Motion WBK-NR. Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität

Ja, selbstverständlich, die Chancengerechtigkeit, ein hehres Ziel, das wir alle für Kinder und Jugendliche anstreben, ist bereits heute ein wichtiger und herausfordernder Auftrag unserer Volksschule wie auch in der Berufsbildung und den weiterführenden Schulen. Auch auf Vorschulstufe ist bereits heute das Angebot auf Gemeindeebene gross: private und subventionierte Kinderkrippen und Kitas, aufsuchende Elternarbeit, Muki-Turnen und auch Sprachspielgruppen für die Migrantenkinder – alles eine gute Sache!
Die Frage ist nur: Ist bei Migrantenkindern diese Kompensation nicht vor allem mangels guter Integration der Eltern notwendig, die sich selbst zu wenig um unsere Landessprache bemüht haben und mit ihren Kindern fast ausschliesslich in ihrer Muttersprache kommunizieren? Massnahmen sind das eine. Aber es stellt sich die Frage: Was unternehmen Sie, wenn Migranteneltern weder ihre Kinder in eine Sprachspielgruppe gehen lassen noch eine aufsuchende Elternarbeit zulassen? Wollen sie diese dazu zwingen oder gar büssen?
Unsere grosse Minderheit will weder Schweizer- noch Migranteneltern bevormunden. Auch in der Volksschule wird einerseits mit verschiedensten Therapieangeboten, Förderstunden, Aufgabenhilfe und und und bereits sehr viel für die Chancengerechtigkeit geleistet. Bald jedes dritte Kind erhält eine Zusatzförderungsmassnahme. Andererseits wird genau diese Chancengerechtigkeit durch Ideologien wie die sogenannte Vollintegration auch der verhaltensauffälligen Kinder, Lernmethoden wie z. B. das selbstorientierte Lernen, Lerncoaches statt Klassenlehrer und den stetigen Abbau der handwerklichen Fächer torpediert. Auch in der Berufsbildung wird mit Brückenangeboten, niederschwelligen Angeboten für kognitiv schwächere Jugendliche, Case Management sehr vieles auf Kantonsebene geleistet.
Doch wie auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme feststellt, gehören weder die Frühförderung, noch die Volksschulbildung oder der Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II in die Kompetenz des Bundes, und sie sind auch nicht Bestandteil der BFI-Botschaft.
Zudem ist keinem Jugendlichen eine Berufsbildung oder eine weiterführende Schule aus finanziellen Gründen verwehrt. Dazu können Eltern in allen Kantonen auf ein gut funktionierendes Stipendienwesen zurückgreifen. Auch da besteht kein Handlungsbedarf. Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass schon heute auf allen Ebenen sehr viel für die Chancengerechtigkeit, von deren Wichtigkeit auch unsere grosse Minderheit überzeugt ist, getan wird. Und genau deshalb, weil vieles in der Kompetenz der Gemeinden und Kantone liegt, ist diese Motion nicht zielführend und wird auch vom Bundesrat abgelehnt.
Auch auf Bundesebene läuft schon sehr viel. Nach dreimaliger Krippen-Anschubfinanzierung wurde von der WBK-NR bereits ein Postulat zur Stärkung der frühen Förderung von Kindern sowie eine parlamentarische Initiative zur Chancengerechtigkeit vor dem Kindergarten angenommen. Doch die Forderungen an den Staat gehen munter weiter. Nun soll auch noch die Frühförderung ab Geburt, – nicht nur die Betreuung, sondern auch die Bildung und Erziehung – staatlich gefördert werden. Es wird offensichtlich ausgeblendet, was auf allen Ebenen bereits gemacht wird. Bedenken Sie, dass die Kosten für all die Förderprogramme in den Kantonen und Gemeinden völlig aus dem Ruder laufen.
Doch eines wird wohl einfach entweder vergessen oder bewusst ausgeblendet: Nicht nur das Umfeld der Kinder, sondern auch ihre genetischen Voraussetzungen sind entscheidend für ihre körperliche und auch intellektuelle Entwicklung. Es können noch so viele Massnahmen realisiert werden: Es wird immer Unterschiede geben, die nicht wettgemacht werden können. Schlussendlich ist es wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden und anschliessend in einem Berufsfeld arbeiten können, das ihnen Freude bereitet und ihnen ermöglicht, auf eigenen Füssen zu stehen. Dass die Förderung der Kinder und Jugendlichen auf allen Stufen bereits heute vorbildlich ist, zeigt auch die vor allem im internationalen Vergleich tiefe Jugendarbeitslosigkeit von 7,9 Prozent in unserem Land.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen unserer grossen Minderheit, wie der Bundesrat die nicht zielführende Kommissionsmotion abzulehnen.

Zur Chronologie der Debatte

Zum Video der Debatte

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert