Parlamentarische Initiative: KVG. Wiederherstellung des Tariffriedens

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist so zu ändern, dass künftig weder Tarifverträge noch Tarifstrukturen und Preise durch Kantonsregierungen respektive den Bundesrat genehmigt oder festgesetzt werden müssen. Tarifverträge und Tarifstrukturen sollen ausschliesslich von den Tarifpartnern vereinbart werden oder, bei Unstimmigkeiten, durch von ihnen eingesetzte Schiedsgerichte mit einer Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht festgelegt werden.
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