Motion Kesb: Zum Wohle der Betroffenen

Votum gehalten am 15. März 2017 im Nationalrat
Der Bundesrat soll mit dieser Motion beauftragt werden, die Artikel 360 bis 456 des Zivilgesetzbuches so zu revidieren, dass die von den Betroffenen bezeichneten Personen und die Gemeinden mit allen Rechten und Pflichten als Verfahrensbeteiligte mit einbezogen werden. Insbesondere soll das Anhörungs-, Mitsprache- und Beschwerderecht der Gemeinden gesetzlich verankert und erweitert werden.
Das Parlament hat in Artikel 450 ZGB festgelegt, wer gegen einen Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Beschwerde erheben kann. Weder Behörden noch Gemeinden werden aber darin im Rahmen des Beschwerderechts erwähnt. Das hat in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen geführt. Gemäss Antwort des Bundesrates zeigen die ersten Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, dass der fehlende Einbezug der Gemeinden in vielen Kantonen zu Schwierigkeiten führt. Empfehlungen reichen aber nicht aus. Einfach eine bessere Kommunikation, wie das beispielsweise der Evaluationsbericht zuhanden des EJPD vorschlägt – er ist übrigens, Frau Bundesrätin, bereits seit dem 5. April 2016 vorhanden, also auf dem Internet zu finden, aber vielleicht haben Sie einen anderen -, ist zwar gut, aber nicht konsequent genug. Denn Gemeinden sind in der Schweiz keine Verwaltungszonen, sondern Teil unserer Staatsstruktur. Sie sind die wichtigen Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Behörden und Politik. Nur schon unsere föderalistische Kultur gebietet es, dass wir nach der Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 2008 jetzt hier korrigieren müssen und den Gemeinden wieder mehr Gewicht, das heisst ein garantiertes Anhörungs-, Mitsprache- und Beschwerderecht, zugestehen.
Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen, hat er doch mit der Revision des ZGB die vermeintliche Professionalisierung und vor allem Zentralisierung des Kindes- und Erwachsenenschutzes angestossen. Die heutigen strukturellen Unzulänglichkeiten des Systems wurden wesentlich durch den Bund ausgelöst. In anderen Bereichen, zum Beispiel in der Entwicklungshilfe und bei internationalen Wiederaufbauprojekten, ist man längst zum Schluss gekommen, dass ohne Einbezug des Lokalen und des lebensnahen Kontextes jegliche Bestrebungen von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.
Warum sehen wir diese staatspolitische Logik im eigenen Land nicht mehr? Warum haben wir das Gefühl, dass mit einer vermeintlichen Professionalisierung und Zentralisierung einfach alles besser oder sogar günstiger würde? Das Gegenteil ist der Fall. Die Erfahrungen zeigen: Der Verwaltungsaufwand wird mit dem Einbezug der Gemeinden nicht grösser, da damit viele Abklärungen vor Ort delegiert werden können und auch ehrenamtliche Arbeit im Milizamt verrichtet werden kann. Zeit- und Kostenreduktionen werden in allen Bereichen die Folge sein, besonders bei den Massnahmen. Zudem ist die Frage zu stellen, inwieweit im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes die Eingriffe in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und in deren Privat- und familiäre Sphäre so gross und heikel sind, dass es eben doch eine lokale und politische Abstützung für eine solche Entscheidung braucht.
Die fachliche oder eben technokratische Ebene braucht meiner Ansicht nach dringend ein abgestütztes Korrektiv. Ein Anhörungsrecht und damit auch ein Akteneinsichtsrecht der Gemeinden vor dem Entscheid ist nicht in jedem Einzelfall nötig. Es muss aber dort, wo die Gemeinden in ihrem Interesse insbesondere finanzieller Art wesentlich berührt werden, garantiert sein. Ein Beschwerderecht der Gemeinden gegen solche Entscheide führt dazu, dass nur wirklich notwendige Massnahmen getroffen werden. Die inzwischen chronisch überlasteten Kesb werden somit auch entlastet. Ein Mitspracherecht bei der konkreten Ausgestaltung von finanziell belastenden Massnahmen, beispielsweise wenn es um die Art der Unterbringung geht, ist aus denselben Gründen ebenfalls nötig.
Ein gewisser Einbezug findet zudem bereits heute statt. Somit sollte es also kein Problem sein, das auch gesetzlich zu verankern. Der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnte Evaluationsbericht wird zudem kaum neue Ergebnisse bringen. Die Datenlage ist zu schlecht, um Schlüsse daraus zu ziehen. Es braucht jetzt eben einen politischen Entscheid, welchen uns die Fachleute, Wissenschafter und Technokraten nicht abnehmen können. Wollen wir die Gemeinden in diesem Bereich wieder stärken und wieder mehr einbeziehen, oder wollen wir tatenlos der Kostenexplosion und den regelmässig zutage tretenden Fehlentwicklungen zusehen?
Die Vergangenheit hat gezeigt, was passiert, wenn eine Behörde ohne Korrektiv entscheidet. Es geht daher nicht nur um die Finanzierung, sondern vor allem um die zu schützenden Personen. Für die Betroffenen werden die Entscheide mit dem Einbezug der Gemeinde nachvollziehbarer, bürgernäher, annehmbarer und im Einzelfall hoffentlich besser sein.
Ich bitte Sie daher um Annahme meiner Motion.

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