ADHS. Resultate des Projektes Fokus in die Ausbildung integrieren

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die positiven Ergebnisse des Forschungsprojektes „Fokus“, welches das Bundesamt für Gesundheit BAG in Auftrag gegeben hatte, gesamtschweizerisch in die Ausbildung von Fach- und Lehrpersonen zu integrieren.

Der Bundesrat hat dem BAG im 2016 ein Forschungsprojekt „AHDS Behandlung mit nichtmedikamentösen Behandlungsansätzen“ in Auftrag gegeben. Dieses Projekt mit Namen „Fokus“ wurde von der Pädagogischen Hochschule Nordwestschweiz (FHNW) durchgeführt. Die Projektleiter Markus P. Neuenschwander und Sara Benini sammelten bewährte Strategien, um den Unterricht von Kindern mit ADHS zu beruhigen und prüften diese mit 96 Lehrpersonen, die diese während eines Jahres umsetzten, während eine Kontrollgruppe von 39 Lehrpersonen wie gewohnt unterrichteten. Die Resultate dieses Projektes zeigten klar, dass mit diesen angewandten Massnahmen dieses Problem gemeistert werden kann. Die entsprechende Weiterbildung der Sek-I Stufe wurde bereits ergänzt und startet dieses Jahr.

Mit der Einführung dieser erfolgreichen Massnahmen könnte das Dauerproblem „Ritalinverabreichung an Kinder“ endlich entschärft werden.

Zum Postulat im genauen Wortlaut

Zukünftige Verträge mit der EU unterstehen dem Rahmenvertrag

Gemäss vorliegendem Vertragstext zum Rahmenabkommen ist das Abkommen auf alle zukünftigen Marktzugangsabkommen anwendbar. Zurzeit sind verschiedene Abkommen in der Pipeline. Verhandelt wird gemäss der Homepage des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über Strom, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit, öffentliche Gesundheit, Emissionshandel, Kreatives Europa, Polizeizusammenarbeit und Eurodac. Zudem wurde lange Zeit über die Themen Forschungszusammenarbeit, Finanzdienstleistungen, Luftverkehr/Kabotage, Europäische Eisenbahnagentur (ERA), PRS und GNSS-Agentur Galileo gesprochen. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche der momentan offenen und geplanten Verhandlungsdossiers oder Teile davon gelten gemäss Bundesrat als Marktzugangsabkommen?

2. Welche der momentan offenen und geplanten Verhandlungsdossiers oder Teile davon gelten gemäss EU als Marktzugangsabkommen?

3. Präjudiziert die momentane, verhandlungstaktische Verknüpfung der EU von allen diesen offenen Abkommen mit dem Rahmenabkommen eine spätere Unterstellung unter das Rahmenabkommen? Offiziell will die EU keine weiteren Marktzugangsabkommen mit der Schweiz abschliessen, bis es ein Rahmenabkommen gibt, und blockiert dabei alle die genannten Themen. Ist also davon auszugehen, dass die EU alle diese Abkommen als binnenmarktrelevant ansieht?

4. Wer entscheidet darüber, ob ein neuer Vertrag dem Rahmenabkommen gemäss Artikel 2 Absatz 1 untersteht?

5. Wie sieht das Prozedere zur Unterstellung neuer Verträge unter das Rahmenabkommen aus? Artikel 2 Absatz 1 impliziert einen Automatismus.

6. Wer entscheidet darüber, ob ein neuer Vertrag dem Abkommen untersteht, wenn die Meinungen der EU und der Schweiz darüber auseinandergehen? Welche Rolle hat dabei der Gemischte Ausschuss, das Schiedsgericht und der EuGH?

7. Wie gross ist der Handlungsspielraum der Schweiz, zukünftige Abkommen nicht dem Rahmenabkommen zu unterstellen?

Zur Anfrage im genauen Wortlaut

Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin. Versorgungsforschung und Massnahmenplanung zur Sicherstellung der Behandlung von Kindern und Jugendlichen

1. Der Bund gibt periodisch eine spezifische Versorgungsforschung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin in Auftrag. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Kinder- und Jugendmedizin ist zu evaluieren.

2. Das Bundesamt für Gesundheit erstellt periodisch Bericht über die Entwicklung des Versorgungsstandes in der Kinder- und Jugendmedizin pro Kanton im ambulanten und stationären Bereich sowohl bezüglich Grundversorgern und allen weiteren Fachdisziplinen.

3. Der Bund unterstützt die Kantone im Rahmen seiner Kompetenzen beim Festlegen von Massnahmen, um die Unterversorgung mittelfristig abzubauen und langfristig zu verhindern.

Zur Motion im genauen Wortlaut

Vergleichender Bericht über die Gesundheit von LGB

Der Bundesrat wird mit diesem Postulat beauftragt, einen Bericht über die Gesundheit von lesbischen, schwulen und bisexuellen Personen zu erstellen. Dieser Bericht soll geschlechtsspezifische Vergleiche mit der übrigen Bevölkerung enthalten, um Bereiche zu identifizieren, in denen spezifische Massnahmen erforderlich sind.
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat schreibt, hat das Bundesamt für Statistik in Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit bereits das Modul zum Sexualverhalten der schweizerischen Gesundheitsbefragung um Fragen zur sexuellen Orientierung erweitert. Die Daten stehen seit Ende letzten Jahres für Forschung und Verwaltung zur Verfügung. Es wurden offenbar auch schon verschiedene Forschungsprojekte gestartet. Für mich gibt es somit aktuell keinen Handlungsbedarf. Ich befürchte viel eher, dass hier einem gewissen Aktivismus Vorschub geleistet wird. Wir ergreifen schon die nächsten Massnahmen, bevor wir die Resultate der neuen Fragen in der Gesundheitsbefragung kennen. Die Formulierung des Postulates ist ja schon darauf ausgelegt, dass nochmals neue Massnahmen ergriffen werden, statt dass ergebnisoffen geschaut wird, ob es überhaupt Probleme gibt. Wenn die Postulanten bereits wissen, dass es Probleme gibt, so sollen sie doch konkrete Massnahmen vorschlagen.
Das Postulat ist nicht nur voreilig und verfrüht, sondern es spricht ja eigentlich diesen Menschen die Eigenverantwortung ab, für ihre Gesundheit zu sorgen wie alle anderen auch. Man könnte ins Feld führen, wie das Kollege Vogt gemacht hat, dass ein solches Postulat die Stereotypen und die Diskriminierung sogar fördert und zementiert. Wieso soll hier die sexuelle Orientierung eine Rolle spielen, aber beispielsweise im Bereich der Blutspende plötzlich nicht mehr? An einem Ort soll es nun gemessen und ausgewertet werden, aber am anderen Ort nicht – das ist für mich ein gewisser Widerspruch. Das erscheint mir willkürlich und etwas politisch opportunistisch zu sein. Ich bitte Sie daher, das Postulat abzulehnen.

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Motion Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Entwicklungshilfe-Milliarden für die AHV-Sanierung einsetzen

Wer ein Leben lang gekrampft und seine AHV-Beiträge entrichtet hat, muss Anrecht auf eine vernünftige Rente haben. Nicht nur wir, sondern auch die jetzt jungen Beitragszahler und die künftigen Generationen sollen auf die Altersvorsorge zählen können.
Wir leben jedoch länger und beziehen länger Rente. Gleichzeitig sinkt die Zahl der aktiven Erwerbstätigen gegenüber den Pensionierten. Die Situation wird durch die Pensionierungswelle der Babyboomer-Generation verschärft. Kamen 1948, zum Zeitpunkt der Einführung der AHV, über sechs Aktive auf einen Rentner, sind das heutzutage noch rund drei; 2045 werden es noch zwei sein – wir alle kennen die Problematik.
Aufgrund dieser demografischen Entwicklung wird die Finanzierung der Vorsorgewerke immer prekärer. So erstaunt es nicht, dass die Sicherung der AHV mittlerweile eine der am meisten geäusserten Sorgen der Bevölkerung ist. Trotz der Annahme des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung ist die langfristige Finanzierung der AHV nicht gesichert. Bis 2045 werden rund 55 Milliarden Franken fehlen. Obwohl in der AHV-Kasse dieses Loch klafft und viele unserer Bürgerinnen und Bürger verunsichert sind, ob sie dereinst eine ausreichende Rente erhalten werden, überweist die Schweiz jedes Jahr Milliarden ins Ausland. 2018 waren es über 3 Milliarden Franken für die Entwicklungshilfe. Bevor wir gegenüber dem Ausland unsere Grossmut beweisen, sind wir es unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, dass wir uns auch um ihre Altersvorsorge kümmern.
Aus Sicht der SVP-Fraktion liegt es darum auf der Hand, den Rahmenkredit für die Entwicklungshilfe um jährlich eine Milliarde Schweizerfranken zu kürzen und die freiwerdenden Gelder der AHV zugutekommen zu lassen, bis diese nachhaltig saniert ist. Damit würden immer noch 2 Milliarden Franken zur Verfügung stehen, beispielsweise für humanitäre Hilfe oder zur Linderung von Hunger und Not in misslichen Situationen und bei Katastrophen.
Dies ist nach wie vor ein sehr starkes Zeichen unserer Solidarität als wohlhabendes Land. Mindestens die linke Ratshälfte wird jetzt murren und eine Kürzung als unverantwortlich betiteln. Aber, meine Damen und Herren, bei allem Verständnis für weniger entwickelte Regionen dieser Erde sollte uns als Volksvertreterinnen und Volksvertretern das Wohlergehen des eigenen, stets fleissigen und arbeitswilligen Schweizervolks doch noch wichtiger sein, dies vor allem auch, da wir längst wissen, dass sich die Wirkung der Entwicklungshilfegelder kaum oder gar nicht belegen lässt. Nicht selten werden durch die Zahlung sogar korrupte Strukturen in den unterstützten Ländern gestärkt. So formulierte es in der NZZ vom 1. September 2017 die senegalesische Autorin Ken Bugul: „Was nützt es, helfen zu wollen, wenn die Unterstützung nicht bei denen ankommt, die sie brauchen? Ich war selbst zehn Jahre lang bei einer NGO tätig und habe gesehen, wie sich das Geld verflüchtigte, während es durch die Hierarchie der Funktionäre sickerte. Von 10 000 Dollar kamen vielleicht noch 1000 dem Projekt zugute. Deshalb sage ich: Stoppt die Entwicklungshilfe!“ In einem anderen NZZ-Beitrag vom 18. August 2018 von David Signer unter dem Titel „Entwicklungshilfe ist ein Auslaufmodell“ kann folgende Aussage nachgelesen werden: „Ausländische Hilfsgelder versickern gerade in Afrika oft im Sand. Sie können sogar schaden, die Korruption anheizen, die wirtschaftliche Entwicklung hemmen und diktatorische Regimes zementieren.“
Leider gibt es auch im Bericht „Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz: Halbzeitbericht zur Umsetzung der Botschaft 2017-2020“ verschiedene Negativbeispiele zu lesen. Aus Zeitgründen dazu nur zwei kurze Beispiele.
Problem 1: Unterschätzung von autoritären Regimes. In Kambodscha unterstützte die Deza eine unabhängige NGO im Aufbau der Parlamentsverwaltungen. Ende 2017 beanspruchte die Regierungspartei alle Parlamentssitze für sich und sprach ein Verbot der Oppositionspartei aus. Als Folge sistierte die Deza das Projekt, da sie mit ihrer Massnahme keine demokratisch legitimierte Institution unterstützte. Die Unterstützung der Schweiz hat also ausser Spesen nichts gebracht.
Ich hätte noch ein zweites Beispiel, doch ich sehe, die Redezeit wird knapp. Sie können diese Beispiele im Bericht nachlesen. Aber aus Sicht der SVP-Fraktion sind im Sinne einer effizienten und verantwortungsbewussten Verwendung der Steuergelder solche fragwürdigen Entwicklungshilfeprojekte zu stoppen. Die Ausgaben für die Entwicklungshilfe sind um eine Milliarde Franken zu kürzen und zugunsten der AHV umzulagern.
Die SVP ist sich bewusst, dass diese Milliarde alleine das Problem der AHV nicht lösen wird. Strukturelle Massnahmen sind unumgänglich. Dieser Betrag entspricht aber immerhin 0,3 Mehrwertsteuerprozenten, also einer möglichen Steuererhöhung, auf die wir zugunsten unserer Bevölkerung dereinst verzichten können.
Im Namen der SVP-Fraktion und zugunsten unserer fleissigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.

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Motion WBK-NR. Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität

Ja, selbstverständlich, die Chancengerechtigkeit, ein hehres Ziel, das wir alle für Kinder und Jugendliche anstreben, ist bereits heute ein wichtiger und herausfordernder Auftrag unserer Volksschule wie auch in der Berufsbildung und den weiterführenden Schulen. Auch auf Vorschulstufe ist bereits heute das Angebot auf Gemeindeebene gross: private und subventionierte Kinderkrippen und Kitas, aufsuchende Elternarbeit, Muki-Turnen und auch Sprachspielgruppen für die Migrantenkinder – alles eine gute Sache!
Die Frage ist nur: Ist bei Migrantenkindern diese Kompensation nicht vor allem mangels guter Integration der Eltern notwendig, die sich selbst zu wenig um unsere Landessprache bemüht haben und mit ihren Kindern fast ausschliesslich in ihrer Muttersprache kommunizieren? Massnahmen sind das eine. Aber es stellt sich die Frage: Was unternehmen Sie, wenn Migranteneltern weder ihre Kinder in eine Sprachspielgruppe gehen lassen noch eine aufsuchende Elternarbeit zulassen? Wollen sie diese dazu zwingen oder gar büssen?
Unsere grosse Minderheit will weder Schweizer- noch Migranteneltern bevormunden. Auch in der Volksschule wird einerseits mit verschiedensten Therapieangeboten, Förderstunden, Aufgabenhilfe und und und bereits sehr viel für die Chancengerechtigkeit geleistet. Bald jedes dritte Kind erhält eine Zusatzförderungsmassnahme. Andererseits wird genau diese Chancengerechtigkeit durch Ideologien wie die sogenannte Vollintegration auch der verhaltensauffälligen Kinder, Lernmethoden wie z. B. das selbstorientierte Lernen, Lerncoaches statt Klassenlehrer und den stetigen Abbau der handwerklichen Fächer torpediert. Auch in der Berufsbildung wird mit Brückenangeboten, niederschwelligen Angeboten für kognitiv schwächere Jugendliche, Case Management sehr vieles auf Kantonsebene geleistet.
Doch wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme feststellt, gehören weder die Frühförderung, noch die Volksschulbildung oder der Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II in die Kompetenz des Bundes, und sie sind auch nicht Bestandteil der BFI-Botschaft.
Zudem ist keinem Jugendlichen eine Berufsbildung oder eine weiterführende Schule aus finanziellen Gründen verwehrt. Dazu können Eltern in allen Kantonen auf ein gut funktionierendes Stipendienwesen zurückgreifen. Auch da besteht kein Handlungsbedarf. Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass schon heute auf allen Ebenen sehr viel für die Chancengerechtigkeit, von deren Wichtigkeit auch unsere grosse Minderheit überzeugt ist, getan wird. Und genau deshalb, weil vieles in der Kompetenz der Gemeinden und Kantone liegt, ist diese Motion nicht zielführend und wird auch vom Bundesrat abgelehnt.
Auch auf Bundesebene läuft schon sehr viel. Nach dreimaliger Krippen-Anschubfinanzierung wurde von der WBK-NR bereits ein Postulat zur Stärkung der frühen Förderung von Kindern sowie eine parlamentarische Initiative zur Chancengerechtigkeit vor dem Kindergarten angenommen. Doch die Forderungen an den Staat gehen munter weiter. Nun soll auch noch die Frühförderung ab Geburt, – nicht nur die Betreuung, sondern auch die Bildung und Erziehung – staatlich gefördert werden. Es wird offensichtlich ausgeblendet, was auf allen Ebenen bereits gemacht wird. Bedenken Sie, dass die Kosten für all die Förderprogramme in den Kantonen und Gemeinden völlig aus dem Ruder laufen.
Doch eines wird wohl einfach entweder vergessen oder bewusst ausgeblendet: Nicht nur das Umfeld der Kinder, sondern auch ihre genetischen Voraussetzungen sind entscheidend für ihre körperliche und auch intellektuelle Entwicklung. Es können noch so viele Massnahmen realisiert werden: Es wird immer Unterschiede geben, die nicht wettgemacht werden können. Schlussendlich ist es wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden und anschliessend in einem Berufsfeld arbeiten können, das ihnen Freude bereitet und ihnen ermöglicht, auf eigenen Füssen zu stehen. Dass die Förderung der Kinder und Jugendlichen auf allen Stufen bereits heute vorbildlich ist, zeigt auch die vor allem im internationalen Vergleich tiefe Jugendarbeitslosigkeit von 7,9 Prozent in unserem Land.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen unserer grossen Minderheit, wie der Bundesrat die nicht zielführende Kommissionsmotion abzulehnen.

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Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs-Initiative). Volksinitiative

Wir wissen alle: Der rasante technologische Fortschritt fordert unser Bildungssystem heraus. Leider müssen wir uns aber auch in diesem Bereich stattdessen in aufwendiger Weise um die Folgen der verfehlten Zuwanderungspolitik kümmern. Denn die zu hohe Zuwanderung in die Schweiz führt nicht nur Erwachsene im erwerbsfähigen Alter in unser Land und gefährdet die Arbeitsplätze unserer eigenen Leute, sondern ebenso Kinder und Jugendliche, die sich noch in der Entwicklung befinden und eine schulische wie berufliche Ausbildung benötigen. Die masslose Zuwanderung als Folge der Personenfreizügigkeit ist auch für unser ursprünglich hervorragendes Bildungssystem eine massive Belastung.
Insbesondere in städtischen Gebieten sind extrem hohe Ausländer- und Fremdsprachigenquoten an Schulen zu beobachten. So waren zum Beispiel in der Stadt Zürich im Jahr 2008 erstmals die deutschsprachigen Kinder gegenüber den fremdsprachigen in der Minderheit – Sie hören richtig. Auf der Primarstufe lag die Fremdsprachigenquote bei 50,7 Prozent, auf der Sekundarstufe C bei 80,4 Prozent. Im Kanton Zürich gibt es unterdessen an mehr als achtzig Schulen Klassen mit weit mehr als 70 Prozent Fremdsprachigenanteil. Das sind keine Märchen, Frau Wasserfallen.
In Basel und Bern sieht es kaum besser aus. Doch auch im ländlich gelegenen Frauenfeld, meiner Heimatstadt, gibt es ein Quartier mit nur noch vereinzelten Schweizer Kindern im Kindergarten. Damit diese wenigen Schweizer Kinder beim Übertritt in die erste Klasse nicht den Anschluss verpassen, haben auch diese Schweizer Kinder Anrecht auf gezielte Förderung. Vor vielen Jahren habe ich mich als Schulbehördenmitglied dafür eingesetzt, der weiteren Abwanderung der letzten Schweizer Familien aus diesem Quartier entgegenzuwirken.
Obwohl sehr viel Geld in die Integration und in multikulturelle Projekte fliesst, ist der Schulerfolg vieler fremdsprachiger Kinder mässig bis schlecht. Das Gesamtniveau der Schülerinnen und Schüler wird durch den zu hohen Ausländeranteil nach unten nivelliert. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung hat festgestellt, dass bereits ab einem Migrantenanteil von 20 Prozent an den Schulen deutlich geringere mittlere Leistungen zu beobachten sind.
Nun wird aufgrund der verfehlten Migrationspolitik nach weiteren staatlichen Massnahmen gerufen, wie der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ab Geburt. Noch diese Woche wird diese Forderung hier in diesem Rat debattiert. Nebst dem weiteren Ausbau besonders personal- und kostenintensiver Schultypen und Förderungsformen wie integrativer Unterricht und Team Teaching, mit Sonderpädagogen und Deutschförderung, alles zulasten des Steuerzahlers, sind die Schulen auch konfrontiert mit den unterschiedlichen Wertehaltungen der verschiedenen Zuwanderungskulturen. Die christlichen Werte in der Schule werden je länger, je mehr in den Hintergrund oder am liebsten ganz aus der Schule verbannt.
Die Schule soll sich wieder auf ihre Kernaufgaben und auf das Vermitteln von Wissen und Werten besinnen können, um unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich auf die beruflichen Herausforderungen mit rasanten technologischen Veränderungen vorzubereiten. Darum ist es auch für unser Bildungssystem zentral, die Zuwanderung eigenständig steuern und kontrollieren zu können, damit wir das Problem an den Wurzeln anpacken, anstatt bloss die Symptome zu bekämpfen und dies teuer zu bezahlen. Wer jetzt immer noch nicht handeln will, ist mitverantwortlich für eine weitere Nivellierung unseres ursprünglich ausgezeichneten Bildungssystems. Wir wollen keine Zehn-Millionen-Schweiz, auch nicht für unsere Kinder und Enkelkinder.
Auch deshalb ein Ja zur dringenden Begrenzungs-Initiative!

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Volksinitiative: Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie / Parlamentarische Initiative SGK-SR. Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative

Geschätzte Kollegin Marti, wie erklären Sie sich eigentlich diesen enormen Meinungsumschwung Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die bis anhin immer für Fremdbetreuung ab Geburt plädierten, die bis anhin Frauen, die sich für eine gewisse Zeit zu Hause um die Familienarbeit kümmerten, belächelt haben? Wie erklären Sie sich diesen plötzlichen Meinungsumschwung?

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Volksinitiative: Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie / Parlamentarische Initiative SGK-SR. Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative

Über eines sind wir uns sicher einig: Die Familie ist die kleinste, aber zugleich wichtigste Zelle der Gesellschaft. Sie sichert uns die Zukunft und verdient grosse Wertschätzung. Eltern zu sein ist eine grosse Herausforderung, aber ganz sicher auch ein grosses Privileg.
Es ist ein Wahljahr, und uns geht es gut. Umso schöner ist es, jetzt noch Geschenke zu verteilen – es fragt sich nur, auf Kosten von wem. Für einen Vaterschaftsurlaub gebe es tausend Gründe, argumentierte der Präsident des Vereins „Vaterschaftsurlaub jetzt!“ in einer Sitzung. Väter möchten in der Familie präsenter und emotional involvierter sein, als dies früher der Fall war, wird argumentiert. Das ist ja wunderbar, aber leider ist dieses Argument nicht ganz glaubwürdig, da mindestens zum Teil die gleichen Leute, die nun mit aller Vehemenz für diesen Zusatzurlaub kämpfen, die Kinder danach möglichst schnell in die Fremdbetreuung geben wollen – natürlich wieder möglichst auf Kosten des Staates.
So stellen sich mir drei Fragen.
Erstens: Was ist die Notwendigkeit, der Nutzen und vor allem die Nachhaltigkeit des Vaterschaftsurlaubs?
Zweitens: Welche Betriebe können sich das rein organisatorisch, aber auch finanziell leisten?
Drittens stellt sich ganz grundsätzlich die Frage: Können wir uns einen weiteren Sozialausbau leisten, obwohl alle unsere Sozialwerke schon jetzt stark belastet sind, und sich die Lage durch unsere Demografie noch weiter verschärfen wird?
Die letzte Frage können Sie sich gleich selbst beantworten; die Problematik der masslosen Zuwanderung, durch die unsere Sozialwerke noch mehr belastet werden, lässt grüssen. Die SVP politisiert aber nicht nur für heute, sondern sie will, dass auch künftige Generationen – unsere Kinder und Enkelkinder – noch auf sichere Sozialwerke und sichere Arbeitsplätze zählen können!
1. Zur Notwendigkeit: Es ist ja wirklich löblich; ich meine das ernst. Es wird vor allem mit der Wichtigkeit des Aufbaus der Beziehung zwischen Vater und Kind argumentiert. Ich muss sagen: ein edler Wunsch – ja, aus meiner Sicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nur weiss ich aus der Entwicklungspsychologie und habe es als Mutter von drei Kindern selbst erlebt: In den ersten Wochen – eine zugleich wunderbare wie auch anstrengende Zeit für die Mutter – sind es vor allem die körperlichen Bedürfnisse des Babys, die gestillt werden wollen. Aber bei denen kann, so will es die Natur, der Vater ja nur beschränkt seine Unterstützung beitragen.
Zum Nutzen: Eine Beziehung, eine Bindung zum Kind aufzubauen ist in den Folgewochen und vor allem in den ersten drei Lebensjahren viel entscheidender als unmittelbar nach der Geburt. Die Mütter gleich nach der Geburt zu entlasten, dafür sollte es einem Vater Wert sein, auch ein paar Ferientage, vorgängig mit seinem Arbeitgeber und seinen Kolleginnen und Kollegen abgesprochen, einzusetzen. Die Mütter zu unterstützen ist jedoch zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr des Kindes, in der Trotzphase, nützlicher und für die Väter auch sehr viel anstrengender als unmittelbar nach der Geburt. Während dieser Zeit, von Fachleuten auch Autonomiephase bezeichnet, wie sie später in der Pubertät noch einmal erlebt wird, ist die gegenseitige Unterstützung der Eltern vermutlich um ein Vielfaches wichtiger.
Aber auch das liegt in der Eigenverantwortung der Eltern und nicht des Staates. So viel Sonnenschein, wie die Kinder in eine Familie leuchten, so viele Herausforderungen gibt es auch zu bewältigen. Werden sie gemeinsam angepackt, lassen sie die ganze Familie daran reifen und verbinden ein Leben lang. Da ist vor allem die Energie der Eltern, vielleicht Grosseltern oder anderen Verwandten und Freunden gefordert. Es ist eine nicht ersetzbare, wertvolle Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft, genannt Eigenverantwortung, zu der der Staat eigentlich nur wenig beizutragen hat, ausser zum Beispiel bei den wichtigen Beratungsangeboten, der Väter- und Mütterberatung, monetär durch steuerliche Entlastungen, Familienzulagen, Krankenkassenverbilligungen usw. und die notwendigen Infrastrukturen.
Zur Nachhaltigkeit: Hand aufs Herz – wenn ich Ihnen zuhöre, muss ich fast davon ausgehen, dass ganz viele Ratsmitglieder wegen des bisher fehlenden Vaterschaftsurlaubes eine schlechte Beziehung zu ihren Vätern haben müssen. Nachhaltig sind gute Väter um ihres Engagements und Herzens Willen – nicht, weil sie einen Vaterschaftsurlaub hatten oder nicht.
Zentraler Irrtum: Die Befürworter der Initiative und des indirekten Gegenentwurfes machen einen Denkfehler. Es ist doch ein Irrtum, nur das als sozial zu bezeichnen, was der Staat vorgibt. Es gibt viele Paradebeispiele von grossen internationalen Unternehmen und grosse KMU, die schon heute mit ihren Angestellten grosszügige, flexible und partnerschaftliche Lösungen finden. Das ist Wettbewerb unter den Unternehmen, und der soll spielen. Der Staat würde diesen jedoch besser steuerliche Anreize anbieten, statt ihnen weitere Zwangsvorgaben aufzubürden.
Dieser Irrtum hat jedoch fatale Konsequenzen: Die Befürworter nehmen in Kauf, dass unsere Sozialwerke immer mehr ausgehöhlt werden, unterfinanziert sind und nächste Generationen immer weniger Gewissheit haben, wenn wirklich notwendig, noch auf unsere Sozialwerke zählen zu können. Das ist verantwortungslos und asozial.
2. Damit komme ich zum zweiten und ganz wesentlichen Punkt: Welche Betriebe können sich das rein organisatorisch, aber auch finanziell leisten? Wer bezahlt das Ganze? – Natürlich zusätzlich zu den obligatorischen Aufwendungen des Militärdienstes; das bleibt ja. Für grosse Unternehmen wie die Novartis oder auch die Axa ist das kein Problem. Die können Betreuungsurlaube anbieten. Swissmem, die heute bei einer Geburt freiwillig fünf Arbeitstage zur Verfügung stellt, ist da schon vorsichtiger und äusserte sich kürzlich in den Medien klar gegen den staatlichen Zwangsurlaub. Swissmem ist besorgt, dass die Industrie in den nächsten Monaten von einem Doppelschlag getroffen werden könnte: einer weltweiten Rezession und einer neuerlichen Euroschwäche.
Gefordert wären jedoch durch staatlich verordnete Zwangsurlaube vor allem die KMU, die in der Schweiz mehr als 99 Prozent ausmachen, die zwei Drittel der Arbeitsplätze stellen. Davon haben rund 525 000 KMU weniger als zehn Angestellte! Für diese kann ein staatlich verordneter Zwangsurlaub ein echtes Problem werden.
Stellen sie sich eine Bäckerei mit vier Angestellten vor, bei der ein Arbeitnehmer ausgerechnet dann erkrankt, währenddem ein anderer Angestellter den Vaterschaftsurlaub bezieht!
Nochmals zu den Kosten: Die SVP-Fraktion lehnt einstimmig, vor allem aus Rücksicht auf die KMU, die heute schon mit den weltweit höchsten Löhnen konkurrenzfähig sein müssen, sowohl die Volksinitiative wie auch den indirekten Gegenentwurf ab. Unsere KMU würden durch diesen staatlich verordneten Zwangsurlaub und die Erhöhung um ein weiteres EO-Lohnprozent zusätzlich zur Kasse gebeten.
Wenn heute nach Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen für den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub rund 224 Millionen Franken jährlich nur schon für die direkten Kosten benötigt werden, so würde es ganz sicher nicht dabei bleiben, das haben wir nun in den Voten gehört. Es gibt Begehrlichkeiten von 4 und 8 bis 52 Wochen. Bereits beim zweiwöchigen Urlaub müssen jedoch der BVG-Bereich und die indirekten Kostenfolgen für die Unternehmen berücksichtigt werden. Gemäss Seco betragen die indirekten Kosten bereits bei einem zweiwöchigen Urlaub 1,1 Milliarden Franken. Das ist ein Wahnsinn!
3. Ob 2 oder 4 oder 8 oder 52 Wochen: Wenn wir heute abstimmen, müssen wir uns einfach die grundsätzliche Frage stellen, ob eine neue Sozialleistung, die über die Lohnprozente finanziert wird, eingeführt werden soll oder nicht. Wenn der Vaterschaftsurlaub erst einmal eingeführt ist, muss man nicht Prophet sein um zu wissen, dass es niemals bei 2 oder 4 Wochen bleiben wird.
Zusammenfassend: Ein Ja zur Volksinitiative wie auch zum indirekten Gegenvorschlag heisst mehr Staatsausgaben, Umverteilungen in Milliardenhöhe; das heisst höhere Lohnkosten und absehbare Forderungen mit den entsprechenden Mehrbelastungen der Unternehmen. Insbesondere KMU und Gewerbe werden es hart ausbaden müssen.
Die SVP-Fraktion lehnt aus all diesen Gründen die Einführung des Vaterschaftsurlaubs sowohl in der Form der Initiative wie auch des indirekten Gegenvorschlages und alle Minderheitsanträge ab. Sie unterstützt natürlich den Nichteintretensantrag Pieren zum indirekten Gegenvorschlag.
Für starke Familien und engagierte Väter braucht es keine Volksinitiativen, sondern Eigeninitiative! Es braucht Eigenverantwortung und Herzblut für die eigenen Kinder ein Leben lang. Es braucht keine sozialistische Anspruchsmentalität, sondern eine freiwillige Gebermentalität.
Im Namen der einstimmigen SVP-Fraktion danke ich Ihnen für Ihr Verantwortungsbewusstsein, auch für nächste Generationen, und für die Ablehnung der Volksinitiative und des indirekten Gegenvorschlages.

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Motion: Anreize statt Widerspruchslösung

Der Bundesrat wird aufgefordert im Bereich Organspende auf jegliche Formen der Widerspruchslösung zu verzichten und stattdessen griffige Anreizstrukturen zur Förderung von Organspenden zu schaffen.

Begründung:

Organspenden müssen und sollen gefördert werden. Die Widerspruchslösung ist jedoch umstritten. Sie stellt eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Der Schutz der Persönlichkeit ist damit nicht garantiert. Die persönliche Freiheit und der Entscheidungsspielraum wird eingeschränkt. Die Organspende muss auch aus ethischen Gründen unbedingt auf freiwilliger Basis bleiben. Der Mensch darf nicht zum Ersatzteillager werden. Zudem kommen wissenschaftliche Untersuchungen zum Schluss, dass mit der Widerspruchslösung nicht unbedingt eine Erhöhung der Anzahl Organspenden einhergeht. Unter diesen Vorzeichen dürfen wir nicht einer solch umstrittenen Lösung nachgeben. Wenn nicht einmal die erhoffte Wirkung sicher ist, dann muss im Sinne der Verhältnismässigkeit auf eine solch einschneidende Lösung verzichtet werden. Darüber hinaus zeitigen auch die Abklärungen der Verfassungsmässigkeit solcher Widerspruchslösungen, dass sehr viel Informations- und Bürokratieaufwand damit verbunden wäre.

Erfahrungen aus dem Ausland belegen, dass es einerseits keinen Zusammenhang zwischen Widerspruchslösung und Organspenderate gibt und andererseits positive Anreize zur Organspende möglich und erfolgversprechend sind. Neben verschiedenen Kampagnenlösungen zur Förderung von Organspenden gibt es auch die Möglichkeit der Eintragung als Organspender auf dem Führerschein. Es gibt auch Entschädigungsmodelle für Lohnausfall, Kranken- und Lebensversicherung, sowie die Idee, Organspender auf der Warteliste für Organe zu bevorzugen. Ein anreizbezogenes Belohnungssystem wäre denkbar. Die Liste an Möglichkeiten, um positive Anreize zu schaffen ist daher lang. Diese Möglichkeiten sollten ausgeschöpft werden bevor eine solch drastische und umstrittene Lösungen wie die Widerspruchslösung zum Zug kommt.

Zum Vorstoss: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193906