Unglaublich: Da schafft es ein kräftig gebauter Mann im Test bei der Behörde nur unter Stöhnen einen leeren Harass auf Tischhöhe anzuheben. Ein paar Tage später wird der gleiche Mann auf der Alp bei schweren Holzarbeiten gefilmt. – Eine Frau kommt bei der Behörde kaum die Treppe hoch und eine Stunde später eilt sie ohne Beschwerden auf Stöckelschuhen durch ihren Garten… Dies sind nur zwei von vielen verwerflichen, bildlich dokumentierten IV-Missbrauchsfällen. Wohlgemerkt: Diese IV-Betrüger haben eingewilligt, dass bei der Überprüfung ihrer IV-Berechtigung ihre angeblichen Beeinträchtigungen gefilmt werden.
Solcher Missbrauch von Sozialleistungen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung. Das Zulassen solcher Handlungen ist asozial und belastet die unter Druck stehende Institution der IV! Bild- und Tonaufzeichnungen werden jedoch nur in Einzelfällen, nach erhärtetem Verdacht auf ungerechtfertigten Leistungsbezug und nach intensiven Gesprächen mit dem Versicherten als Ultima Ratio angeordnet.
So gab es 2016 in der Schweiz bei total rund 434`000 Menschen mit IV-Bezug 2000 Hinweise auf Missbrauch. In der Folge wurden nur 270 Observationen angeordnet. Davon wurde in 180 Fällen zu Unrecht Leistungen der IV bezogen. Trotzdem wäre es falsch, diese 180 Fälle zu bagatellisieren. Denn es geht um sehr viel Geld, da die Leistungen oft ein Leben lang ausbezahlt werden müssen. Dies geht auf Kosten der IV-Bezüger, die rechtmässig Unterstützung erhalten, gefährdet das Vertrauen der Bevölkerung in die IV und schmälert die Solidarität gegenüber Menschen mit Behinderungen.
Notwendige Gesetzesanpassung wird mit Referendum torpediert
Aufgrund eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2016 und des schweizerischen Bundesgerichtes 2017 wurden solche verdeckten Überwachungen abrupt gestoppt, da eine präzise Rechtsgrundlage fehlte. Bereits im März dieses Jahres wurde von der bürgerlichen Mehrheit des Bundesparlaments das Gesetz an die seit Jahren geübte und eigentlich unumstrittene Praxis angepasst. Durch das Referendum von linker Seite wurde die neue Gesetzesgrundlage aber gleich wieder torpediert. Dies, obwohl durch die Gesetzesanpassungen die Voraussetzungen für Überwachungen ganz klar geregelt sind und niemand um gerechtfertigte Versicherungsleistungen bangen muss.
Die Referendumsbefürworter nehmen jedoch den Versicherungsbetrug billigend in Kauf! Einmal mehr ist auf den gesunden Menschenverstand des Volkes zu hoffen: Stimmen Sie am 25. November 2018 im Interesse der überwiegenden Mehrheit der ehrlichen Versicherungsnehmer, die dringend auf die IV-Leistungen angewiesen sind, Ja zur Gesetzesrevision!