Vorstoss: Transparenz über die Vergabe von Bundesgeldern

In der Sommersession habe ich folgenden Vorstoss eingereicht:
Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der neuen Vergabe von Geldern an Hilfswerke, NGO, Sportverbände und Kulturinstitutionen Vereinbarungen zu treffen, damit die profitierenden Institutionen dazu verpflichtet werden, in ihrem jährlichen Rechenschaftsbericht (oder in einem eigens dazu erstellten Bericht) und ihrer allfälligen Präsenz im Internet die Gesamtsumme der erhaltenen Bundessubvention im letzten Geschäftsjahr, deren Anteil in Prozent der gesamten Erträge, sowie bei Leistungsaufträgen aus Gesetzen und Verordnungen die genaue Gegenleistung und deren gesetzliche Grundlage öffentlich zu machen. Ausgenommen bleiben konsumatorische Lieferungen der Bundesbehörden und submittierte Staatsaufträge. Die Nennung dieser Kennzahlen ist prominent zu platzieren und mit einem gut sichtbaren Logo der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu versehen.
Begründung
Wer vom Bund subventioniert wird, soll dazu stehen, es zeigen und auch gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen. Sei es im Bereich der Hilfswerke, der NGO, der Sportverbände oder der Kultur: Heute herrscht Unklarheit darüber, wer staatliche Unterstützung erhält und in welchem Umfang. Zur Transparenz genügt es hingegen nicht, wenn der Bund eine entsprechende Liste erstellt. Transparenz besteht erst, wenn die Allgemeinheit direkt bei den Empfängern Informationen über die Bundessubventionen erhält. Die Abgrenzungen zu konsumatorischen Lieferungen und Submissionen lässt sich heute schon ziehen. Die Umsetzung ist einfach und ohne Mehraufwand für den Bund zu gestalten.

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