Interpellation: Strafvollzug und Schutz der Bevölkerung

Nach dem Mord an „Marie“ fragen sich berechtigterweise viele Bürgerinnen und Bürger, weshalb es passieren konnte, dass ein solch gemeingefährlicher Täter trotz Anzeichen für seine Aggressionsbereitschaft zurück in die Halb-Freiheit entlassen wurde. Auch fragt man sich, ob die Rechte der Täter in der Schweiz ein höheres Gewicht haben, als der Schutz der Opfer und der Öffentlichkeit. Es gilt deshalb, Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.
1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um weitere vermeidbare Tötungsdelikte von Rückfälligen zu verhindern?
2. Wie konsequent werden Verwahrungen (gewöhnlich od. lebenslänglich) oder stationäre Massnahmen bei Tätern mit schweren psychischen Störungen und hoher Rückfallgefahr von den Staatsanwaltschaften tatsächlich beantragt und von den Gerichten angeordnet?
3. Wieso wurde dies im Falle von Claude Dubois nicht getan? Es bestehen offensichtliche Anzeichen dafür, dass die Voraussetzung für eine stationäre Massnahme wenn nicht gar für eine Verwahrung erfüllt gewesen wäre.
4. Die verschiedenen Verantwortungsträger schieben sich im Fall Marie gegenseitig die Schuld zu. Psychiater verweisen auf die Entscheidungskompetenz der Justiz, die Richter hingegen verweisen auf die Gutachten der Psychiater. Die Namen der Entscheidungsträger werden allerdings verheimlicht und als Staatsgeheimnis behandelt. Unterstützt der Bundesrat Schritte hin zu mehr Transparenz, damit die Verantwortlichen innerhalb der Verwaltung oder Justiz erkannt werden können und allfällige Konsequenzen tragen müssen?
5. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten zur Ausweitung der (disziplinarischen, zivil- und strafrechtlichen) Verantwortlichkeit von gerichtlich bestellten Gutachtern?
6. Sieht der Bundesrat allenfalls auch Möglichkeiten zur Ausweitung der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit der zuständigen Behörden (Gerichte, Vollzugsbehörden?
7. Wäre es nach Auffassung des Bundesrates zur Erhöhung der Sicherheit und Transparenz nicht angezeigt,   dass Entscheide über die Entlassung aus gewöhnlichen Verwahrungen und aus stationären Massnahmen inskünftig nicht mehr von Vollzugsbehörden, sondern von Gerichten in einer öffentlichen Verhandlung gefällt würden?
8. Wäre es nicht angezeigt, Hafturlaube und sonstige Vollzugserleichterungen inskünftig auch bei gewöhnlichen Verwahrungen und stationären Massnahmen psychisch gestörter Täter auszuschliessen?

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