufswahl. Klammer geschlossen.
Die SVP-Fraktion bevorzugt jedoch aus verschiedenen Gründen, die ich gleich noch darlegen werde, bei Artikel 3 Absatz 1b die Variante Bundesrat, der die Ausbildungszulage ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung, jedoch frühestens ab Beginn des Monats, in dem das 15. und nicht, wie von der Mehrheit der SGK-NR beantragt, bereits das 14. Altersjahr einsetzt. Dazu hat Nationalrat Thomas Aeschi einen Einzelantrag eingereicht, den unsere SVP-Fraktion aus den folgenden Überlegungen unterstützen wird:
Nach den bisherigen Abklärungen wurde davon ausgegangen, dass die Senkung der Altersgrenze in der Schweiz kaum Auswirkungen hat. Weniger als rund ein Prozent aller in der Schweiz lebenden Kinder würden von einer solchen Regelung profitieren.
Es würden also nur ganz wenige Eltern von einer grosszügigeren Regelung profitieren; zum Beispiel diejenigen, die ihre Kinder eine Klasse überspringen liessen, welche damit vor Abschluss der regulären Schulzeit eine nachobligatorische Ausbildung beginnen.
Anders sieht die Frage im grenzüberschreitenden Verhältnis aus: Familienzulagen müssen in den ganzen EU-/Efta-Raum exportiert werden. Und diese Länder kennen durchaus frühere Schuleintritte und somit auch frühere Wechsel in die nachobligatorische Ausbildung. Durch eine Senkung auf 14 Jahre würden somit in erster Linie zu einem grossen Teil die im Ausland wohnenden Kinder bzw. deren Eltern profitieren. Folglich müssten relativ viele zusätzliche Ausbildungszulagen ins Ausland exportiert werden. Gerade in diesem Alterssegment bestehen oft Unklarheiten bezüglich der Abgrenzung von obligatorischer und nachobligatorischer Ausbildung.
Eine Senkung der Altersgrenze auf 14 Jahre würde somit einerseits eine relativ grosse Zahl von zusätzlichen Ausbildungszulagen für Kinder im Ausland bedeuten. Ausserdem würde sie einen deutlich höheren administrativen Aufwand bei den Familienausgleichskassen und Arbeitgebern bedeuten, welche die Abgrenzung von obligatorisch und nachobligatorisch abklären und prüfen müssten.
Der administrative Mehraufwand würde die Arbeitgeber in dreifacher Hinsicht belasten:
1. Die höheren Leistungen müssen durch die Arbeitgeber getragen werden.
2. Bei ihnen selbst fällt administrativer Mehraufwand an.
3. Schliesslich haben auch die Familienausgleichskassen Mehraufwand, und dieser Aufwand muss letztlich auch wieder von den Arbeitgebern finanziert werden.
Auf der anderen Seite würden nur sehr wenige Eltern mit Kindern in der Schweiz von einer Senkung auf 14 Jahre profitieren.
Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb mit Überzeugung, dem Antrag Aeschi Thomas zuzustimmen, und wir sind für Eintreten.

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