Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt.

Zu Beginn lege ich gleich meine Interessenbindungen offen: Ich bin, wie vermutlich alle hier im Saal, Tier- und Menschenfreundin. Als Tierfreundin bin ich Mitglied eines Tierschutzvereins, und auch mir ist wichtig, dass nur Tierversuche gemacht werden, wo nötig, und dass diese Tierversuche den Tieren so geringe Schmerzen wie möglich verursachen. Deshalb bin ich froh, auf eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt, das gerade erst – 2018 – nochmals verschärft wurde, zählen zu können. Und es ist erfreulich, dass sich die Tierversuche in der Schweiz in den letzten dreissig Jahren um 70 Prozent verringert haben.

Ich stehe auch ein für die 3R-Forschung: für das erste R wie „Replace“: wo es möglich ist, soll ein Ersatz für Tierversuche gefunden werden; für das zweite R wie „Refine“; Tierversuche sollen verfeinert werden; und schliesslich für das dritte R wie „Reduce“: die Zahl der Tierversuche soll weiter reduziert werden.

Bereits Ende der Achtzigerjahre wurde die Notwendigkeit der Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen erkannt und dazu die Stiftung 3R gegründet. Seit 2018 fördern Bund, Industrie und die Hochschulen die 3R-Forschung sogar mit einem eigens eingerichteten Kompetenzzentrum, das jährlich über ein Budget von 2,8 Millionen Franken verfügt.

Als Menschenfreundin wurde und wird mir in meinem Leben jedoch auch vor Augen geführt, wie dank Medizin und dank Arzneimitteln, die durch Grundlagenforschung am Tier und durch Forschung am Menschen ermöglicht werden, Menschen nicht nur überleben, sondern ihr Leben auch wieder lebenswert wird. Ich denke zum Beispiel an Menschen mit Multipler Sklerose, wo man für die Prüfung der Wirksamkeit von neuen Medikamenten auch Tierversuche mit Schweregrad 3, also der schwersten der drei Belastungsstufen für Tiere, benötigt. Diese schwereren Tierversuche machen glücklicherweise nur noch 3 Prozent aller Versuche in der Schweiz aus, aber sie sind kaum oder nicht zu ersetzen.

Ich denke an Menschen mit einer schweren Immunerkrankung oder an Menschen mit schweren Depressionen, die nur dank schweizerischer und weltweiter Forschung wieder ein mehrheitlich lebenswertes Leben führen können. Diese Aufzählung könnte beliebig fortgesetzt werden.Ich denke auch an vulnerable und ältere Menschen, die nur dank dem jedes Jahr neu entwickelten Grippeimpfstoff geschützt werden können. Dieser muss, damit sein Einsatz medizinisch und ethisch überhaupt verantwortbar ist, zwangsläufig vorgängig an Mensch und Tier getestet werden. Und ich denke an die ganz aktuellen Impfstoffe gegen Covid-19, auf welche die ganze Welt gehofft und gesetzt hat und die mittlerweile erfolgreich eingesetzt werden.
Mit dieser Tier- und Menschenversuchsverbots-Initiative würde nicht nur die Forschung am bedeutenden Forschungsstandort Schweiz verboten; diese radikale Forschungsverbots-Initiative will auch ein Importverbot für Medikamente, Impfungen und Implantate erlassen. Die Initiative sieht vor, dass keine neuen medizinischen Produkte mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen, die an Menschen oder Tieren getestet wurden.

Das bedeutet: Ein Grossteil der Schweizerinnen und Schweizer müsste langfristig mit veralteten oder unwirksamen medizinischen Produkten vorliebnehmen. Das kann ich nicht verantworten. Statt Verbote will ich Kontrolle. Diese hat sich in der Vergangenheit bewährt und muss weitergeführt werden.

Ich bitte Sie, diese rundum schädliche Forschungsverbots-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch die weiteren Anträge an unseren Rat abzulehnen, die in diese Richtung zielen, die nicht nur den Menschen und dem Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz, sondern auch den Tieren schaden. Die direkten und indirekten Folgen dieser Initiative und auch eines Gegenvorschlages wären fatal.

Eine differenziertere Öffnung in der Gastronomie ermöglichen:

Wie Erfahrungen und auch Studien zeigen, funktionieren in (Speise)restaurants im Vergleich mit Bars, Cafés und kleinen Beizen Schutzkonzepte aus verschiedenen Gründen wesentlich besser. Die Ansteckungsgefahr in Speiserestaurants ist auf ein Minimum reduziert.

– Weshalb hat der Bundesrat dieses Faktum bis jetzt in seiner Öffnungsstrategie nicht berücksichtigt?

– Gedenkt er dieses Faktum künftig in seine Entscheide einzubeziehen?

Antwort des Bundesrates vom 08.03.2021

Der Bundesrat verfolgt seit Beginn der Pandemie das Ziel, die Bevölkerung vor Covid-19 zu schützen und gleichzeitig die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. In den kommenden Monaten soll eine möglichst rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens erreicht werden, ohne den Schutz der Gesundheit zu vernachlässigen.

Der Bundesrat strebt auch eine Öffnung der Restaurants an, sobald dies die epidemische Lage erlaubt. Die Forschung liefert mittlerweile klare Hinweise darauf, dass das Übertragungsrisiko von Sars-CoV-2 in Restaurants erhöht ist. Gleich mehrere situationsspezifische Begebenheiten in Restaurants tragen zu diesem Umstand bei: In Gastronomiebetrieben vermischen sich Personengruppen in meist geschlossenen Räumen. Die Personen verweilen über längere Zeit, tragen keine Hygienemasken und sprechen oft und laut. Neben der Übertragung der Viren durch Tröpfchen kommt damit in Restaurants der Übertragung durch Aerosole eine entscheidende Bedeutung zu.

Die in den Schutzkonzepten vorgesehenen Massnahmen tragen können das Ansteckungsrisiko nur zu einem gewissen Grad reduzieren. In Aussenbereichen ist das Risiko, durch Aerosole infiziert zu werden, zwar reduziert. Das Risiko von Übertragungen durch grössere Tröpfchen bleibt hingegen bestehen. Diese werden vor allem durch einen geringen Abstand zwischen Personen über längere Zeit begünstigt. In einem Restaurant ist der Abstand zwischen Personen an einem Tisch meist geringer als 1 Meter. Gleichzeitig beträgt die Verweildauer in der Regel mehr als 15 Minuten. Daher haben Personen, die mit einer infizierten Person am gleichen Tisch sitzen ein erhöhtes Risiko, sich mit Sars-CoV-2 anzustecken.

Viele der genannten Risikoelemente sind in allen Gastronomiebetrieben gegeben. Zudem sind Überschneidungen der Betriebsarten (Restaurants, Cafés) üblich. Eine Unterscheidung ist daher aus epidemiologischer Sicht nicht sinnvoll und rechtlich nicht möglich.

Fälschungssicheren elektronischen COVID-free Nachweis für Tests und Impfungen

– Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die gestaffelte Rückkehr in ein normales Leben ohne Corona-bedingte Einschränkungen, nur über einen einwandfrei funktionierenden, fälschungssicheren, elektronischen, auch im Ausland verwendbaren „COVID-free Nachweis“ (Tests und Impfungen) möglich ist?

– Wie muss eine solche Lösung nach Ansicht des Bundesrates aussehen und wer muss die Grundlagen dafür schaffen?

Antwort des Bundesrates vom 08.03.2021

Impfnachweise sind der Schweiz keine amtlichen Dokumente, sondern Dokumente im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses. Dies gilt auch für den bestehenden Impfausweis in Papierform und den elektronischen Impfausweis.

Gegenwärtig wird auf Bundesebene abgeklärt, ob im Hinblick auf eine mögliche Differenzierung von Massnahmen nach dem Impfstatus die Schaffung eines möglichst fälschungssicheren Impfnachweises erforderlich ist, und welche rechtlichen, ethischen und technischen Rahmenbedingungen dabei zu beachten wären. Für eine allfällige Einführung eines staatlichen Impfausweises oder einer staatlichen Zertifizierung des Impfausweises, als auch für die Kontrolle des Impfstatus mittels Zugang zu einem Impfregister, wäre eine formell-gesetzliche Grundlage notwendig.

Gleiches würde auch für einen allfälligen staatlichen Testnachweis gelten. Dem Bundesrat ist die Wiederherstellung der internationalen Reisefreiheit ein wichtiges Anliegen. Sie begrüsst dabei ein international koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf einen global anerkannten, elektronischen Impfnachweis, namentlich das WHO-Projekt Smart Vaccination Certificate.

Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität

Wie es der Präsident gesagt hat, sind wir in der letzten Runde der Differenzbereinigung zum indirekten Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative. Der Ständerat hat in der Wintersession 2020 nach Überzeugung der SVP-Fraktion richtigerweise bei beiden verbliebenen Differenzen an seiner Fassung, die meine Minderheitsanträge auch beinhaltet, festgehalten. Dabei geht es um zwei zentrale Punkte.

1. Bei Artikel 6 Absatz 1 geht es um den wichtigen Handlungsspielraum der Kantone in der zweifellos notwendigen Ausbildungsoffensive, die bedarfsgerecht sein muss, aber nicht neue Ungerechtigkeiten schaffen soll. Ich erinnere Sie nochmals daran, dass Bund und Kantone für die nächsten acht Jahre rund 1 Milliarde Franken für die Ausbildungsoffensive zur Verfügung stellen sollen, um dem längerfristigen Mangel an Pflegefachpersonal entgegenzuwirken.

Damit könnte die Anzahl jährlicher Abschlüsse von 2700 auf immerhin 4300 erhöht werden. Doch sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat und auch die SVP-Fraktion wollen, dass dabei die Situation der Kantone berücksichtigt wird. Dies entspricht auch meinem ersten Minderheitsantrag. Es ist wichtig, an der Kann-Formulierung festzuhalten, da die Kantone die jeweiligen Bedürfnisse am besten beurteilen können. Es liegt ja im ureigenen Interesse der einzelnen Kantone – die Corona-Pandemie hat es einmal mehr verdeutlicht -, genügend Pflegefachpersonal im Gesundheitswesen zur Verfügung zu haben. Ein weiterer Nachteil der verpflichtenden Variante wäre, dass dies eine Besserstellung eines Berufsbildungsbereichs herbeiführen und somit neue Ungerechtigkeiten oder auch Begehrlichkeiten provozieren würde.

2. Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 25a Absatz 3 KVG geht es um die Chance für das Pflegefachpersonal, mit einer Kompromisslösung – einer Vereinbarung zwischen Versicherung und einer Pflegeorganisation oder einer selbstständigen Pflegefachperson – gewisse Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen und somit eigenständig abrechnen zu können. Die Kompromisslösung schafft die Möglichkeit, zu beweisen, dass durch die eigenständige Abrechnung, wie es vonseiten der Initianten der radikaleren Pflege-Initiative behauptet wird, keine Mehrkosten verursacht, sondern sogar Kosten eingespart würden. Ganz ohne Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern muss jedoch durch die eigenständige Abrechnung eine massive Mengenausweitung mit negativen Folgen für die Krankenkassenprämien befürchtet werden.

Vereinbarungen würden aber helfen, die Kosten zulasten der OKP zu steuern und zu begrenzen.
Anzumerken ist zudem, dass aufgrund einer Verordnungsänderung ab dem 1. Januar 2020 nur noch eine einmalige ärztliche Anordnung bei der erstmaligen Beurteilung nötig ist. Danach können die Pflegefachpersonen selbstständig handeln. Es liegt also schon eine höhere Autonomie vor, als dies zum Beispiel bei der Lancierung der Initiative der Fall war.

Die SVP-Fraktion wird aus diesen Gründen bei den Differenzen den Beschlüssen des Ständerates folgen. Ich danke, wenn Sie das Gleiche tun.

Parlamentarische Initiative SGK-N. Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität

Ich spreche zu Block 1 und begründe zuerst meine Minderheit betreffend Darlehen und Ausbildungsbeiträge. Artikel 6 Absatz 1 sieht vor, dass die Kantone den Zugang zum Bildungsgang Pflege HF oder zum Studiengang Pflege FH fördern. Zu diesem Zweck gewähren sie Personen zur Sicherheit des Lebensunterhaltes Ausbildungsbeiträge, damit diese die Ausbildung in Pflege HF und FH absolvieren können. In Artikel 6 Absatz 2 legen die Kantone die Voraussetzungen, den Umfang der Ausbildungsbeiträge sowie das Verfahren für deren Vergabe fest. Sie bestimmen über die einzelnen Voraussetzungen, die eine Anspruchsberechtigung nach Absatz 1 begründen, und sie entscheiden über die Höhe des Beitrages, den sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten. Hier beantrage ich als Ergänzung zu Absatz 2, dass die Kantone die finanzielle Unterstützung auch in Form eines Darlehens gewähren können. Die SVP-Fraktion befürwortet grundsätzlich nicht nur Stipendien, sondern auch zinslose Darlehen für Studiengänge. Wir sind der Überzeugung, dass keinen dafür fähigen und leistungswilligen Studentinnen oder Studenten ein Studium nur aus finanziellen Gründen verwehrt sein darf. Doch bei höheren respektive Berufs- und Studienabschlüssen darf erwartet werden, dass die Studiengebühren später wieder zurückerstattet werden. Die Bedingungen dazu sind immer sehr grosszügig. Aber der Staat soll nicht unnötig belastet werden. Zudem ist der Absolvent oder die Absolventin mit einem Darlehen umso interessierter, seinen Studiengang nicht nur zu beginnen, sondern auch mit Stolz und Genugtuung abzuschliessen. Vergleicht man sie zum Beispiel mit Meisterprüfungen bei Handwerksberufen, so sind diese Kosten wesentlich höher und müssen mehrheitlich selber getragen werden.
Abschliessend möchte ich darauf hinweisen, dass nach den Ausführungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung gestützt auf das Ausbildungsbeitragsgesetz der Bund die Kantone schon heute bei ihren Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen im Tertiärbereich unterstützt und auch jeder Kanton – das wissen Sie – ein Stipendiengesetz hat.
Ich zitiere aus der Stellungnahme der Finanzveraltung vom 24. April 2019: „Auszubildende in der Pflege HF und FH können bereits heute zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beim Kanton unterstützt durch den Bund Beiträge beantragen. Der neue Fördertatbestand würde eine Art Parallelstruktur zum bereits bestehenden Stipendiensystem schaffen. Auf Bundesebene würden damit Stipendien an Pflegefachpersonen über zwei unterschiedlich ausgestaltete gesetzliche Grundlagen ausgerichtet. Dadurch würde die Komplexität im Vollzug erhöht, die Aufgabensteuerung erschwert und es käme zu Ungleichbehandlungen im Vergleich zu Auszubildenden in anderen Berufen.“ Ich denke, da ist auch der Ständerat nochmals gefordert, dieser Tatsache bei seiner Beratung des Geschäfts auf den Grund zu gehen. Da uns aber nun der Gesetzesentwurf im Nationalrat vorliegt, bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, bei Artikel 6 Absatz 2 die Minderheit III (Herzog Verena) zu unterstützen.
Nun komme ich zum Fraktionsvotum zu Block 1: Bei Artikel 7 Absatz 3 und 3bis bitte ich Sie, den Mehrheiten zu folgen. Es sollen selbstverständlich abgestufte Beiträge vorgesehen werden, und die Abstufung soll nach der zweckmässigen Ausgestaltung der kantonalen Massnahmen erfolgen. Der Bundesrat muss selbstverständlich auch die Möglichkeit haben, beim Bundesanteil für Ausbildungsbeiträge eine Obergrenze festzulegen.
Bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b und entsprechend auch bei den Artikeln 6, 7 und 8 unterstützt die SVP-Fraktion in erster Priorität die Minderheit I (de Courten). Ausbildungsbeiträge sollen nur dann ausgerichtet werden, wenn auch Betreuungs- und Unterhaltspflichten bestehen. In zweiter Priorität folgen wir dem Bundesrat.
Beim Entwurf 2 Artikel 1 Absatz 1 hat für uns erste Priorität die Minderheit II (Nantermod), dann zweite Priorität die Minderheit I (de Courten), dann dritte Priorität die Fassung des Bundesrates.
Bei Artikel 7 im Entwurf 1 zur Ausgabenbremse empfiehlt die SVP-Fraktion nur Zustimmung zur Fassung des Bundesrates, wenn bei Artikel 1 zur Ausgabenbremse eine Minderheit oder der Bundesrat obsiegt hat.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, dementsprechend abzustimmen.

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Für eine starke Pflege (Pflege-Initiative). Volksinitiative

Die demografische Entwicklung mit dem immer grösser werdenden Anteil älterer Menschen, von denen viele an mehreren chronischen Erkrankungen leiden, ist eine grosse Herausforderung. Auch die immer früheren Entlassungen der Patientinnen und Patienten nach einem Spitalaufenthalt erfordern häufig Pflegebetreuung zu Hause. Die Pflege wird dadurch mengen- und qualitätsmässig anspruchsvoller.
Die Pflege ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung und für eine optimale Behandlung unerlässlich. Sie ist für den einzelnen Patienten aus medizinischer und auch ganz persönlicher Sicht entscheidend.
So erstaunt es nicht, dass in kurzer Zeit die Volksinitiative „für eine starke Pflege“ zustande gekommen ist. Wer will schon nicht eine starke Pflege? Dieses Anliegen soll in der Bundesverfassung verankert werden.
Allerdings: Mit Artikel 117a, „Medizinische Grundversorgung“, besteht bereits ein entsprechender Verfassungsartikel, der die Pflege umfasst und damit ausreicht, um die Pflege zu stärken. Diese Information wurde vermutlich von den Initianten tunlichst verschwiegen.
Zudem hat der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen auch bereits zahlreiche Massnahmen für die Verbesserung der Situation in der Pflege in die Wege geleitet. Mit dem Massnahmenplan sind weitere wirksame Projekte umsetzungsbereit.
Von Pflegenotstand zu sprechen, ist nach den gebetsmühlenartigen Wiederholungen des sogenannten Klimanotstandes sehr eingängig, aber nicht wahrheitsgetreu. Vergleicht man das Angebot an Pflegepersonal in der Schweiz mit anderen OECD-Ländern, so kann man kaum von einem Mangel sprechen. Betrachtet man die Zahl der diplomierten Pflegefachpersonen, steht die Schweiz mit 17 Pflegefachpersonen pro 1000 Einwohner an erster Stelle. Im Gegensatz dazu hat die Schweiz nur 7,7 Pflegehelfer pro 1000 Einwohner und liegt damit auf Platz 9. Dies ist jedoch ein anderes Problem, auf das ich später noch eingehen werde.
Die Ausbildung im Gesundheitswesen ist eines der erfolgreichsten Studiengebiete. Der kürzlich erschienene Schlussbericht des Bundesrates zum Masterplan Bildung Pflegeberufe zeigt, dass sich die Zahl der Abschlüsse im Beruf Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ zwischen 2007 und 2014 mehr als verdoppelt hat. Mit 83,6 Absolventen pro 100 000 Einwohner, alle Bildungsebenen berücksichtigt, liegt die Schweiz weit vor den anderen Ländern. Der Durchschnitt der OECD-Länder liegt bei 47 Absolventen, nicht bei 83.
Die Pflege-Initiative und, etwas abgeschwächt, auch der indirekte Gegenvorschlag riskieren jedoch einen enormen Kostenschub und damit einen Blindflug in Richtung Prämienschub.
Die Forderung der Initiantinnen und Initianten, dass Pflegefachpersonen Pflegeleistungen in eigener Verantwortung abrechnen können sollen, würde mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einer Mengenausweitung und damit zu beträchtlichen Mehrkosten zulasten der Grundversicherung, der Kantone, des Bundeshaushalts und schlussendlich der Prämienzahler führen.
Laut dem erläuternden Bericht werden die Mehrkosten für den Pflegeheimbereich auf 30 Millionen Franken pro Jahr und für die häusliche Pflege auf 25 bis 110 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Auch, und das ist sehr entscheidend, würde ein Präjudiz für andere Berufsgattungen im medizinischen Bereich geschaffen, die verständlicherweise die gleichen Rechte einfordern könnten. Das heisst, es würde eine weitere Kostenlawine ohne echte Leistungsverbesserung ausgelöst, und das zu einem Zeitpunkt, in welchem die stetig steigenden Gesundheitskosten mit einem ganzen Massnahmenpaket bekämpft werden sollen und alle anderen Player im Gesundheitsbereich gefordert sind, Einsparungen zu erzielen.
Mit der Volksinitiative sollen zudem arbeitsrechtliche, vielleicht sogar berechtigte Forderungen wie bessere Arbeitsbedingungen für das Personal erzwungen werden. Diese sind jedoch auf Verfassungsstufe am falschen Ort. Vielmehr muss das eigentliche Ziel, dass die Pflegebedürftigen eine angemessene Behandlung in den Institutionen erhalten, gelöst werden, denn eines ist klar: Eine ungenügende Pflege führt oft zu Folgekosten im teuren stationären Bereich.
Aber ebenso müssen die Prämienzahlenden davor geschützt werden, dass auch noch im Pflegebereich Überversorgung und ungebremste Mengenausweitung Einzug halten, wie sie bereits in vielen anderen Gesundheitsbereichen das Kostenwachstum ohne adäquaten Mehrwert befeuern. Nicht zuletzt haben die Patienten, die einen grossen Teil der Pflegekosten selber tragen, ein Anrecht darauf, dass sie für ihr Geld Leistungen erhalten und nicht ineffiziente Strukturen subventionieren, die zu unattraktiven Arbeitsbedingungen des Personals beitragen.
Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.
Jetzt komme ich zu meinem Minderheitsantrag auf Nichteintreten auf die Bundesbeschlüsse 2 sowie 3 und 4.
Nochmals: Eine weitere Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege ist zweifellos notwendig, um der steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen begegnen zu können. Allerdings muss diese Förderung bedarfsgerecht erfolgen, d. h. in den Bereichen, wo tatsächlich Not am Mann, respektive an der Frau ist. Eine weiter gehende Akademisierung der Pflegeberufe ist wenig hilfreich.
Viel entscheidender als Finanzhilfen und vor allem viel problematischer ist es, die geeigneten Menschen zu finden, die bereit sind, diesen sehr schönen, aber psychisch und körperlich auch sehr strengen Beruf auszuüben, unregelmässige Arbeitszeiten in Kauf zu nehmen und mit kranken oder betagten Menschen zu arbeiten. Das Profil für Pflegefachpersonen ist äusserst anspruchsvoll. Nebst Wissen und fachlichem Können sind viel Empathie, Einfühlungsvermögen und eine hohe Sozialkompetenz gefragt. Vor allem in Alters- und Pflegeheimen braucht es auch generationenübergreifendes Verständnis, das heisst, es braucht Leute, die den Kontakt mit älteren Leuten mögen.
Es existiert nun mal einfach nur ein bestimmter Pool von Menschen, die diese Eigenschaften mitbringen, die bereit sind, auch unangenehmere und strengere Arbeiten pragmatisch auszuführen und sich mit viel Herzblut und Liebe für die Patientinnen und Patienten oder die Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflege- oder Altersheims einzusetzen. Ich habe hohe Achtung vor dieser Berufsgattung. Deshalb befürwortet die SVP-Fraktion auch Erleichterungen beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf und die Anerkennung früherer Abschlüsse, um z. B. Mütter oder Väter nach einer Familienarbeitszeit wieder für diese wichtigen Berufe zu motivieren.
Auch ohne diese Initiative oder den indirekten Gegenvorschlag ist übrigens im Auftrag des Bundesrates geplant, die Kosten für Wiedereinstiegskurse von 2018 bis 2022 durch Bund und Kantone zu übernehmen und damit zweitausend diplomierte Pflegefachkräfte zur Wiederaufnahme einer Pflegetätigkeit zu gewinnen. Die Kosten pro Kurs belaufen sich auf 2000 bis 5000 Franken pro Person. Doch muss man sich immer bewusst sein, dass nur Personal, das das Leistungsprofil optimal erfüllt – und dazu gehören auch Herzblut und Empathie -, langfristig den erwünschten Nutzen bringen kann.
Finanzielle Anreize bergen leider auch die Gefahr, nicht geeignete Personen zu motivieren, was wiederum zu sinkender Pflegequalität führen und die Gesundheits- und Prämienkosten weiter steigen lässt.
Die SVP-Fraktion findet es aber auch grundsätzlich fragwürdig, für eine einzelne Berufsgattung weitere Ausbildungsbeiträge an die Kantone auszurichten. Denn auch in vielen anderen Berufssparten, zum Beispiel bei den Ingenieuren oder eben auch in Berufen, in denen strenge körperliche Arbeit gefordert wird, besteht Fachkräftemangel. Ich denke an die Baubranche, die Landschaftsgärtner oder auch an die Gastronomie. Wo körperliche Arbeit zu nicht immer angenehmen Bedingungen gefordert ist, haben auch andere Berufsbranchen zu kämpfen.
Zudem greifen die Vorschriften zum einen bezüglich der Bereitstellung und Finanzierung von Ausbildungsplätzen in die kantonale Autonomie ein und stehen damit im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz. Zum andern führen sie für den Bund zu hohen Kosten in einem Bereich, wo die Kantone und die Branchen zuständig sind.
Die SVP-Fraktion beantragt aus genannten Gründen, weder auf den Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, noch auf den Bundesbeschluss über die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen und auch nicht auf den Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere der Interprofessionalität, einzutreten. Interprofessionalität und Effizienz sollten in jedem Betrieb und auch in der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Playern eine Selbstverständlichkeit sein. Mit diesen Beschlüssen werden die wirklichen Probleme nicht gelöst, und wie schon erwähnt, wurden von Bund und Kantonen verschiedenste Massnahmen eingeleitet.
Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, den Nichteintretensantrag zu unterstützen und ebenfalls, die Bundesbeschlüsse nicht anzunehmen.

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Parlamentarische Initiative SGK-S. Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder und Administrativversorgter

An ihrer Sitzung vom 15. November ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit auf den Erlassentwurf zur Umsetzung einer Kommissionsinitiative des Ständerates zur Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder eingetreten und hat – ich nehme es gleich vorweg – dem Erlass einstimmig zugestimmt.
Vielleicht eine kurze Rückblende: Am 1. April 2017 trat das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in Kraft. Es sieht die Wiedergutmachung, einen Solidaritätsbeitrag von bis zu 25 000 Franken pro Opfer, vor. Der Solidaritätsbeitrag wird bei einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen zwar nicht als Einnahme angerechnet, jedoch erhöht sich durch den Solidaritätsbeitrag das Vermögen, das bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen eine Rolle spielen kann. Die Erträge auf diesem zusätzlichen Vermögen werden als Einkommen berücksichtigt. Dadurch ist es vorgekommen, dass wegen des Solidaritätsbeitrags die Ergänzungsleistungen gekürzt werden mussten. Aus diesem Grund hat die ständerätliche Kommission eine parlamentarische Initiative eingereicht, eben die Initiative „Gewährleistung der Ergänzungsleistungen ehemaliger Verdingkinder und Administrativversorgter“.
Wie viele Leute sind betroffen? Von den rund 9000 Personen, die ein Gesuch um Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrags gestellt haben, beziehen nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 830 Personen Ergänzungsleistungen. Es ist jedoch nur ein kleiner Teil von ihnen von den Kürzungen betroffen. Man geht gemäss einer Schätzung von etwa 20 Personen aus. Die Nachzahlungen werden somit auf maximal 600 000 Franken geschätzt.
Ich bitte Sie im Namen unserer Kommission zuzustimmen. Es würde mich freuen, wenn wir auch hier in unserem Parlament einstimmig dieser Initiative zustimmen würden.

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IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV)

Einleitend möchte ich vor allem auch den Neuen in diesem Rat zu bedenken geben, dass die IV längst nicht auf gesunden Füssen steht, im Gegenteil, sie hat 10 Milliarden Franken Schulden bei der AHV. Deshalb sind auch Massnahmen, die wenigstens einen kleineren Beitrag zur Sanierung dieser Sozialversicherung leisten, notwendig, auch wenn wir natürlich besonders bei beeinträchtigten Personen grosszügig sein möchten. Doch schlussendlich haben wir den Grundauftrag, unsere Sozialwerke auch für kommende Generationen zu sichern.
Ich komme zu den Differenzen und damit zu einer Begrifflichkeit: Voraussetzung für das Verständnis in der Bevölkerung ist vorab auch Klarheit in den Begrifflichkeiten. Wenn schon eine Gesetzesberatung durchgeführt wird und Gesetzesänderungen vorgenommen werden, darf auch erwartet werden, dass Unklarheiten ausgeräumt werden. Ein unklarer, ja irreführender Begriff im Zusammenhang mit der IV und der AVH ist eben „Kinderrente“. So wird unter „Kinderrente“ fast von jedem, der nicht involviert ist, verstanden, dass es dabei um beeinträchtigte Kinder geht. Stattdessen handelt es sich korrekterweise um eine Zulage für Eltern, die entweder IV- oder AHV-berechtigt sind. Übrigens, in der französischen Sprache ist es noch irreführender: Im Französischen spricht man sogar explizit von „rente pour enfant“. Sie sehen, es besteht Handlungsbedarf. Wir sollten deshalb jetzt bei der Beratung dieses Gesetzes die Chance packen und den Begriff anpassen. Deshalb ist der Entscheid des Nationalrates richtig, in Artikel 38 den irreführenden Begriff „Kinderrente“ durch „Zulage für Eltern“ zu ersetzen.
Aus Überlegungen zur Sicherheit der Sozialwerke spricht sich die SVP-Fraktion dafür aus, bei der Höhe der Kinderrente auch weiterhin an 30 Prozent der dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entsprechenden Invalidenrente und somit am Entscheid des Nationalrates festzuhalten. Bis ins Jahr 2030 könnte dies nach Berechnung des BSV Einsparungen von 112 Millionen Franken jährlich ermöglichen.
Auch wenn von den Medien versucht wird, mit ergreifenden Lebensschicksalen emotional zu überzeugen, so muss in der Gesamtrechnung berücksichtigt werden, dass zur sogenannten Kinderrente noch eine Familienzulage, also mindestens 200 Franken pro Kind, oder eine Ausbildungszulage von 250 Franken hinzukommt, wenn ein Elternteil auch nur 10 Prozent erwerbstätig ist. Denn bei der Beratung des Familienzulagengesetzes wurde es unterlassen, die sogenannte Kinderrente um die Familienzulage zu reduzieren. Dies kann dazu führen, dass bei Familien mit mehreren Kindern und mit einer IV- oder AHV-Rente das verfügbare Einkommen grösser ist als bei einer Familie, die ihr Einkommen selbst erwirtschaftet.
Und nicht ganz unwichtig: Während bei der IV die Zahl der Kinderrenten eher zurückgegangen ist, ist diese bei der AHV gestiegen, da vermehrt auch ältere Herren noch Vater werden, die nun definitiv in den seltensten Fällen auf Zulagen für Eltern angewiesen sind. Mit Zulagen aus AHV, und BVG sowie Familienzulagen können nicht selten gegen 2000 Franken, das heisst bei drei Kindern 6000 Franken, erreicht werden. Das ist mehr, als ein Vater im unteren Mittelstand bei 100 Prozent Erwerbstätigkeit verdient.
Bedenken Sie: Sollen auch künftige Generationen noch auf eine leistungsfähige IV zählen können, müssen nebst strukturellen Verbesserungen der IV auch dringend Kosten eingespart werden. Deshalb bitte ich Sie sehr, der Mehrheit zu folgen. Bei den Übergangsbestimmungen Buchstaben a, b, c bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen, die ich anschliessend noch begründen werde. Der Minderheit Nantermod zu Artikel 44 Absatz 5 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts möchte eine Mehrheit der SVP-Fraktion zustimmen. Aus meiner Sicht sind jedoch Tonaufnahmen, wie sie die Mehrheit der Kommission fordert, verlässlicher als handschriftliche Notizen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre weitsichtigen Entscheide zugunsten der Betroffenen, aber auch zugunsten der Gesunden, damit auch kommende Generationen noch von unseren Sozialwerken profitieren können.

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Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Bundesgesetz

Gerne ergreife ich das Wort zu dieser Differenz. Es ist ja die einzige Differenz. Wir haben einen Beschluss des Ständerates, der eine neue Ziffer 4a und damit eine Ergänzung im Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen eingefügt hat, bei der es um die anerkannten Ausgaben geht.
Das bereits überarbeitete Bundesgesetz, das erst am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, soll nach dem ursprünglichen Antragsteller angepasst werden, da nach seiner Ansicht die Vorlage zu den Ergänzungsleistungen über das Ziel hinausschiesst. Ich möchte jedoch daran erinnern, dass die Ergänzungsleistungsreform auch das Ziel hatte – damit argumentierte auch Kollege Ständerat Rechsteiner -, zu hohe Bezüge und zu hohe Beiträge durch die Kumulation von anerkannten Mehrkosten zu vermeiden. Dieses Ziel soll gemäss Ständerat Rechsteiner nach wie vor gelten, aber er will eine Anpassung machen: Nach Ansicht des Antragstellers sind Menschen, die in gemeinschaftlichen Wohnformen wie Cluster-Wohngemeinschaften zusammenleben, durch das jetzige Gesetz zu stark benachteiligt, wenn bei der Berechnung eine Pro-Kopf-Teilung vorgenommen wird. Die entsprechenden Maximalbeiträge würden derart reduziert, dass solche Wohnformen im Ergebnis verunmöglicht würden. Er geht jedoch in seinem Beispiel von einer Wohngemeinschaft mit 16 Personen aus. Rechnet man das um, würde das tatsächlich marginale Unterstützungsbeiträge auslösen, wobei ja nicht alle Bewohner Ergänzungsleistungen erhalten müssen.
Ständerat Rechsteiner hat nun vorgeschlagen, dass die Maximalbeiträge für den Mietzins zum Beispiel für Menschen mit einer Behinderung, die in einer Wohngemeinschaft zusammenleben, nicht durch die Anzahl der darin wohnenden Menschen geteilt werden soll, sondern dass der jährliche Höchstbetrag für eine Person in einem Haushalt mit zwei Personen gelten soll. Nach dem Bericht und nach Schätzungen der Verwaltung bedeutet das Mehrkosten von 3,6 Millionen Franken, davon gehen 2,3 Millionen Franken bis 2030 zulasten des Bundes.
Dass eine Anpassung betreffend die Berechnung der Mietzinsmaxima vorgenommen werden soll, ist eigentlich noch nachvollziehbar. Da jedoch in solchen Haushalten meistens mindestens vier Personen leben, stelle ich den Antrag, bei der Berechnung der Mietzinsmaxima auf vier anstatt auf nur zwei Personen abzustellen. Somit könnte eine massvolle Verbesserung für Bewohner grosser Wohngemeinschaften ermöglicht werden, ohne grosse Mehrkosten für Bund und Kantone auszulösen. Nach den Berechnungen der Verwaltung würde dies die Mehrkosten um etwa 1 Million Franken, also um etwa die Hälfte, reduzieren. Es gäbe dann noch etwa eine Million Franken Mehrkosten gegenüber dem heutigen Ergänzungsleistungsgesetz.
Nun spreche ich auch gleich zur Minderheit II (Nantermod), die Artikel 10 Absatz 1bis ganz streichen will. Auch dies unterstützt unsere Fraktion. Der neue Antrag aus dem Ständerat hat eigentlich nichts mit der Debatte zur bestehenden Vorlage zu tun. Er ist sachfremd. Der Ständerat versucht nun eine nachträgliche Korrektur an der Ergänzungsleistungsreform vorzunehmen, die dieses Parlament verabschiedet hat, die aber noch nicht in Kraft ist. Die Problematik, die der Ständerat hier lösen will, ist komplex. Sie betrifft einen kleinen Personenkreis. Die rechtlichen Begriffe, die zur Anwendung kommen sollen, sind aber weder definiert noch nachvollziehbar. Nun wird versucht, eine Problematik zu bereinigen, die zwar tatsächlich besteht, die aber das Gesetz über die Ergänzungsleistungen betrifft. Doch wo führt das hin? Genauso könnten ja dann auch andere Themen eingebracht werden. Ich bitte Sie deshalb, auch im Namen der SVP-Delegation, der Minderheit II (Nantermod) zu folgen.

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Betäubungsmittelgesetz. Änderung

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat sich an drei Sitzungen mit der Vorlage für einen Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz auseinandergesetzt. Mit der Vorlage soll die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich, zeitlich und sachlich begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen von Cannabiskonsum zu Genusszwecken geschaffen werden. Im Rahmen dieser Pilotversuche sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen eines geregelten Umgangs mit Cannabis gewonnen werden. Auch erhoffen sich einige, dadurch den Schwarzmarkt eindämmen zu können.
Einig war sich die Kommission, dass es ein gesundheitspolitisches Problem ist, wenn rund 200 000 Menschen regelmässig illegal Cannabis konsumieren, dessen Qualität zudem keiner Kontrolle unterliegt. Eine Mehrheit der Kommission wollte deshalb neue Wege in der Cannabispolitik prüfen. Die Minderheit kritisierte, dass solche Studien nicht die Drogenabstinenz zum Ziel hätten, sondern einem ersten Schritt hin zur Liberalisierung gleichkämen. Zudem seien solche Menschenversuche nicht verantwortbar, weil Cannabis in verschiedener Weise schädlich sei für die Gesundheit, weil er gefährlicher sei als Tabak, weil das Psychose- und Schizophrenierisiko vor allem bei jungen Menschen zu gross sei und weil jede künftige Prävention für Jugendliche unglaubwürdig erscheine, wenn von offizieller Stelle Cannabis abgegeben werde. Auch würden weltweit bereits genügend wissenschaftliche Arbeiten zur Thematik existieren.
Weil aber eine Mehrheit der SGK-N Pilotversuche mit Cannabis durchführen wollte, wurde nach dem Eintreten die Detailberatung durchgeführt. Leider wurden in der Kommission fast sämtliche Anträge, die sowohl zum Schutz der Probanden als auch zum Schutz von deren Umfeld beigetragen hätten, in der Kommission abgelehnt: So wurde die Senkung des THC-Gehalts von 25 auf 10 Prozent – in früheren Zeiten rauchte man Hasch mit 1 bis 3 Prozent THC-Gehalt -, die zum Schutz des Cannabiskonsumenten wie auch seiner Arbeitskollegen dringende Information des Arbeitgebers oder auch die Verpflichtung zur Abgabe des Führerausweises zum Schutz des Konsumenten wie auch der anderen Verkehrsteilnehmer abgelehnt.
In einem war sich die Kommission jedoch einig: Der Jugendschutz muss gewährleistet sein. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, einen Bericht über den Jugendschutz im Bereich des Cannabiskonsums zu erstellen. Dass nur Über-18-Jährige teilnehmen könnten – das bedeutete, dass genau der problematische Teil, der am meisten kifft, ausgeschlossen würde, weil dessen Teilnahme ja nicht verantwortbar wäre – und dass der Cannabis schon kindersicher verpackt würde, vermochte nicht sonderlich zu überzeugen. Ernüchternd war zudem folgende Aussage des BAG: „Da sich die vorgeschlagene Gesetzesänderung nur auf Erwachsene bezieht, muss die Problematik des Cannabiskonsums bei Jugendlichen ausserhalb dieser Vorlage angegangen werden.“
Deshalb war ein Teil der SGK-N überzeugt, dass die enormen finanziellen Mittel, die man für Pilotversuche mit Tausenden von Probanden einsetzen möchte, besser gezielt und wirkungsvoll für eine umfassende Drogenprävention zugunsten einer gesunden Jugend genutzt werden sollen. Vielleicht als Folge der gescheiterten Gesetzesberatung und der Kenntnisnahme der unbefriedigenden Ergebnisse des Berichtes, der im Übrigen öffentlich ist und sehr breit angelegt und sorgfältig abgefasst wurde, hat die SGK-N die Vorlage in der Gesamtabstimmung an ihrer letzten Novembersitzung mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt, und sie empfiehlt dem Rat, dasselbe zu tun.

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