Fragestunde: Aufnahme von 3000 Syrern. Folgekosten

Eingereichter Text
Mit welchen Folgekosten rechnet der Bundesrat insgesamt für Bund, Kantone und Gemeinden in den nächsten zehn Jahren als Folge der Aufnahme von 3000 Syrern?
Antwort des Bundesrates vom 16.03.2015
Der Bund rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 42 Millionen Franken. Darin enthalten sind die einmaligen Aufwände für die Abgeltung der Einreisekosten, für die Ausrichtung der Integrations- und Verwaltungskostenpauschalen sowie für die wiederkehrende Ausrichtung der Globalpauschalen für die Sozialhilfekosten an die Kantone.
Der Bund vergütet den Kantonen – wie in anderen Fällen auch – die Globalpauschale für Flüchtlinge während fünf Jahren und für längstens sieben Jahre. Für Flüchtlinge einer Flüchtlingsgruppe (Resettlement), die bei ihrer Einreise bereits betagt, behindert oder krank sind und dauernde Unterstützung brauchen, übernimmt der Bund auch nach fünf Jahren die Sozialhilfekosten. Diese Kosten sind heute nicht abschätzbar. Gleiches gilt für die Kosten, welche den Kantonen und Gemeinden allenfalls auch nach Ablauf der fünf- bzw. siebenjährigen Kostenerstattungspflicht des Bundes entstehen.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155177

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