Vorstoss: Transparenz über die Vergabe von Bundesgeldern

In der Sommersession habe ich folgenden Vorstoss eingereicht:
Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der neuen Vergabe von Geldern an Hilfswerke, NGO, Sportverbände und Kulturinstitutionen Vereinbarungen zu treffen, damit die profitierenden Institutionen dazu verpflichtet werden, in ihrem jährlichen Rechenschaftsbericht (oder in einem eigens dazu erstellten Bericht) und ihrer allfälligen Präsenz im Internet die Gesamtsumme der erhaltenen Bundessubvention im letzten Geschäftsjahr, deren Anteil in Prozent der gesamten Erträge, sowie bei Leistungsaufträgen aus Gesetzen und Verordnungen die genaue Gegenleistung und deren gesetzliche Grundlage öffentlich zu machen. Ausgenommen bleiben konsumatorische Lieferungen der Bundesbehörden und submittierte Staatsaufträge. Die Nennung dieser Kennzahlen ist prominent zu platzieren und mit einem gut sichtbaren Logo der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu versehen.
Begründung
Wer vom Bund subventioniert wird, soll dazu stehen, es zeigen und auch gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen. Sei es im Bereich der Hilfswerke, der NGO, der Sportverbände oder der Kultur: Heute herrscht Unklarheit darüber, wer staatliche Unterstützung erhält und in welchem Umfang. Zur Transparenz genügt es hingegen nicht, wenn der Bund eine entsprechende Liste erstellt. Transparenz besteht erst, wenn die Allgemeinheit direkt bei den Empfängern Informationen über die Bundessubventionen erhält. Die Abgrenzungen zu konsumatorischen Lieferungen und Submissionen lässt sich heute schon ziehen. Die Umsetzung ist einfach und ohne Mehraufwand für den Bund zu gestalten.

Vorstösse: Drogenpolitik und Ehe- und Familienrecht

SVP-Nationalrätin Verena Herzog hat folgende beiden Vorstösse eingereicht:

Motion: Fragwürdige Reformen im Ehe- und Familienrecht stoppen

Der Bundesrat wird beauftragt, das fragwürdige Projekt zur Reform des Ehe- und Familienrechts, welches in Zusammenhang mit dem Gutachten Schwenzer zum Postulat 12.3607 angedacht ist, ersatzlos zu stoppen.
Begründung
Eine solch tiefgreifende, in die Gesellschaft einwirkende Reform sollte nicht ein von Oben und durch angebliche Experten getriebener Prozess sein, sondern, wenn überhaupt, einer aus der Gesellschaft heraus kommender. Das Gutachten Schwenzer hat weder die Dringlichkeit aus der Gesellschaft heraus, noch die durch offensichtliche Missstände belegte Notwendigkeit einer solch zweifelhaften Reform aufgezeigt. Zudem scheint das Gutachten ideologisch einseitig und auf den Zerfall und den Wegfall der Ehedefinition ausgerichtet zu sein. Das Vorgehen des Bundesrates und das Gutachten zeigen, dass es hierbei um eine ideologisch motivierte Reform geht, welche die Gesellschaft in sozialistischer Manier zu einer selbst definierten und nicht empirisch belegten Modernität und „gesellschaftlichen Realität“ umerziehen will. Dies darf nicht sein. Die Familie, und mit ihr die Ehe zwischen Mann und Frau bilden die Grundlage unserer Gesellschaft und geniessen daher einen besonderen Schutz. Der Staat greift bei der Anerkennung der Ehe auf eine in der Gesellschaft verankerte und natürliche Milizinstitution als Grundlage der Familie zurück. Diese zivilgesellschaftliche Institution garantiert durch ihren sozialen und kulturellen Status wie auch ihre physiologische Verbindung den Garant der Entstehung und der möglichst positiven Entwicklung von Familien. Diese freiwillige und grösstenteils unregulierte Institution macht sich der Staat zu Nutze, um nicht selber für Erziehung und die Entwicklung von Familien zu sorgen. Dies ist dank der Milizkomponente sehr günstig und benötigt nur subsidiäre staatliche Einflussnahme.

Interpellation: Todesursache Cannabis-Konsum: Konsequenzen für Drogenpolitik des Bundes

Seit langem ist bekannt, dass das Rauchen oder Schlucken von THC (Tetrahydrocannabinol) zu schweren Psychosen, z.B. Schizophrenie, eine chronische Form der psychotischen Störung mit starker sozialer Beeinträchtigung, führen kann. Als Folge drohen den meist jugendlichen Konsumenten Lehr- und Schulabbrüche und langfristige, aufwändige Therapien in psychiatrischen Kliniken etc. Nebst dem grossen Leid, werden hohe Gesundheitskosten verursacht. Nun haben Forensiker nachgewiesen, dass die Droge Cannabis auch töten kann. Einem Rechtsmediziner Dr. Bruno Hartung der Uni Düsseldorf ist es gelungen, zwei Todesfälle nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen dem Cannabiskonsum zuzuschreiben. Zwei junge Männer waren nach dem Cannabis-Konsum an Herzrhythmusstörungen verstorben. Die Befunde der Studie wurden erstmals in der Fachzeitschrift «Forensic Science International» veröffentlicht. Diejenigen, welche bisher immer von der relativen Harmlosigkeit des Cannabis-Konsums ausgingen, werden damit Lügen gestraft.
Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse?
2. Welche Konsequenzen hat der Umstand, dass der Cannabis-Konsum tödlich ist, für die Präventionspolitik des Bundes?
3. Erachtet es der Bundesrat vor diesem Hintergrund nicht als angezeigt, die ohnehin gesetzeswidrige Praxis einiger Städte wie Genf oder Bern Coffee-Shops trotz klarem Volksnein zur Hanf-Initiative über Pilotprojekte schrittweise zu installieren als problematisch?
4. Bis wann stoppt der Bundesrat diese illegalen Einrichtungen in Genf und Bern?
5. Wieviele Cannabissüchtige enden mit Psychosen, z.B. der Diagnose Schizophrenie jährlich in psychiatrischen Kliniken?
6. Wie lange ist ihr durchschnittlicher Aufenthalt in den Kliniken, wie hoch die Rückfallquote, die einen erneuten Aufenthalt benötigen?
7. Wie hoch beziffern sich die Kosten dieser langwierigen Behandlungen?
8. Wer bezahlt diese Gesundheitskosten? Wie ist die Aufteilung zwischen Patient und Versicherungen? Übernimmt die Grundversicherung ein Teil dieser Kosten?