Interpellation: Zahlungen von Leistungen aus der ALV ins Ausland

Wie die SRF-Sendung 10vor10 am 19. Mai 2016 aufdeckte, wurden von der Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) allein 2015 an 27 000 Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, Arbeitslosengelder in der Höhe von fast 200 Millionen Franken bezahlt. Damit liegen die tatsächlich aufgewendeten Mittel etwa 100 Millionen Franken über den erwarteten Ausgaben.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Was ist der Grund, dass die tatsächlichen Kosten die Schätzungen um das Doppelte übertreffen?
2. In welche Länder werden welche Leistungen aus der ALV bezahlt?
3. Werden die Leistungen an die Kaufkraft in diesen Ländern angepasst? Falls nein, ist geplant, dies in Zukunft zu tun?
4. Wie haben sich diese Leistungen in den letzten 10 Jahren entwickelt, bezogen auf jene 10 Länder, die am meisten Arbeitslosengelder aus der Schweiz beziehen?
5. Wie lange waren im Ausland wohnhafte Personen, die ALV aus der Schweiz beziehen, im Durchschnitt in der Schweiz arbeitstätig? Gibt es diesbezüglich Statistiken oder ist geplant, diese Daten in Zukunft zu erheben?
6. Gedenkt er Massnahmen zu ergreifen, um die Kosten in diesem Bereich einzudämmen? Falls ja, welche?
7. Sieht er hier allenfalls einen Anwendungsfall von Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens, wonach bei schwerwiegenden sozialen Problemen Abhilfemassnahmen getroffen werden können?
8. Gibt es Kontrollinstrumente, mit denen die Arbeitslosigkeit der Bezüger von Schweizer Arbeitslosengeldern im Ausland überprüft wird und falls ja, wie und wo werden diese Instrumente bereits eingesetzt?
9. Gibt es Bestrebungen, solche Kontrollen auch auf weitere Länder auszudehnen und falls ja, mit welchen zusätzlichen Kosten wäre da zu rechnen?
10. Werden analog auch Leistungen aus dem Ausland an in der Schweiz wohnhafte, arbeitslose Personen ausbezahlt und wenn ja, in welchem Umfang?
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