Votum im Nationalrat: Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe

Erlauben Sie mir ein paar einleitende Worte. Wir alle wissen: Das Gesundheitswesen steht vor grossen Herausforderungen, vor allem in quantitativer, aber auch in qualitativer Hinsicht. Die vielschichtigen Gründe, wie etwa die Alterung der Gesellschaft, die Zunahme von chronischen Erkrankungen und komplexen Krankheitsbildern usw., sind uns bekannt. Die Herausforderungen sind sowohl personell als auch finanziell zu bewältigen und zu meistern, und dies alles bei mindestens gleichbleibend hoher Qualität unseres ausgezeichneten Gesundheitssystems. Eines ist klar: Der Bedarf an gut ausgebildetem Pflegepersonal und anderen Fachpersonen im Gesundheitswesen wird weiter zunehmen, als Folge der demografischen Entwicklung und zusätzlich der immer noch ungebremsten Zuwanderung.
Ausserdem müssen wir aber auch die Bezahlbarkeit unseres Gesundheitswesens im Auge behalten. Steigende Krankenkassenprämien bereiten vielen Menschen Sorge. Dazu gehört auch das Thema steigender Ansprüche, welche nicht immer gestillt werden können. Kosten sowie gesellschaftliche und individuelle Ansprüche müssen im Gleichgewicht bleiben, ansonsten droht der Kollaps.
Verschiedenste Massnahmen wurden in der vergangenen Jahren auch im Bereich der Ausbildung ergriffen, um die Attraktivität der Gesundheitsberufe zu steigern, die Berufsbildung zu fördern bis hin zur Möglichkeit, einen Bachelor- oder Masterabschluss zu erlangen. Doch trotz akademischer Titel gilt es, die praxisorientierte Ausbildung, das absolut notwendige Fundament jedes Gesundheitsberufes, weiterhin zu stärken. Dies wurde auch unhinterfragt in der Kommission so im neuen Gesundheitsberufegesetz verankert. Gesundheitsfachkräfte müssen über eine qualitativ hochstehende Ausbildung verfügen, in der sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, damit sie ihre Berufe patientennah und kompetent ausüben können.
Professionalität hat jedoch nichts mit akademischen Titeln zu tun. Die Tendenz der Akademisierung der Pflegeberufe ist inzwischen ein Dauerthema, welches aber noch wenig untersucht ist und durch wenig aussagekräftige Auslandvergleiche getrieben wird. Unbestritten ist jedoch, dass auch Ausbildungen auf höherer Stufe praxisbezogene und patientenorientierte Pflegende hervorbringen sollen. Ansonsten kann dem realen Mangel an pflegendem Personal gar nicht begegnet werden. Besonders die Langzeitpflege im Alter verlangt beispielsweise nicht nach zusätzlichem akademisch ausgebildetem Personal, sondern nach bezahlbaren Grundpflegebehandlungen mit genügend Fürsorge, Einfühlungsvermögen und Zeit. Der reale Mangel an Fachkräften, wie er im Gesundheitswesen aktuell ist, ist ein Mangel an Fachangestellten Gesundheit. In Anbetracht der Regelungslücke, die durch die Ablösung des Fachhochschulgesetzes und durch das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz zu entstehen droht, erachtet auch die SVP-Fraktion ein spezifisches Gesundheitsberufegesetz als sinnvoll. Wichtige Eckwerte sollen geregelt werden, dies soll und kann aber ohne Überregulierung geschehen. Geregelt werden sollen die Berufsausübungsbewilligungen, Berufspflichten und Disziplinarrecht sowie allenfalls die rechtlichen Grundlagen für ein Register der Gesundheitsberufe, deren Handhabung national einheitlich und kostengünstig erfolgen soll, so wie dies für die Medizinalberufe bereits existiert. Ziele des neuen Gesetzes sind die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und die Erhöhung der Patientensicherheit.
Nebst der Verhinderung von Überregulierungen legt die SVP-Fraktion auch ein besonderes Augenmerk auf die weiter drohende Verakademisierung der Gesundheitsberufe und will damit einer weiteren Kostensteigerung entgegenwirken. Denn es ist kaum zu verhindern, dass höhere Titel auch zu höheren Lohnanforderungen führen und die Karriere- und Verantwortungsstrukturen sich dieser Akademisierung angleichen. Damit sage ich nicht, wie es Kollegin Marti betont hatte, dass akademische Berufe grundsätzlich etwas Schlechtes sind, sondern es geht eben auch um die Finanzen und um die Lohnforderungen. Kompetenzkonflikte und eine Aufblähung des Overhead-Bereichs sind aber vorprogrammiert, wenn nicht Gegensteuer gegeben wird. Das ist ein weiterer Grund. Erste Untersuchungen zeigen bereits heute, dass Ansprüche zum Thema Lohnerhöhungen und auch Rollenunklarheiten – wir hörten es in den Anhörungen – vorhanden sind.
Aus diesen Gründen wird sich die SVP-Fraktion gegen die Aufnahme des Bachelor- und Masterstudiengangs in Osteopathie, gegen die zusätzliche Aufnahme von Gesundheitsberufen wie der Fachfrau und des Fachmanns für medizinisch-technische Radiologie und vor allem gegen die gesetzliche Regulierung des Masterstudiengangs Pflege mit Schwerpunkt Advanced Practice Nurse im Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe einsetzen.
Auf weitere Artikel werde ich in den Blöcken 1, 2 und 4 eingehen.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung.

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