Votum im Nationalrat: Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform)

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=43901#votum16

Ja, wir sind an der Bereinigung der Differenzen bei den Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV. Ergänzungsleistungen sollen dort helfen, wo die Rente und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wir wissen alle, sie sind wichtig und gehören zum Fundament unserer Gesellschaft, dem wir alle Sorge tragen wollen. Nun, ich möchte einfach nochmals in Erinnerung rufen, dass diese Reform vor allem durch das zu einem grossen Teil systembedingte zu hohe Kostenwachstum bei den Ergänzungsleistungen nötig wurde. Zwischen 2000 und 2015 haben sich die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen von 2,3 auf 4,8 Milliarden Franken mehr als verdoppelt. Damit die Aufgaben der Ergänzungsleistungen – das muss ja das Ziel dieser Reform sein – langfristig erfüllt werden können, sind Änderungen, Anpassungen im System der Ergänzungsleistungen unumgänglich.
Bevor ich zu den Bestimmungen in Block 1 konkret Stellung beziehen werde, möchte ich deshalb nochmals an die Ziele dieser notwendigen Reform gemäss Botschaft des Bundesrates erinnern. Ziele dieser Reform sind, das EL-System zu optimieren, es von Fehlanreizen zu befreien und das Kostenwachstum spürbar zu bremsen. Was dem Nationalrat in seinen sorgfältigen und intensiven Beratungen einigermassen geglückt ist, wurde vom Ständerat auch in der zweiten Beratung der Reform leider mehrheitlich wieder über Bord geworfen. Mit der Version Ständerat könnte die Kostenexplosion – so muss man das halt leider bezeichnen – lediglich um 177 Millionen Franken, mit der Version Nationalrat um 400 Millionen Franken mehr eingedämmt werden, immer mit dem Ziel, die Ergänzungsleistungen für die Menschen, die wirklich darauf angewiesen sind, langfristig zu sichern.
Dazu ist die Aufhebung von Fehlanreizen, wie zum Beispiel beim Bedarf von Kindern, und damit die Anpassung der Kinderpauschalen richtig und halt auch notwendig. Das bestätigen auch die Studien vom Büro Bass und von Professor Christoph Schaltegger. Eine Differenzierung der Kosten nach Kindesalter, das ist schon richtig. Aber es kann einfach nicht sein, dass eine Ergänzungsleistungen beziehende Familie mit IV unter Umständen über ein höheres Einkommen verfügt als eine erwerbstätige Familie. Das sind Fehlanreize, die wir mit dieser Reform genau korrigieren wollen.
In diesem Sinn beantragt die SVP-Fraktion, den beiden Minderheiten nicht zu folgen und an der nationalrätlichen Version festzuhalten.
Auch bei der Erhöhung der Mietzinsmaxima, die, wenn man nur den Mietpreisindex anschaut, nach fünfzehn Jahren wirklich gerechtfertigt scheint – sie ist ja ein Kernelement dieser Vorlage -, halten wir an der Version des Nationalrates fest, der ja richtigerweise bereits eine Erhöhung der Mietzinsmaxima will. Zu berücksichtigen ist aber auch, wie das mein Kollege Pezzatti bereits ausgeführt hat, dass langjährige Mieter ja häufig günstiger wohnen können. Zu berücksichtigen ist auch die Senkung des Referenzzinssatzes von 4,5 auf 1,5 Prozent.
Aus diesen Gründen will die SVP-Fraktion auch bei den Mietzinsmaxima an der nationalrätlichen Version festhalten.

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