Eine differenziertere Öffnung in der Gastronomie ermöglichen:

Wie Erfahrungen und auch Studien zeigen, funktionieren in (Speise)restaurants im Vergleich mit Bars, Cafés und kleinen Beizen Schutzkonzepte aus verschiedenen Gründen wesentlich besser. Die Ansteckungsgefahr in Speiserestaurants ist auf ein Minimum reduziert.

– Weshalb hat der Bundesrat dieses Faktum bis jetzt in seiner Öffnungsstrategie nicht berücksichtigt?

– Gedenkt er dieses Faktum künftig in seine Entscheide einzubeziehen?

Antwort des Bundesrates vom 08.03.2021

Der Bundesrat verfolgt seit Beginn der Pandemie das Ziel, die Bevölkerung vor Covid-19 zu schützen und gleichzeitig die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. In den kommenden Monaten soll eine möglichst rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens erreicht werden, ohne den Schutz der Gesundheit zu vernachlässigen.

Der Bundesrat strebt auch eine Öffnung der Restaurants an, sobald dies die epidemische Lage erlaubt. Die Forschung liefert mittlerweile klare Hinweise darauf, dass das Übertragungsrisiko von Sars-CoV-2 in Restaurants erhöht ist. Gleich mehrere situationsspezifische Begebenheiten in Restaurants tragen zu diesem Umstand bei: In Gastronomiebetrieben vermischen sich Personengruppen in meist geschlossenen Räumen. Die Personen verweilen über längere Zeit, tragen keine Hygienemasken und sprechen oft und laut. Neben der Übertragung der Viren durch Tröpfchen kommt damit in Restaurants der Übertragung durch Aerosole eine entscheidende Bedeutung zu.

Die in den Schutzkonzepten vorgesehenen Massnahmen tragen können das Ansteckungsrisiko nur zu einem gewissen Grad reduzieren. In Aussenbereichen ist das Risiko, durch Aerosole infiziert zu werden, zwar reduziert. Das Risiko von Übertragungen durch grössere Tröpfchen bleibt hingegen bestehen. Diese werden vor allem durch einen geringen Abstand zwischen Personen über längere Zeit begünstigt. In einem Restaurant ist der Abstand zwischen Personen an einem Tisch meist geringer als 1 Meter. Gleichzeitig beträgt die Verweildauer in der Regel mehr als 15 Minuten. Daher haben Personen, die mit einer infizierten Person am gleichen Tisch sitzen ein erhöhtes Risiko, sich mit Sars-CoV-2 anzustecken.

Viele der genannten Risikoelemente sind in allen Gastronomiebetrieben gegeben. Zudem sind Überschneidungen der Betriebsarten (Restaurants, Cafés) üblich. Eine Unterscheidung ist daher aus epidemiologischer Sicht nicht sinnvoll und rechtlich nicht möglich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert