Antrag im Grossen Rat betreffend Basisstufe

Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, geschätzte Damen und Herren der Regierung und des Grossrats
Wie in meinem Eintrittsvotum angekündet, stelle ich nun folgenden Antrag: Der neue § 11a soll folgendermassen formuliert werden:
"Bei besonderen strukturellen Verhältnissen (zu kleine Schülerzahlen) können der Kindergarten und die erste Primarklasse als dreijährige Grundstufe oder der Kindergarten und die ersten beiden Primarschulklassen als vierjährige Basisstufe geführt werden. Ein entsprechend begründetes Gesuch ist von der Schulgemeinde an das Departement einzureichen."
Dank dieser Formulierung wird verhindert, dass im Kanton Thurgau jede Gemeinde eine andere Eingangsstufe führen kann und Kinder bei einem Umzug ins Nachbardorf nicht nur die Lehrerin oder den Lehrer und die Mitschülerinnen und Mitschüler, sondern ev. auch noch das Schulmodell wechseln müssten. Bei strukturellen Schwierigkeiten einer Schulgemeinde kann durch den ergänzten, neu formulierten § 11a eine geeignete Lösung gefunden werden, damit die Kinder in ihrem Dorf oder in ihrem Quartier die Volksschule besuchen können.
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, vielen Dank!

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