Wie es der Präsident gesagt hat, sind wir in der letzten Runde der Differenzbereinigung zum indirekten Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative. Der Ständerat hat in der Wintersession 2020 nach Überzeugung der SVP-Fraktion richtigerweise bei beiden verbliebenen Differenzen an seiner Fassung, die meine Minderheitsanträge auch beinhaltet, festgehalten. Dabei geht es um zwei zentrale Punkte.
1. Bei Artikel 6 Absatz 1 geht es um den wichtigen Handlungsspielraum der Kantone in der zweifellos notwendigen Ausbildungsoffensive, die bedarfsgerecht sein muss, aber nicht neue Ungerechtigkeiten schaffen soll. Ich erinnere Sie nochmals daran, dass Bund und Kantone für die nächsten acht Jahre rund 1 Milliarde Franken für die Ausbildungsoffensive zur Verfügung stellen sollen, um dem längerfristigen Mangel an Pflegefachpersonal entgegenzuwirken.
Damit könnte die Anzahl jährlicher Abschlüsse von 2700 auf immerhin 4300 erhöht werden. Doch sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat und auch die SVP-Fraktion wollen, dass dabei die Situation der Kantone berücksichtigt wird. Dies entspricht auch meinem ersten Minderheitsantrag. Es ist wichtig, an der Kann-Formulierung festzuhalten, da die Kantone die jeweiligen Bedürfnisse am besten beurteilen können. Es liegt ja im ureigenen Interesse der einzelnen Kantone – die Corona-Pandemie hat es einmal mehr verdeutlicht -, genügend Pflegefachpersonal im Gesundheitswesen zur Verfügung zu haben. Ein weiterer Nachteil der verpflichtenden Variante wäre, dass dies eine Besserstellung eines Berufsbildungsbereichs herbeiführen und somit neue Ungerechtigkeiten oder auch Begehrlichkeiten provozieren würde.
2. Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 25a Absatz 3 KVG geht es um die Chance für das Pflegefachpersonal, mit einer Kompromisslösung – einer Vereinbarung zwischen Versicherung und einer Pflegeorganisation oder einer selbstständigen Pflegefachperson – gewisse Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen und somit eigenständig abrechnen zu können. Die Kompromisslösung schafft die Möglichkeit, zu beweisen, dass durch die eigenständige Abrechnung, wie es vonseiten der Initianten der radikaleren Pflege-Initiative behauptet wird, keine Mehrkosten verursacht, sondern sogar Kosten eingespart würden. Ganz ohne Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern muss jedoch durch die eigenständige Abrechnung eine massive Mengenausweitung mit negativen Folgen für die Krankenkassenprämien befürchtet werden.
Vereinbarungen würden aber helfen, die Kosten zulasten der OKP zu steuern und zu begrenzen.
Anzumerken ist zudem, dass aufgrund einer Verordnungsänderung ab dem 1. Januar 2020 nur noch eine einmalige ärztliche Anordnung bei der erstmaligen Beurteilung nötig ist. Danach können die Pflegefachpersonen selbstständig handeln. Es liegt also schon eine höhere Autonomie vor, als dies zum Beispiel bei der Lancierung der Initiative der Fall war.
Die SVP-Fraktion wird aus diesen Gründen bei den Differenzen den Beschlüssen des Ständerates folgen. Ich danke, wenn Sie das Gleiche tun.