Interpellation "Eltern für die Schule interessieren"

26.10.2011  Fraktionssprecherin Verena Herzog. Frauenfeld
Herr Grossratspräsident
Geschätzte Damen und Herren Regierungs- und Kantonsräte
Die SVP-Fraktion dankt dem Regierungsrat über die sorgfältige Beantwortung der gestellten, wichtigen Fragen. Wir wissen alle, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus Voraussetzung für die erfolgreiche, persönliche und schulische Entwicklung des Kindes  ist. Der gegenseitige Informationsaustausch zwischen Eltern und Lehrpersonen fördert  gegenseitiges Verständnis und weckt Interesse für die Schule. Dies ermöglicht eine individuelle, bestmögliche Förderung des Kindes. Auch haben Eltern Anrecht sowohl über den Stand ihres Kindes,  als auch über schulische Neuerungen regelmässig informiert zu werden. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist in § 21 des Volksschulgesetzes geregelt und im Berufsauftrag der Lehrpersonen verankert.
Es braucht also keine neuen gesetzlichen Vorgaben, sondern diese Vorgaben wollen umgesetzt werden. Auch wenn Elterngespräche heute zum Teil aufwändiger und anspruchsvoller sind als früher, ist es trotzdem eine Tatsache, dass Eltern- und Schülergespräche ganz klar zum Berufsauftrag gehören. So heisst es im Berufsauftrag unter dem Passus „Zusammenarbeit“: „Mit diesem Passus wird gesagt, dass nicht nur Klassenlehrerinnen und -lehrer, sondern alle Lehrerinnen und Lehrer zum Wohle der Schülerinnen und Schüler und des ganzen Schulhauses zur Zusammenarbeit – nicht nur untereinander, sondern auch mit der Schulbehörde, den Eltern und den Diensten – verpflichtet sind.“ In Anbetracht dessen, dass eine  Arbeitsgruppe des Kantons den Berufsauftrag für Lehrerinnen und Lehrer der Volksschule überarbeitet und sich mit alternativen Arbeitszeitmodellen befasst, ist zudem jetzt ganz sicher der falsche Moment, um bezüglich Lektionenzahl zu feilschen. Die Schule muss anderweitig entlastet werden. Ich gehe mit den Lehrpersonen einig, dass in den letzten Jahren Schulplanungssitzungen und der administrative Aufwand zugenommen haben. Auch wurden der  Schule immer neue Aufgaben aufgebürdet, die klar in die Verantwortung der Eltern gehören. Aber die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus gehört zu den Kernaufgaben der Lehrpersonen. Die SVP-Fraktion ist mit den Interpellanten bezüglich der Wichtigkeit einig, dass Lehrpersonen bereits in der PHTG gut auf die Elternarbeit vorbereitet werden. – Bereits in der Ausbildung muss möglichst viel konkrete Elternarbeit erprobt werden können. Es freut uns deshalb, dass die Elternarbeit in der PHTG einen hohen Stellenwert hat. Auch die Weiterbetreuung der BerufseinsteigerInnen ist sehr wertvoll. In der Beantwortung vermisse ich Aussagen zur Weiterbildung von Lehrpersonen.  Ich bin jedoch überzeugt, dass es verschiedenste diesbezügliche Angebote gibt. Diese müssen allerdings genutzt und anschliessend im Unterricht umgesetzt werden. Die grösste Herausforderung der Elternarbeit ist, wie es gelingt, nicht nur die privilegierten Eltern, sondern alle Eltern zu erreichen. Bei Elterngesprächen und obligatorischen Schulbesuchen ist die SVP ganz klar der Meinung, dass § 21, der Eltern zur konkreten Mitarbeit verpflichtet, durchgesetzt werden muss, den Kindern zu liebe. Mein Wunsch ist, dass Elternbildung vor allem in der frühen Kindheit, aber auch im Schulalter so selbstverständlich wird wie das Zähneputzen, nach dem Motto: Mit Freude vorbeugen,  statt Jugendliche erst wenn sie im Leben quer stehen, mit hohen finanziellen Aufwendungen irgendwie zurechtbiegen.

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